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BeitragVerfasst: Di, 28 Feb, 2006 21:56 
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Martin hat geschrieben:
Im Grunde ist es ja so , dass der schwedische Staat froh ist , wenn Ausländer ihre Rente aus dem Ausland in Schweden ausgeben ( inclusive 25% Moms )

Ich möchte diesen Threat aber dazu nutzen eine kleine Geschichte zu erzählen , ueber die wir inzwischen lachen können.
Soll auch dazu dienen , andere vor dem gleichen Fehler zu warnen.
Meine Eltern , die 1998 als Rentner nach Schweden auswanderten, wollten,damit alles rechtens ist natuerlich so schnell wie möglich die Personennummer haben . Dazu musste natuerlich auch das Formular der Skattemyndigheten peinlichst genau ausgefuellt werden.
In völliger Unkenntniss der Schwedischen Sprache und mit dem Willen alles selber zu schaffen wurde sich ueber das Blankett hergemacht.
Einige Wochen später erhielten meine Eltern ihre Personennummern und alles nahm seinen Lauf.
Ein Jahr später erhielten sie wieder Post vom Finanzamt.
Der Inhalt jedoch brachte sie an den Rand eines Nervenzusammenbruchs und zu der Erkenntniss , dieses Land so schnell wie möglich zu verlassen.
In dem Schreiben befand sich eine horrende Steuerforderung !
Immer und immer wieder gingen meine Eltern das Formular durch und waren sich absolut sicher , dem Finanzamt die richtigen Angaben gemacht zu haben.
Bis ich irgendwann mit Hilfe eines Wörterbuchs ( war ja noch lange bevor ich selbst auswanderte ) den Fehler fand :
Unter der Rubrik Einkuenfte aus Zinsen ( Ränta ) hatte mein Vater die Höhe seiner Rente ( hört sich ja gleich an ! ) angegeben.
Nach diesen Angaben hatte er also schon einige Jahre seine Zinseinkuenfte nicht mehr versteuert . Ein gefundenes Fressen also fuer schwedische Finanzbeamte !
Es hat dann noch einige Zeit gedauert , bis der Fehler behoben war !

Martin


:YYAI:

und deswegen freuen sie sich heute noch wenn die ränta erhöht wird? :YYAO:

mfG.
Ingo

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BeitragVerfasst: Di, 28 Feb, 2006 22:18 
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achja Ingo , du hast ihn ja kennengelernt , den Räntner !

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Martin

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BeitragVerfasst: Mi, 01 Mär, 2006 19:42 
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Martin hat geschrieben:
Hej aus Filipstad
weder aus dem Text des Migrationsverkets noch aus diesem Text geht es hundertprozentig hervor :

WISSENSWERTES ÜBER DIE NATIONALE REGELUNG
Wollen Sie in Schweden bleiben, nachdem Sie dort - als Arbeitnehmer oder selbständig erwerbstätig - gearbeitet haben, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben nach schwedischem Recht das Rentenalter erreicht haben, mindestens während der letzten zwölf Monate im Land erwerbstätig waren und seit mehr als drei Jahren ständig in Schweden gelebt haben.

Sind Sie Rentner und haben früher in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet oder sind Sie nicht erwerbstätig, so müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Krankenversicherung besitzen und über ausreichende Existenzmittel verfügen (d.h. ein Einkommen, das über dem Betrag liegt, der zum Empfang der Sozialhilfe berechtigt). Alleinstehende müssen gegenwärtig ein versteuertes Monatseinkommen von mindestens 4 500 SEK nachweisen. Wer für den Ehegatten und zwei unterhaltsberechtigte Kinder aufkommen muss, hat ein versteuertes Monatseinkommen von mindestens 7 000 nachzuweisen.

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Sie selbst sind der Arbeitnehmer“ und in der Zusammenfassung der Gesetzgebung unter „Aufenthaltsrecht für Arbeitnehmer, die ihre Berufstätigkeit aufgegeben haben“.

SeitenanfangRENTNER
Als Rentner müssen Sie nachweisen, dass Sie über finanzielle Mittel in Höhe der schwedischen Grundrente (ca. 6 850 SEK im Monat) verfügen.

Die Einwanderungsbehörde (Migrationsverket) erteilt normalerweise eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre, sie kann diese Entscheidung jedoch nach zwei Jahren überprüfen, wenn es sich zeigt, dass Sie nicht mehr selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen per Post an Ihre Adresse in Schweden gesandt.

Falls Sie während Ihres Aufenthalts in Schweden in Rente gehen, können Sie im Land bleiben, wenn Sie bereits mindestens drei Jahre dort gewohnt und in den letzten 12 Monaten dort gearbeitet haben.

Wenn Sie wegen Erwerbsunfähigkeit Ihre Arbeit aufgeben müssen und über zwei Jahre in Schweden gewohnt haben, können Sie normalerweise weiter im Land bleiben.

Auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Pensionierung weniger als drei Jahre in Schweden gelebt haben, können Sie im Land bleiben, vorausgesetzt, sie erhalten eine Rente, deren Höhe der schwedischen Grundrente (ca. 6 850 SEK monatlich) entspricht und besitzen eine in Schweden gültige umfassende Krankenversicherung. Diese Informationen sind der Website der Einwanderungsbehörde www.migrationsverket.se entnommen.



Ich gehe aber mal davon aus , dass dieser Betrag pro Person gilt. Da ihr aber noch weitere ( Miet- ) einkuenfte und Eigentum besitzt , wuerde ich diese Einkuenfte dem Migrationsverket mitteilen. Diese Einkuenfte werden zusammengerechnet und belegen , dass man sich selbst versorgen kann.
Am besten mal direkt beim Migrationsverket anfragen !
Martin




Hej Martin,

habe per mail bei der schwedischen Botschaft nachgefragt.

Antwort:" Bei der Einwanderung eines Rentnerehrpaares müssen beide zusammen ein Einkommen von 13700 SEK haben "(2 X 6850 SEK).

Dies steht aber im Gegensatz zu dem 2. Absatz den Du geschrieben hast, der da lautet:

"Alleinstehende müssen gegenwärtig ein versteuertes Monatseinkommen von mindestens 4500 SEK nachweisen.
Wer für den Ehegatten und zwei unterhaltsberechtigte Kinder aufkommen muss, hat ein versteuertes Monatseinkommen von mindestens 7000 nachzuweisen".

Hier stimmt was nicht.

Hier steht ein Einkommen einer 4-köpfigen Familie von 7000 SEK
einem geforderten Einkommen eines Rentnerehepaares von 13700 SEK gegenüber.

Dieses Verhältnis ist unlogisch.

Deshalb gehe ich weiterhin davon aus, daß sich die Rente von 6850 SEK nur auf den Erstantragsteller bezieht und er damit seinen Angehörigen (Ehefrau) mit unterhalten soll.

Gruß

Namsen


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BeitragVerfasst: Mi, 01 Mär, 2006 21:11 
namsen hat geschrieben:

...Deshalb gehe ich weiterhin davon aus, daß sich die Rente von 6850 SEK nur auf den Erstantragsteller bezieht und er damit seinen Angehörigen (Ehefrau) mit unterhalten soll.

Gruß

Namsen


@Namsen,

so habe ich das auch verstanden.
Ich war auch auf den Seiten und habe das in Deutsch gelesen.
Es gibt dort, bei der Schwedischen Botschaft in Berlin, sogar ein *.pdf-Merkblatt, das Herunterladbar ist, mit denselben Angaben.

Gruß Horazio


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