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BeitragVerfasst: Fr, 27 Dez, 2013 14:31 
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war schon mal hier
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Registriert: 13.05.2013
Beiträge: 2
Hej på er,

in diesem Forum sind so viele Kundige, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.

Ich bin offiziell seit Anfang 2013 in Schweden und will hier bleiben, da ich mit einem Schweden zusammenlebe.
Ich habe direkt beim Migrationsverket einen Antrag auf Registrierung des Aufenthaltsrechts gestellt - als 'Person mit eigenen Mitteln'. Ich bin bei einer Firma Deutschland angestellt und arbeite von zu Hause (also hier in Schweden) aus via Internet. Werde in Deutschland bezahlt und zahle dort Steuern und Sozialabgaben. Für all das (und über mein gefülltes Konto in Deutschland) habe ich ordnungsgemäß Belege eingereicht.

Wohne bei meinem schwedischen 'sambo', der Rentner ist, sein Haus bezahlt hat, keine Schulden und - da wir auf dem Land wohnen - geringe Wohnkosten hat.

Nach 9 Monaten Wartezeit (in denen ich 2x den Beleg über meine deutsche Sozialversicherung einreichen musste) bekam ich Anfang Dez. vom Migrationsverket die Aufforderung, innerhalb von 10 Tagen (Bank-)Belege über die finanzielle Situation meines Lebensgefährten, seine Miet- und Unterhaltskosten, seinen Lohn sowie Kopie seiner ID-Karte einzureichen, da er als mein 'Garant' seine finanzielle Situation belegen müsse.

Wir haben geantwortet, dass ich eigene Mittel und eine Festanstellung nachgewiesen habe und er daher nicht für mich geradestehen muss. Dass sein Haus bezahlt ist, er keine Schulden und eine kleine Rente hat. Da er von Anfang an seine Personenummer angegeben hatte, ist ja sowieso alles über ihn ersichtlich.

Drei Tage vor Weihnachten bekam ich Bescheid, dass mein Antrag auf Registrierung des Aufenthaltsrechts abgelehnt wurde, weil die Information über meinen 'Garanten' unvollständig sei. Gegen diese Entscheidung könne nicht gerichtlich vorgegangen werden.

Im Laufe der Wartezeit ist es mir gelungen, beim 'Skatteverket' eine Personennummer und von der Bank eine ID-Karte zu bekommen.

Im Zuge der erneuten 'Beweisführung' fürs Migrationsverk, dass ich wirklich in DE krankenversichert bin (trotz von Anfang an vorliegendem Sozialversicherungsnachweis und Gehaltsabrechnungen) hat meine Versicherung mir am 13.12.13 rückwirkend zum 1.9.13 die Mitgliedschaft gekündigt, da es angeblich seit 2010 ein neues Gesetz gibt, das besagt, dass man in dem Land krankenversichert sein muss, in dem man WOHNT. Ich habe 6 Jahre in den Niederlanden gewohnt und wurde als 'Wanderarbeiter' geführt (Formular E106, glaube ich). Durch meinen Arbeitgeberwechsel im September könne man das nicht weiter gutheißen, teilte die BEK mir im Dezember mit.

Fragen:
BRAUCHE ich eine Registrierung des Aufenthaltsrechts bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung (nur die kann ich lt. Angaben des Migrationsverket jetzt noch beantragen, da die Registrierung abgelehnt ist)

Was ist ein 'Garant' überhaupt?

Im Antragsformular gibt es bezüglich der Kosten fürs Wohnen nur die Wahl zwischen Mietvertrag und Beleg für Immobilienerwerb. Ich habe angegeben, dass ich bei meinem hier ansässigen Lebensgefährten
wohne und mir keine Kosten dafür entstehen. Das kann ja keine so ungewöhnliche Situation sein?

Ich beherrsche Schwedisch ganz gut und bin mit meinen 60+ kein Grünschnabel, aber hier fühle ich mich wirklich ein bisschen wie Donna Quichotte.

Was kann ich tun und vor allem: wer kann mir hier raten? Das Migrationswerk ist ca. 500 km von hier. Dort anzurufen bringt nichts (nicht nur wegen der endlosen Wartezeiten) und die Situation ist zu verfahren für mich.

Bin dankbar für einen Tipp von euch.

Danke und euch allen einen guten Rutsch!

Gruß aus Lappland,

Rutan


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BeitragVerfasst: Fr, 27 Dez, 2013 14:39 
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Registriert: 02.10.2011
Beiträge: 1753
Ich kann jetzt nur meine persönliche Meinung posten...

