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BeitragVerfasst: Sa, 28 Dez, 2013 14:34 
Wenn das Ganze an dem Konstrukt der Arbeitsverträge hängt, sollte man die Möglichkeit einer selbstständigen Arbeit in Schweden für den bisherigen deutschen Arbeitgeber in Betracht ziehen.

Dann müsste doch alles passen, hieb-und stichfeste Verträge vorausgesetzt


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BeitragVerfasst: Sa, 28 Dez, 2013 16:14 
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vibackup hat geschrieben:
vinbergssnäcka hat geschrieben:
2. Rutan hat ihren Wohnsitz in Schweden. Sie arbeitet für einen deutschen Arbeitgeber, ist aber voll steuerpflichtig in Schweden, versteuert dort ihr Einkommen und der Arbeitggeber zahlt dort ihre sozialabgaben. Die deutsche Krankenkasse ist nicht mehr zuständig, sondern sie ist in Schweden krankenversichert. Damit erfüllt sie auch alle Voraussetzungen für ein registriertes Aufenthaltsrecht und natürlich die folkbokföring.

Nicht einverstanden: das uppehållsrätt setzt für Personen mit eigenen Mitteln eine gültige Krankenversicherung im Ursprungsland voraus. Und der Arbeitgeber wird kaum bereit sein, in S Sozialabgaben etc zu zahlen, weil vermutlich dort niemand das schwedische System kann.
Andererseits muss es eine Lösung für ausgesandte Arbeitnehmer geben, weil Rutan da nicht die einzige ist.
Kann allerdings sein, dass sie die Bedingungen einfach nicht erfüllt, solange sie in D arbeitet; das UR ist ja eindeutig dafür da, dass du in einem anderen Land arbeiten kannst, was sie ja nicht tut.


Genau das ist aber das Problem, sie zahlt ihre Einkommenssteuer in Deutschland und damit wird auch angesehen, das sie ihren Hauptwohnsitz auch dort hat....einen Zweitwohnsitz kann man nun mal nicht anmelden in Schweden. Das Problem ist nicht, das sie sich nicht versorgen könnte.
vibackup hat geschrieben:
vinbergssnäcka hat geschrieben:
Wohnsitz in Schweden und Steuern (für Arbeit) bezahlen in Deutschland, das widerspricht dem Gesetz....so einfach. Selbst also wenn du eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund deines sambos beantragst, wirst du die nicht bekommen, solange du mit deiner Arbeit und deinen Steuern in Deutschland verbleibst.

Bist du sicher?
Das würde mich erstaunen, denn das dürfte keine so seltene Situation sein.



Ich bin mir da ganz sicher

Zitat:
Obegränsat eller begränsat skattskyldig i Sverige

Du som är bosatt, vistas stadigvarande eller har väsentlig anknytning till Sverige är obegränsat skattskyldig i Sverige.

Du anses bosatt i Sverige om du har ditt verkliga hem här. Du ska då vara folkbokförd i Sverige.
Du vistas stadigvarande i Sverige om du är i Sverige minst sex månader i följd. Kortare avbrott i vistelsen, till exempel för att besöka hemlandet, bryter inte vistelsen i Sverige.
Du kan anses ha väsentlig anknytning till Sverige om du, efter att ha flyttat från Sverige, har kvar bostad, familj, viktiga tillgångar eller liknande här.

Rättslig information om begreppen obegränsat respektive begränsat skattskyldig finns i Handledningen för beskattning av inkomst avsnitt 9.2 avseende obegränsat och 10.2 vad det gäller begränsat skattskyldig.
Vad innebär obegränsat och begränsat skattskyldig?

Du som är obegränsat skattskyldig i Sverige ska betala skatt i Sverige för samtliga inkomster, oavsett om de kommer från Sverige eller något annat land. En inkomst kan dock vara undantagen från beskattning i Sverige på grund av interna regler. Ett skatteavtal som Sverige slutit med ett annat land kan också påverka beskattningen. Oavsett vad som gäller enligt interna regler eller skatteavtal ska du lämna uppgifter om samtliga inkomster till Skatteverket i en eventuell preliminär självdeklaration och i inkomstdeklarationen.

