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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Di, 15 Jan, 2013 16:41 
Ich krame das hier mal heraus, da ich gerade einen ähnlichen Fall wie Frage 2 hatte:

Deutsches Rentnerehepaar, in Schweden lebend, mit Personnummer. Er wird dement, kommt ins Heim und sie wird automatisch "Vormund" (oder wie auch immer das heisst) und kann alle Bankangelegenheiten, Behördengänge, etc. für ihn entscheiden. Extrem unbürokratisch!

Lis hat geschrieben:
Ich werde bei Gelegenheit mal einen unserer Ärzte fragen.

Hat sich da etwas ergeben?


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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Di, 15 Jan, 2013 16:53 
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In Bezug auf die Patientenverfügung???
Nein.
Lt. persönlicher Erfahrung kann man seine Behandlungswünsche äussern, inwiefern denen nachgekommen wird, liegt am jeweiligen Arzt und daran, wie im Journal gelesen wird.... :?

Ich hoffe, vibackup kann die Frage besser beantworten.

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Det ska va gött å leva annars kan det kvitta....
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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Di, 15 Jan, 2013 17:09 
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findus hat geschrieben:
Ich krame das hier mal heraus, da ich gerade einen ähnlichen Fall wie Frage 2 hatte:

Deutsches Rentnerehepaar, in Schweden lebend, mit Personnummer. Er wird dement, kommt ins Heim und sie wird automatisch "Vormund" (oder wie auch immer das heisst) und kann alle Bankangelegenheiten, Behördengänge, etc. für ihn entscheiden. Extrem unbürokratisch!

Lis hat geschrieben:
Ich werde bei Gelegenheit mal einen unserer Ärzte fragen.

Hat sich da etwas ergeben?



Hast Du dazu eine Quelle? Oder was, wo man sowas nachlesen kann? Würde mich persönlich sehr interessieren wie das alles funktioniert..

_________________
liebe Grüsse

Heike

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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Di, 15 Jan, 2013 21:59 
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filainu hat geschrieben:
2. da muß ich etwas ausholen: Mann, 86 Jahre, verwirrt, lebt bei seinem Sohn, der sich um alles kümmert (der Mann ist aber nicht entmündigt, zumindest bis kürzlich nicht). Nun wurde es so schlimm das er ins Krankenhaus mußte. Dort wurde er sofort entmündigt und ein staatlicher Vormund eingesetzt. Da es keine Patientenverfügung gibt, geht es nicht das der Sohn Vormund wird. Und dieser staatliche Vormund hat jetzt beschlossen, den alten Herren ins Heim zu stecken, der Sohn darf das Heim dann bezahlen, weil natürlich die rente nicht ausreicht, und das obwohl er den Vater ja gar nicht ins heim haben will, er muß also bezahlen für entscheidungen anderer.

Nun die Frage, wie ist das in S geregelt? braucht man auch eine Verfügung, damit die angehörigen vormund werden können? Gibt es diese Entmündigung in S überhaupt oder wie ist das wenn jemand nicht mehr selbst entscheidungen treffen kann?


Ein Entmündigung gibt es in beiden Ländern nicht (mehr).
In Deutschland ist das durch den Betreuer ersetzt worden BGB, Buch 4, 3 Abschnitt, 2 Titel, § 1896 ff), in Schweden durch die Funktionen god man und förvaltare; das Verfahren kann man im föräldrablaken, bei Wikipedia oder hier:
vormundschaft-bei-dementen-schweden-deutschland-t26661.html
nachlesen.
Ja, in Schweden kann der förvaltare solche Entscheidungen treffen; und dann muss der Sohn zahlen. Aber das dürfte wohl in D genauso sein, oder?
Manchmal wählt man hier Angehörige als förvaltare, aber nicht immer; das Scenario ist also nicht so ungewöhnlich.
Es gibt einen Unterschied zwischen beiden ländern, was weniger die Rechtsnormen, als mehr die Haltung zu deren Ausführung betrifft.
In D wird mehr proaktiv gehandelt, Entscheidungen getroffen, Dinge gemacht (manchmal auch zum Nachteil), in S wird eher abgewartet, hingeschaut, man hat mehr "Mut zur Lücke".
Daher wird die in beiden Ländern mögliche Klausel, dass ein Betreuer nicht bestellt werden soll, wenn andere Hilfen hinreichend sind, nach meiner Beobachtung (mit Variationen über das Land) in Schweden häufiger angewendet.
Hoffe das beantwortet die Fragen?

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Mi, 16 Jan, 2013 13:47 
vinbergssnäcka hat geschrieben:
Hast Du dazu eine Quelle? Oder was, wo man sowas nachlesen kann? Würde mich persönlich sehr interessieren wie das alles funktioniert..

Dank vibackups Hilfe und Korrekturen , auch hier in diesem Thread: post246224.html
Habe ich nach "god man tingsrätt blankett" (+ Name des zuständigen tingsrätt) gesucht und ein solches blankett (formular) gefunden um in Schweden Betreuer/Verwalter zu werden.:

http://www.ois.skovde.se/upload/Blanket ... skovde.pdf

Damit sollten sich alle Betreuer-/Verwaltertätigkeiten in Schweden abwickeln lassen.
Dann habe ich bei der Botschaft angerufen wie man das mit den deutschen Behörden handhaben solle und die meinten alles kein Problem, die Papiere vom schwedischen tingsrätt (das zuständige Gericht) werden von den deutschen Behörden auch anerkannt.

Werde in ein paar Wochen berichten wies gelaufen ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Mi, 16 Jan, 2013 21:57 
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findus hat geschrieben:
Dann habe ich bei der Botschaft angerufen wie man das mit den deutschen Behörden handhaben solle und die meinten alles kein Problem, die Papiere vom schwedischen tingsrätt (das zuständige Gericht) werden von den deutschen Behörden auch anerkannt.


Das ist doch eine wertvolle Information.
findus hat geschrieben:
Werde in ein paar Wochen berichten wies gelaufen ist.

Ja, mach das.

//M

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