Wenn du vom skatteverket eine Personennummer bekommen hast, bist du folglich auch folkbokförd. Ich persönlich würde das migrationsverket daher vollkommen links liegen lassen... Aufenthaltsgenehmigung? Totaler Käse für einen EU-Mitbürger...mit Garant ist hier wohl Bürge gemeint.

Was die Versicherung betrifft, füllst du einen Antrag aus, um bei der försäkringskassan aufgenommen zu werden. Diesen findest du auf der homepage der fk. Das sollte "eigentlich" ohne Probleme klappen. Zumindest bist du dann in Schweden offiziell krankenversichert. Allerdings hab ich keine Ahnung wie das dann zwischen deinem Arbeitgeber und der deutschen Krankenkasse geklärt wird, bzw. wie das läuft.
Da sollte dir die försäkringskassan aber Auskunft geben können. Gibt ja beispielsweise auch viele Schweden, die in Schweden ohnen und in Norwegen arbeiten...


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BeitragVerfasst: Fr, 27 Dez, 2013 15:57 
ich habs jetzt nur überflogen, aber du hättest dein aufenthaltsrecht ja auch als mit einem sambo lebend registrieren können.

und wenn du in schweden wohnst, musst du dann nciht auch hier steuern zahlen? frage nur nach, weil die hier schon recht strickt bei steuervergehen sind


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BeitragVerfasst: Fr, 27 Dez, 2013 19:00 
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Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
Rutan hat geschrieben:
Drei Tage vor Weihnachten bekam ich Bescheid, dass mein Antrag auf Registrierung des Aufenthaltsrechts abgelehnt wurde, weil die Information über meinen 'Garanten' unvollständig sei. Gegen diese Entscheidung könne nicht gerichtlich vorgegangen werden.
...
Fragen:
BRAUCHE ich eine Registrierung des Aufenthaltsrechts bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung (nur die kann ich lt. Angaben des Migrationsverket jetzt noch beantragen, da die Registrierung abgelehnt ist)

Du kannst es machen, wie lifeofmyown vorschlägt; allerdings bist du offiziell illegal in Schweden (nachdem die Registrierung des Aufenthaltsrechts abgelehnt worden ist) und kannst damit theoretisch zwangsausgewiesen werden.
Ob das MV das macht, ist eine andere Frage, aber so ist wohl die rechtliche Situation... kniffelig...
Wenn du zudem keine KV in Deutschland mehr hast, verlierst du auch die Chance, ein Aufenthaltsrecht registrieren zu lassen, da du ja eine der Grundvoraussetzungen nicht mehr erfüllst.
Die Möglichkeit, nach D zurückzukehren (zeitweise) und dann einen neuen Antrag zu stellen, hast du nicht?
Was mich stutzig macht ist, dass der Beschluss der Ablehnung des Aufenthaltsrechts nicht überklagbar sein soll.
Ein Verwaltungsakt ist eigentlich immer mit der Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung versehen.
Allerdings steht das genauso wie von dir beschrieben auch auf der Seite des MV.
Aber dieser Weg:
http://www.migrationsverket.se/Privatpe ... rgare.html
steht dir ja wohl offen, oder?
Du wirst dann erstmal ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre bekommen, dann musst du es verlängern.
So war es, als wir herkamen (vor dem Aufenthaltsrecht), ist im Prinzip dasselbe Verfahren.
Was deine KV betrifft, so bin ich der Meinung, dass die gegen geltendes (EU-)Recht verstoßen, wenn die dich rausschmeißen, denn ein UR setzt ja genau die KV in D voraus.

Rutan hat geschrieben:
Was ist ein 'Garant' überhaupt?

Das steht auf dem Blankett das du mal ausgefüllt hast, als du das UR beantragt hast (oder besser dessen Registrierung):
http://www.migrationsverket.se/download ... 011_sv.pdf
blur_140011_sv.pdf hat geschrieben:
Om någon annan står för din försörjning i Sverige ska du skicka med kopior av:
  • ID-kort för den som försörjer dig (garanten).
  • Brev där garanten intygar att han/hon kommer att stå för din försörjning och där det framgår vilken
    relation ni har (om ni är släkt, goda vänner eller liknande).
  • Uppgifter om garantens inkomster, tillgångar och boendekostnader. Det måste framgå om garanten
    har familjemedlemmar eller andra som också är beroende av garanten för sin försörjning.


Lycka till!

