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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Di, 25 Jan, 2011 19:50 
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zu2.)
Hier, in Schweden, wird es ähnlich gehandhabt.
Jeder, der meint, dass eine Indikation vorliegt, kann bei der kommun einen Betreuer (god man) für jemanden beantragen. Auch hier wird, wie in Deutschland, der Umfang der Betreung (godmanskap) vom tingsrätt festgelegt. Hat man einen god man, ist man NICHT entmündigt. Man kann weiterhin Geschäfte abschliessen etc. Ein god man kann niemals gegen den Willen seines Klienten (huvudman) handeln. Ein Klient kann auch die godmanskap jederzeit kündigen. Ein god man handelt also jederzeit in Absprache mit seinem Klienten.
Weiterhin gibt es hier noch den förvaltare, der im Sinne des Klienten, aber selbst handelt.

Und jetzt drücke ich dann nochmal die richtige Taste....hoffentlich :oops:

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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Di, 25 Jan, 2011 21:19 
Hej Lis danke für die ausführlichen Ausführungen,

dieser god man oder der förvaltare kann aber ein Angehöriger sein oder ist das stets ein öffentlich Bestellter?

@chrissy, das ist ja der grund warum ich das mit dem hausarzt zunächst auch nur überlegt habe, aber mir wird wohl kaum was anderes übrig bleiben...... naja schaun mer mal, sollte ja sowieso hier nicht Gegenstand sein


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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Di, 25 Jan, 2011 21:57 
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Ja, das kann natürlich auch ein Angehöriger oder auch jede andere Person, die geeignet ist, sein. Es gibt aber auch, in Schweden wie in Deutschland, s.g. Berufsbetreuer.

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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Mi, 26 Jan, 2011 8:49 
vielen vielen Dank


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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Mi, 26 Jan, 2011 15:39 
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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Mi, 26 Jan, 2011 22:40 
Chrissy hat geschrieben:
Grizabella hat geschrieben:
Zum 1. Teil... Frag deinen HA ob er z.B. die Impfen durchführen kann.

Da muss ich aber mal protestieren: Kinder gehören zum KA - HA sind erfahrungsgemäß, was Impfungen betrifft nicht auf dem aktuellen Stand - bei Kindern- Da ändert sich ständig etwas!


In Schweden ist es aber Standard, dass die normalen Impfungen, laut Impfplan, bei der BVC (barnavårdcentral) durchgeführt werden. Du hast also eigentlich kein Wahlmöglichkeit. Termine für Impfungen bei einem Kinderarzt zu bekommen, ich glaube das ist so gut wie unmöglich. Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube man muss sogar eine Überweisung für den Kinderarzt haben. Nachdem die BVC die "Spezialstelle" für Kinder ist, nehme ich an, dass die auch auf dem aktuellen Stand sind.
Für die Impfungen laut Impfplan wirst du vorgeladen und passt der Termin nicht rufst du an und änderst den. Normalerweise kein Problem. Es ist genauso wie Lis geschrieben hat.


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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: So, 01 Jan, 2012 19:58 
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Hallo!

Ich muß dieses Thema" Patientenverfügung" aus aktuellem Anlass noch einmal anschneiden!

Gibt es soetwas in Schweden auch? Und -oder gilt eine in Deutschland verfasste Patientenverfügung auch in Schweden? Ich stelle die Frage nicht aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ( Entmündigung Vormund usw ), sondern ich meine die medizinische Patientenverfügung. Könnte ja eigentlich auch jeden von uns interessieren, wir schnell ist man auch im Ausland in einen Unfall verwickelt!

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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Mi, 04 Jan, 2012 14:18 
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Hej Chrissy,

scheint keiner was dazu schreiben zu wollen. Versuch ich es. Mal sehen, wer sich dann wieder dranhängt und vergisst, dass es nicht um Deutschland geht :YYAY:
Ich kenne in Schweden keine "Patientenverfügung", wie es sie in Deutschland gibt. Jedoch kann man sich beim Gespräch mit seinem Arzt, ggf. vor einer OP oder anderen Behandlung, dazu äussern, wie man etwas im Falle eines Falles gehandhabt haben will.
Gerade erst wieder gehört, dass eine Patientin einem Arzt, angesichts der Geburt des Kindes der Patientin, aus Glaubensgründen nicht erlaubt hat, ihr eine Bluttransfusion zu verabreichen, falls das nötig sein sollte. Der Arzt handelte dem aber zuwider und wird nun "verklagt".
Ob eine deutsche Patientenverfügung auch in Schweden anerkannt wird? :YYAK: ich zweifle. Dann solltest du die in englischer Ausführung mit dir herumführen, aber rechtlich? :YYAK: Das scheint eine "innerdeutsche", auch für Schweiz und Österreich anwendbare, "Sache" zu sein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgung
Ich werde bei Gelegenheit mal einen unserer Ärzte fragen.

:YY:

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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Mi, 04 Jan, 2012 14:31 
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Ein Hinweis auf das Nichtvorhandensein in Schweden könnte die ebenso nicht verfügbare schwedische Version bei Wikipedia sein.

Das sagt im Übrigen auch das Online-Lexiko Betreuungsrecht:

Zitat:
Norwegen* und *Schweden* haben keine gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung. Patienten können dennoch ihre Behandlungswünsche aufschreiben.


Quelle: http://wiki.btprax.de/Patientenverf%C3%BCgung

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 Betreff des Beitrags: Re: 2 Fragen zum Alltag in Schweden
BeitragVerfasst: Mi, 04 Jan, 2012 17:40 
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