Begränsat skattskyldiga är alla som inte är obegränsat skattskyldiga.

Quelle:http://www.skatteverket.se/privat/skatter/arbeteinkomst/skattskyldighet.4.65fc817e1077c25b8328000206.html

Nebenbei habe ich hier so einen Fall. Angestellt bei einer deutschen Firma, arbeitet in Schweden länger als ein Jahr, für die deutsche Firma. Zahlt hier in Schweden Steuer und Sozialabgaben, wurde "folkbokgeführt" obwohl eigentlich nicht gewünscht. Aber das ist so.

Rutan befindet sich momentan in einer ziemlichen Zwickmühle. Wenn sie wirklich in Schweden ihren Wohnsitz hat, dann begeht sie gerade Steuerhinterziehung, da sie ihr Einkommen aus Deutschland nicht in Schweden versteuert. Der deutsche Staat hat kein Recht, auf ihre Steuereinkommen, aber das ist ihr Problem, das Schützt nicht vor Strafe in Schweden.
Die deutsche Krankenkasse hat richtig gehandelt, wenn Rutan ihren Wohnsitz wirklich in Schweden hat und nicht nur Renten aus Deutschland bezieht.....naja und die schwedische försäkringskassan könnte sich weigern, zu bezahlen, weil sie sich dann doch wieder nicht legal hier aufhält...

Rutan, du hast nicht geschrieben, ob du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast oder ob Du dich schon ganz abgemeldet hast?


Die Sache mit der selbstständigen Arbeit wäre sicher eine gute und relativ einfache Sache,beide für den Arbeitgeber und für Rutan...und damit hat auch das Migrationsverket eigentlich keine Chance zur Ablehnng.

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liebe Grüsse

Heike

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BeitragVerfasst: Sa, 28 Dez, 2013 16:19 
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Das klingt wirklich verzwick,
aber auch dafür scheint es Hilfe zu geben.

Unter der Voraussetzung das Rutan deutsche Staatsbürgerin ist, würde ich folgendermaßen vorgehen:

Als erstes (und dringend) beim Bescheid der BEK in Widerspruch gehen.

Dann würde ich gucken welche Versicherungszeiten mir fehlen um eine deutsche Rente zu bekommen.
Sollte dabei herauskommen, dass es genau die Zeiten sind, die fehlen, die ich jetzt bis zur Rente in Schweden wohne
würde ich unbedingt um eine Sonderregelung kämpfen, damit ich weiterhin in D. Sozialabgaben zahlen kann.
(Wäre mir sehr wichtig, weil ich sonst eventuell weder in S. noch in D. die Vorraussetzungen für eine Rente erfülle)

Eine Sonderregelung wird vermittelt durch die DVKA http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/A ... usland.htm

Hier mal die Broschüre für den umgekehrten Fall, also wohnen in D. und arbeiten in S.

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/p ... en_883.pdf

das gilt natürlich auch umgekehrt. Die entsprechenden Ansprechpartner finden sich auf Seite 9.


Das Migrationsverket würde ich erst einmal ignorieren und dann zu gegebenem Zeitpunkt erneut versuchen mein Aufenthaltsrecht registrieren zu lassen.
Dann würde ich aber peinlichst darauf achten bei der Registrierung nicht Sambo und eigene Mittel zu vermischen.

Wenn ich das richtig verstanden habe ist die Registrierung ja abgelehnt worden, wiel der Sambo nicht die erforderlichen Unterlagen beigebracht hat.
(nicht nachkommen der Mitwirkungspflicht im deutschen)


Gruß


Rüdiger


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BeitragVerfasst: Sa, 28 Dez, 2013 16:26 
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achso, da kann ich nur noch eins nachlegen, ist vielleicht für so manchen anderen wichtig:

auch Steuern auf die Zinsen, die man in Deutschland erhält muss man in Schweden bezahlen und nicht in Deutschland!

