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BeitragVerfasst: Mi, 16 Sep, 2009 10:09 
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und kann uns weiterhelfen.

Wir waren bei der Komun bzw. Skatteverket hier in Söderhamn und wollten die ID-Kort beantragen. Unsere Personnummer haben wir schon seit einer Woche. Nun haben wir gesagt bekommen (und auch Informationsblätter in Deutsch), dass wir die Karte in Gävle persönlich beantragen müssen - das ist kein Problem, wir haben Zeit. Im Informationsblatt steht nun, dass man einen EU Pass haben muss, der vor dem 01. September 2006 ausgestellt wurde :?

Kann mir jemand sagen, warum der Pass nach diesem Datum sein muss (unsere sind ausgestellt in 2002 und 2003)???? Beide Pässe sind bereits elektronisch lesbar (haben wir bei unseren Auslandreisen festgestellt) und m.E. gibt es in Deutschland keine neueren.

Schon mal vielen Dank für Informationen.

Ach ja - wir haben uns auch bereits zum Sfi angemeldet. Da besteht hier in Söderhamn momentan eine lange Warteliste. Aber wir haben ja "Schwedisch Aktiv" - da machen wir eben solange damit weiter und wir hören nur schwedisches Radio - das übt auch.

Sonnige Grüße aus Hälsingland
Lisa


P.S. Über die Suchfunktion hier habe ich nix aktuelles gefunden

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BeitragVerfasst: Mi, 16 Sep, 2009 10:55 
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Litelisa hat geschrieben:
dass man einen EU Pass haben muss, der vor dem 01. September 2006 ausgestellt wurde :?



:yycg: aber das sind eure Pässe doch :grübel2:

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Nein, ich führe keine Selbstgespräche
Ich muss ein Problem lösen und brauche eine Expertenmeinung


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BeitragVerfasst: Mi, 16 Sep, 2009 11:30 
Litelisa hat geschrieben:
Kann mir jemand sagen, warum der Pass nach diesem Datum sein muss (unsere sind ausgestellt in 2002 und 2003)???? Beide Pässe sind bereits elektronisch lesbar (haben wir bei unseren Auslandreisen festgestellt) und m.E. gibt es in Deutschland keine neueren.


Es gibt in Deutschland auch durchaus "neuere" - seit 1. November 2007 werden die Pässe mit Fingerabdruck ausgegeben und haben jetzt auch das Biometriesymbol.

Die Haltung des Skatteverket hat folgenden Hintergrund: mit der EG-Verordnung 2252/2004 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004R2252:DE:HTML) wurde ein einheitlicher Sicherheitsstandard festgelegt, den alle EU-Pässe erfüllen müssen. Dieser Standard ist seit 1. September 2006 verpflichtend. Daher akzeptiert das Skatteverket nur diese, selbst wenn die entsprechenden Staaten schon vorher die Sicherheitsstandards erfüllt hatten.

Auf die Art sichern sie sich gegen alle Unsicherheiten ab. Ich finde das zwar auch albern, denn das hätte man durchaus klüger lösen können, aber dagegen tun kann man nichts - außer sich einen neuen Pass ausstellen zu lassen.


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BeitragVerfasst: Mi, 16 Sep, 2009 14:51 
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Schweden-Willi hat geschrieben:
Litelisa hat geschrieben:
dass man einen EU Pass haben muss, der vor dem 01. September 2006 ausgestellt wurde :?



:yycg: aber das sind eure Pässe doch :grübel2:



:doof: tja - das passiert, wenn man aufgeregt ist. :sorry: Muss natürlich heissen "nach" dem 01.09.2006


LG Lisa

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BeitragVerfasst: Mi, 16 Sep, 2009 14:57 
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Und nochmal ich :YYAC:

nun hat sich das ja erst mal mit dem Pass vorlegen erledigt. Da wir ja keine "neuen" haben. Wie sieht es denn mit dem Bescheinigungsbefugten aus?? Weiss da vielleicht jemand, ob das denn evtl. unser RA hier aus Schweden sein kann? In meiner Unterlage steht drin, dass z.B. der Ehepartner (kann ja nicht, hat ja auch noch keine ID-Kort), Vater oder Mutter (sind alle tot) Bruder oder Schwester (leben alle nicht in Schweden) auch ein Arbeitgeber (haben wir nicht in Schweden) Bescheinigungsbefugte sein können.