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
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BeitragVerfasst: Fr, 27 Dez, 2013 19:27 
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Ja, ist auf jeden Fall eine sehr "seltsame" Geschichte. Ich kenne mich im schwedischen Recht auch nicht so gut aus, aber ich sehe die Sache mit gesundem Menschenverstand: wenn man folkbokföring beantragt, führt das skatteverket prinzipiell die gleiche Überprüfungsroutine durch wie das migrationsverket. Wie kann dann das skatteverket feststellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, das migrationsverke bestätigt dies aber unter Vorliegen der gleichen Voraussetzungen nicht !? Das Ganze würde natürlich anders aussehen, wenn die folkbokföring nicht erfolgt wäre. Wie gesagt, ist nur meine Überlegung...


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BeitragVerfasst: Fr, 27 Dez, 2013 19:52 
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lifeofmyown hat geschrieben:
Ja, ist auf jeden Fall eine sehr "seltsame" Geschichte. Ich kenne mich im schwedischen Recht auch nicht so gut aus, aber ich sehe die Sache mit gesundem Menschenverstand: wenn man folkbokföring beantragt, führt das skatteverket prinzipiell die gleiche Überprüfungsroutine durch wie das migrationsverket. Wie kann dann das skatteverket feststellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, das migrationsverke bestätigt dies aber unter Vorliegen der gleichen Voraussetzungen nicht !? Das Ganze würde natürlich anders aussehen, wenn die folkbokföring nicht erfolgt wäre. Wie gesagt, ist nur meine Überlegung...

Ich glaube, wir denken da zu deutsch.
Schweden ist, das darf man nicht vergessen, das Italien des Nordens.
Das bedeutet: es gibt zwar prinzipiell Regeln, aber jeder Sachbearbeiter entscheidet selber, ob er die geltenden Gesetze gut findet und anwendet oder nicht. Manchmal machen Einheiten auch Routinen, die diametral mit bestehenden Gesetzen kollidieren, ohne dass irgendetwas passiert.
Das ist mit einem deutschen "alles-ist-logisch-durchorganisiert"-Denken nicht nachzuvollziehen... aber nach nunmehr 11 Jahren im schwedischen öffentlichen Dienst in zwei landstingen und einer Universität und einigen Erfahrungen mit angrenzenden Behörden erscheint es mir kaum unwahrscheinlich, dass entweder der Sachbearbeiter beim SV aus dem Gefühl der "rimlighet" gar keine Überprüfung durchgeführt hat, dass das lokale SV eine Routine hat, diese Prüfung nicht durchzuführen, oder dass die Sachbearbeiterin beim MV - aufgrund der fehlenden Angaben zum Garanten - beschlossen hat, diesmal den Regeln auf Punkt und Pricka zu folgen...
Generell empfinde ich es als eine problematische Situation: in manchen Gemeinden erteilt das SV eine Folkbokföring ohne einen entsprechenden bevis des MV, in anderen nicht.
Eine eindeutige Regel, bspw dass immer das MV zuständig ist, dass aber der Antrag beim SV eingereicht werden kann und von dort an das MV weitergereicht wird und nach positivem Bescheid dann auch gleichzeitig die folkbokföring erfolgt, wäre hier sehr hilfreich.
Aber wie gesagt: wir sind hier in Schweden, nicht in Deutschland.
Aber all das hilft Rutan ja nicht sehr.

//M

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BeitragVerfasst: Fr, 27 Dez, 2013 20:03 
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Das hier ist aber ev. interessant für Rutan:
http://europa.eu/youreurope/citizens/re ... dex_sv.htm
Zitat:
Om landet kräver att du registrerar dig kan du få böta om du inte gör det. Du
får dock bo kvar i landet och kan inte utvisas bara av det skälet.
I många EU-länder måste du alltid ha med dig id-kortet eller passet. Om du
lämnar id-handlingarna hemma kan du få böter, men du kan inte bli utvisad.

Ist allerdings die Rechtssicht der EU, nicht die Schwedens.

//M

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BeitragVerfasst: Sa, 28 Dez, 2013 10:08 
ich denke das Vorgehen der deutschen Krankenkasse ist falsch. Es kann doch nicht sein, das man dort Beiträge abfuehrt aber nicht mehr versichert ist. Haben sie dir denn wenigstens die Beiträge auch rueckwirkend erstattet? Wenn nicht wuerde ich dem mal nachgehen


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BeitragVerfasst: Sa, 28 Dez, 2013 10:33 
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ich glaube, ich kann Euch sagen was das Hauptproblem ist:

es gibt da zwei Szenarien:

1. Rutan hat ihren Wohnsitz in Deutschland, ist bei einer deutschen Firma angestellt, zahlt dort Steuern und Sozialabgaben, die Krankenkasse muss sie behalten und sie hält sich nur zeitweise in Schweden auf: dann erfüllt sie nicht die Voraussetzungen für ein registriertes Aufenthaltsrecht und eigentlich auch nicht zur folkbokföring.