Das deutsche Finanzamt kassiert aber trotzdem gerne über die Banken die Steuern ein....im Anfang habe ich gedacht, das ist rechtens....ist es aber nicht..

Das endet folgendermassen:

Du musst die Steuern in Schweden nachzahlen, plus eine saftige Strafe (vor allem auch einen Eurokurs, den es heute nicht mehr gibt!).

Die unberechtigt an den deutschen Staat abgeführten Steuern musst du dir dann irgendwie zurückklagen....wie weiss ich nicht, denn dafür hat mir bisher die Energie gefehlt.

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BeitragVerfasst: Sa, 28 Dez, 2013 19:53 
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Ehrlich gesagt versteh ich nicht ganz, wie Du Dir so sicher sein kannst vinbergssnäcka?

vinbergssnäcka hat geschrieben:
Zitat:
Du som är obegränsat skattskyldig i Sverige ska betala skatt i Sverige för samtliga inkomster, oavsett om de kommer från Sverige eller något annat land. En inkomst kan dock vara undantagen från beskattning i Sverige på grund av interna regler. Ett skatteavtal som Sverige slutit med ett annat land kan också påverka beskattningen. Oavsett vad som gäller enligt interna regler eller skatteavtal ska du lämna uppgifter om samtliga inkomster till Skatteverket i en eventuell preliminär självdeklaration och i inkomstdeklarationen.



Das was ich da fett markiert habe nennt sich "Doppelbesteuerungsabkommen"
und das zwischen Schweden und Deutschland ist seit 1994 in Kraft.

Artikel 15 dieses Abkommens ist eigentlich eindeutig:

Zitat:
(1) Vorbehaltlich der Artikel 16 bis 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn
a) der Empfänger sich im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs aufhält und
b) die Vergütung von einem Arbeitgeber (.....) gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und
c) die Vergütung nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat.


http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... n/001.html
und
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=2


Bei (1) könnte man noch darüber diskutieren, ob bei Internetarbeit "....die Arbeit im anderen Vertragsstaat" (also Deutschland) ausgeübt wird. Da muss man dann auf die Regelung zur "Betriebsstätte" zurückgreifen und dann ist es deutlich.

Bei (2) sind die "und" wichtig.
Demnach darf Schweden nur Steuern kassieren, wenn der Arbeitgeber nicht in D. ansässig ist.

Also keine Steuerhinterziehung in Schweden, auch wenn Rutan da wohnt.

Bei den Zinsen von Spareinlagen hast Du aber recht, die müssen auf jeden Fall in Schweden versteuert werden. (Artikel 11, Doppelbesteuerungsabkommen)


Gruß

Rüdiger


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BeitragVerfasst: Sa, 28 Dez, 2013 21:55 
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Hallo Rüdiger,

ich sehe keinerlei Widerspruch zwischen dem, was ich geschrieben habe und was im Doppelbesteuerungsabkommen steht.

Es wäre denn, man würde annehmen, das die Arbeit virtuell in Deutschland ausgeführt wird....scheint mir aber etwas weit hergeholt, weil die Arbeitnehmerin das Land Schweden nicht verlässt. Daher scheint dann auch Paragraf 2 nicht zu greifen...

natürlich kann man hingehen, einen Juristen bemühen...ich denke das braucht man hier...und so weit bin ich auch nicht bewandt....es geht ja vornehmlich darum, wo der Steuerzahler die Arbeit ausführt.

Ich weiss, das das Doppelbesteuerungsabkommen bei kniffligen Situationen problematisch ist...

alles egal, selbst wenn Rutan ihre Steuer in Deutschland bezahlen müsste, so muss sie das trotzdem in ihrer schwedischen Steuererklärung angeben...man kann es ja drauf ankommen lassen....schliesslich muss sie für 2013 das erste mal eine Steuererklärung in Schweden abgeben.

