Richard hat geschrieben:
Es gibt glaube ich zu jedem Haus vom Makler ein "Besiktningsprotokoll" . Ist natürlich auf schwedisch, aber enthält wohl alle kleinen und grossen Mängel. Übrigens kann man, ich glaube 10 Jahre lang, noch versteckte, grössere, Mängel nachträglich beim Verkäufer geltend machen !!
Ich hab damals die deutschen Makler in Schweden und im Internet außen vor gelassen...ist ja irgendwie logisch das die mit der "zahlungskräftigen deutschen Klientel" anders umgehen als ein einheimischer Makler. Will sagen; schau dir vor Ort die Aushänge an, die richten sich an den normalen Schweden. Ich bin einfach in die Föreningssparbank rein, hab ein paar Häuschen angeschaut, den Makler geschnappt, besichtigt, Geld nachgewiesen, Konto eröffnet, kleine Anzahlung gemacht, und fertig war's.
Das mit der Küche (+ Waschmaschine) kenn ich übrigens auch. Weiss nicht mehr woher.
Alles sehr problemlos...wenn ich nur daran denke wie kompliziert das hier in D über eine Bank sein kann...........
Kommt aber vielleicht auch daher das die Summen viel kleiner sind um die es geht..
Das mit Unterhaltskosten ist wirklich nicht zu vernachlässigen...Hab da auch so meine 150,-€ im Monat....ob ich nun da bin oder nicht..
Fahre übrigens (seit der Delfin abgeschafft wurde) nicht mehr über Rostock-Trelleborg. Fahre jetzt Rostock-Gedser und dann 180km durch DK, über die Brücke --Malmö--und dann weiter. Ist nicht nur etwas schneller und teurer, sondern vor allem flexibler !! Nach Gedser gehts alle 2 Stunden. Man muss also nicht die (z.B.) 15Uhr TT-Line nehmen und dann kurz vor Mitternacht im kalten Haus ankommen...
das Besiktningsprotokoll wird nicht vom Makler sondern von einem unparteischen Fachmann erstellt.
Erst dann hast Du Anspruch auf Entschädigung wenn Mängel entdeckt werden
Es ist des Käufers Pflicht das Haus zu untersuchen.
Nur grobe Fehler werden vom Verkäufer gedeckt und da muss dann noch nachgewiesen werden dass der Verkäufer diese Mängel gekannt hat
mfG.
Ingo