2. Rutan hat ihren Wohnsitz in Schweden. Sie arbeitet für einen deutschen Arbeitgeber, ist aber voll steuerpflichtig in Schweden, versteuert dort ihr Einkommen und der Arbeitggeber zahlt dort ihre sozialabgaben. Die deutsche Krankenkasse ist nicht mehr zuständig, sondern sie ist in Schweden krankenversichert. Damit erfüllt sie auch alle Voraussetzungen für ein registriertes Aufenthaltsrecht und natürlich die folkbokföring.

Wohnsitz in Schweden und Steuern (für Arbeit) bezahlen in Deutschland, das widerspricht dem Gesetz....so einfach. Selbst also wenn du eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund deines sambos beantragst, wirst du die nicht bekommen, solange du mit deiner Arbeit und deinen Steuern in Deutschland verbleibst.

Mein Tipp, erkundige Dich zB beim skatteverket, wie du ganz offiziell dein Gehalt hier versteuern und deine Sozialabgaben hier bezahlen kannst.....und dann startest Du einen neuen Versuch!

Viel Glück

_________________
liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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BeitragVerfasst: Sa, 28 Dez, 2013 13:59 
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vinbergssnäcka hat geschrieben:
1. Rutan hat ihren Wohnsitz in Deutschland, ist bei einer deutschen Firma angestellt, zahlt dort Steuern und Sozialabgaben, die Krankenkasse muss sie behalten und sie hält sich nur zeitweise in Schweden auf: dann erfüllt sie nicht die Voraussetzungen für ein registriertes Aufenthaltsrecht und eigentlich auch nicht zur folkbokföring.

Full ACK.
vinbergssnäcka hat geschrieben:
2. Rutan hat ihren Wohnsitz in Schweden. Sie arbeitet für einen deutschen Arbeitgeber, ist aber voll steuerpflichtig in Schweden, versteuert dort ihr Einkommen und der Arbeitggeber zahlt dort ihre sozialabgaben. Die deutsche Krankenkasse ist nicht mehr zuständig, sondern sie ist in Schweden krankenversichert. Damit erfüllt sie auch alle Voraussetzungen für ein registriertes Aufenthaltsrecht und natürlich die folkbokföring.

Nicht einverstanden: das uppehållsrätt setzt für Personen mit eigenen Mitteln eine gültige Krankenversicherung im Ursprungsland voraus. Und der Arbeitgeber wird kaum bereit sein, in S Sozialabgaben etc zu zahlen, weil vermutlich dort niemand das schwedische System kann.
Andererseits muss es eine Lösung für ausgesandte Arbeitnehmer geben, weil Rutan da nicht die einzige ist.
Kann allerdings sein, dass sie die Bedingungen einfach nicht erfüllt, solange sie in D arbeitet; das UR ist ja eindeutig dafür da, dass du in einem anderen Land arbeiten kannst, was sie ja nicht tut.
vinbergssnäcka hat geschrieben:
Wohnsitz in Schweden und Steuern (für Arbeit) bezahlen in Deutschland, das widerspricht dem Gesetz....so einfach. Selbst also wenn du eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund deines sambos beantragst, wirst du die nicht bekommen, solange du mit deiner Arbeit und deinen Steuern in Deutschland verbleibst.

Bist du sicher?
Das würde mich erstaunen, denn das dürfte keine so seltene Situation sein.
vinbergssnäcka hat geschrieben:
Mein Tipp, erkundige Dich zB beim skatteverket, wie du ganz offiziell dein Gehalt hier versteuern und deine Sozialabgaben hier bezahlen kannst.....und dann startest Du einen neuen Versuch!

Oder wie es gehen kann; ich bin mir nicht sicher, dass der von dir vorgeschlagene Weg gangbar ist, da muss Rutans Arbeitgeber mitmachen. Und er hat niemanden, der das ausländische Steuersystem kennt, alles müsste manuell erledigt werden, da es nicht in seine Buchhaltung passt...
und ob er bereit ist, sich einen F-skattsedel zu besorgen nur dafür? Unwahrscheinlich...

//M

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