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BeitragVerfasst: Sa, 28 Dez, 2013 22:02 
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http://www.skatteverket.se/download/18. ... ndring.pdf


ich denke hier steht alles drin.....aber immer vorausgesetzt man führt die Arbeit auch im Ausland aus....

http://www.skatteverket.se/privat/skatt ... 01233.html

wenn man ein Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber bezieht, denke das trifft die Sache am Besten!

und nebenbei sollten wir ja nicht vergessen, das Rutans Ziel ist, hier in Schweden den ersten Wohnsitz zu erlangen....sonst wäre es ja kein Problem...Wohnsitz in Deutschland....arbeiten wo immer auch....Steuern Zahlen in Deutschland...und so weiter...alles ok und kein Vergehen :)

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Heike

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BeitragVerfasst: Mi, 01 Jan, 2014 11:35 
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Hallo zusammen,

wäre es nicht das Beste, einen Anwalt hinzuzuziehen? Kann ja nicht die Welt kosten und Geldmittel sind scheinbar da.

Leider ist es immer noch so, daß nationales Recht gg. EU-Recht verstößt und das wissen noch nicht mal die Sachbearbeiter. Oder sie wissen und ignorieren es.

Einen spezialisierten Steuerberater und Anwalt hinzuziehen und den die Arbeit machen lassen. Wenn schon die Krankenversicherung gekündigt wird, ist's höchste Eisenbahn.

Viel Glück
Suse


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BeitragVerfasst: Mi, 01 Jan, 2014 12:21 
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Hej Rutan,

mir ist noch was eingefallen. Du kannst auch mal hier nachfragen: http://www.kvinnojouren.se Die kümmern sich zwar in erster Linie um Mißhandlungen, Gleichstellung der Frau u.ä., aber Ich hatte mich auch mal in anderer Angelegenheit dorthin gewandt und bekam einen Rat.

Hier kann man Dir sicher speziell zur Konstellation mit Deinem Sambo helfen. Das "Sambo-Tum" ist übrigens nicht so ohne in S. Darüber solltet Ihr Euch am besten auch gleich mit informieren, da Du das ja schon beim Amt angegeben hast. Denke dran: alles immer nur innerhalb des rechtlichen Rahmens. Schlupflöcher finden, wie wir es in D immer gerne tun, ist in S nicht so angebracht, schon gar nicht als Ausländer.

Es gibt auch lokale Gruppen. Vielleicht ist ja was in Deiner Nähe, was nicht so ganz weit weg ist. Versuch's mal. Und wenn sie Dir nur weitere Kontakte nennen können.

Einen schönen Tag noch, Suse


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BeitragVerfasst: Mi, 01 Jan, 2014 12:39 
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Backa hat geschrieben:
wäre es nicht das Beste, einen Anwalt hinzuzuziehen?

Das ist glaube ich der beste Tipp. Aber OBS: mach es nicht wie ich mal: ich habe mir den ersten besten aus dem Telefonbuch rausgesucht.
Das war eine extreme Triefnase und er hatte keine Ahnung von seinem Fach.
Dein Fall benötigt Kenntnisse in EU- schwedischem Steuer- und deutschem entsprechenden Recht.
Auf der Seite der deutschen Botschaft gibt es eine Liste:
http://www.stockholm.diplo.de/contentbl ... anwlte.pdf
Oder du bekommst eine Empfehlung von jemandem, der das schon durch hat (vinbergssnäckas Beitrag klingt so?)
Backa hat geschrieben:
Leider ist es immer noch so, daß nationales Recht gg. EU-Recht verstößt und das wissen noch nicht mal die Sachbearbeiter. Oder sie wissen und ignorieren es.

Das ist eine Möglichkeit; allerdings arbeitet Rutan ja wirklich nicht in Schweden. Es besteht also das Risiko, dass der Hinweis des Sachbearbeiters in vollem Einklang mit EU-Recht steht.
Backa hat geschrieben:
Einen spezialisierten Steuerberater und Anwalt hinzuziehen und den die Arbeit machen lassen. Wenn schon die Krankenversicherung gekündigt wird, ist's höchste Eisenbahn.

Volle Zustimmung.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
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