Danke für Antworten

LG Lisa

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BeitragVerfasst: Mi, 16 Sep, 2009 15:20 
Litelisa hat geschrieben:
nun hat sich das ja erst mal mit dem Pass vorlegen erledigt. Da wir ja keine "neuen" haben. Wie sieht es denn mit dem Bescheinigungsbefugten aus?? Weiss da vielleicht jemand, ob das denn evtl. unser RA hier aus Schweden sein kann? In meiner Unterlage steht drin, dass z.B. der Ehepartner (kann ja nicht, hat ja auch noch keine ID-Kort), Vater oder Mutter (sind alle tot) Bruder oder Schwester (leben alle nicht in Schweden) auch ein Arbeitgeber (haben wir nicht in Schweden) Bescheinigungsbefugte sein können.


Ich sage unverbindlich: es geht nicht, wenn die ihre Regeln befolgen.

Zitat:
tjänsteman vid en kommunal eller statlig myndighet som har en yrkesmässig relation till dig


Also ein Staatsbediensteter, der mit euch zu tun hatte. Dazu zählt ein Anwalt nicht. Keine der anderen Rubriken scheint auf euch anwendbar zu sein.

Ich würde jetzt auch nicht in Verzweiflung verfallen, wenn es nicht klappt. Eine ID-Kort ist oft praktisch, aber der Nichtbesitz muss einem jetzt keine schlaflosen Nächte bereiten. Vielleicht könnt ihr ja über die Bank eine kriegen.


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BeitragVerfasst: Mi, 16 Sep, 2009 16:31 
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hansbaer hat geschrieben:

................... Vielleicht könnt ihr ja über die Bank eine kriegen.



:YYAU: da waren wir gerade heute um eine Bankkarte zu bekommen, mit der wir Geld abheben können, da wir z.Zt. noch Geld von unserem deutschen Konto abheben (was immer mit Kosten verbunden ist) und uns wurde gesagt, dass wir deswegen nach Erhalt der ID-Kort noch mal nachfragen dürfen :shock: da beißt sich nun die Katze in den Schwanz!!

Du hast Recht, es ist jetzt nichts für schlaflose Nächte, aber wir würden die ID-Kort nun doch ganz gerne haben. Dann müssen wir mal weiter forschen, was wir tun können.

Danke fürs Antworten

Lisa

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BeitragVerfasst: Mi, 16 Sep, 2009 18:12 
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Schwedischen Führerschein? Hast du deinen deutschen umgetauscht? Wenn ja kannst du dich damit ausweisen und brauchst auch keine ID karte mehr


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BeitragVerfasst: Mi, 16 Sep, 2009 18:15 
framsidan hat geschrieben:
Schwedischen Führerschein? Hast du deinen deutschen umgetauscht? Wenn ja kannst du dich damit ausweisen und brauchst auch keine ID karte mehr


Das würde ich aber nur machen, wenn es wirklich gar keine andere Möglichkeit mehr gibt und man die Karte zwingend braucht. Man gibt damit ja auch ein paar Vorteile auf.


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BeitragVerfasst: Mi, 16 Sep, 2009 19:06 
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hansbaer hat geschrieben:
framsidan hat geschrieben:
Schwedischen Führerschein? Hast du deinen deutschen umgetauscht? Wenn ja kannst du dich damit ausweisen und brauchst auch keine ID karte mehr


Das würde ich aber nur machen, wenn es wirklich gar keine andere Möglichkeit mehr gibt und man die Karte zwingend braucht. Man gibt damit ja auch ein paar Vorteile auf.


Ja aber nun ist es halt mal so dass es immer Vorteile und Nachteile gibt und man nicht nur die Vorteile mitnehmen kann.

Aber ich habe meinen Führerschein schon vor 29 Jahren umgetuascht. Damals musste man das tun. OK ich muss ihn alle 10 Jahre erneuern aber das ist ja auch nicht die Welt.

Und ohne ID Kort kann ich es mir nicht vorstellen. Überall braucht man sie, man kann ja nich tmal Medizin in der apotheke abholen ohne ID Kort.


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