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 Betreff des Beitrags: Person med tillräckliga egna medel
BeitragVerfasst: Sa, 03 Mär, 2012 20:50 
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Hej hej!

Eine Möglichkeit, eine Personennummer und das Aufenthaltsrecht für ein Jahr zu bekommen, sind ja ausreichende finanzielle Mittel. Auf der Seite vom skatteverktet hab ich dazu folgendes gefunden:

Om du har för avsikt att leva på egna medel i Sverige behöver du kunna visa att du har möjlighet att göra det. Det kan du göra genom att visa upp exempelvis kontoutdrag från din bank eller intyg om att du har pension. Du behöver även visa att du har en heltäckande sjukförsäkring som gäller för bosättning i Sverige under ett helt år.

Heisst ja im Großen und Ganzen, dass man einen Kontoauszug vorlegen muss und eine Krankenversicherung für ein Jahr. Eine Auslandskrankenversicherung für ein Jahr zu bekommen, sollte nicht das Problem sein, aber welchen Betrag verlangt das skatteverket? Und wie schaut das jetzt beispielweise bei uns aus. Meine Freundin und ich leben ja zusammen, aber sind eben (noch) nicht verheiratet.
Gibt es da eine Art "Zusammenveranlagung" für das Aufenthaltsrecht? Leider konnte ich dazu nichts finden.


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BeitragVerfasst: So, 04 Mär, 2012 10:09 
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Beiträge: 1753
Noch mal kurz abgesehen von dem Betrag: wir gehen zuerst zum Migrationsverket, legen dort unsere Europäische Krankenversicherungskarte und einen Kontoauszug mit dem Betrag X vor. Dann bekommen wir das Aufenthaltsrecht für ein Jahr.
Mit der Bestätigung vom Migrationsverket gehen wir zum Skatteverket und bekommen dort unsere Personennummern.
War das so weit richtig? :sflagge:


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BeitragVerfasst: So, 04 Mär, 2012 11:17 
lifeofmyown hat geschrieben:
heltäckande sjukförsäkring som gäller för bosättning i Sverige

Ob
lifeofmyown hat geschrieben:
Eine Auslandskrankenversicherung
alles abdeckt (wie Gefordert) weiss ich nicht, deien Normale Deutsche Krankenversicherung reicht aber.

Es wird wohl funktionieren, nur wie machst du das, dass du deine deutsche Krankenversicherung loswirst? Du bist ja kein Rentner der hier her zieht.

100.000 Kronen sind ausrechende Mittel für ein Jahr glaube ich. ob sie danach einen neuen Nachweis wollen, weiss ich nicht, wäre aber interessant rauszufinden.

Halt uns mal auf dem laufenden ob und wie es klappt:-)


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BeitragVerfasst: So, 04 Mär, 2012 11:22 
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Beiträge: 1753
findus hat geschrieben:
lifeofmyown hat geschrieben:
heltäckande sjukförsäkring som gäller för bosättning i Sverige

Ob
lifeofmyown hat geschrieben:
Eine Auslandskrankenversicherung
alles abdeckt (wie Gefordert) weiss ich nicht, deien Normale Deutsche Krankenversicherung reicht aber.

Es wird wohl funktionieren, nur wie machst du das, dass du deine deutsche Krankenversicherung loswirst? Du bist ja kein Rentner der hier her zieht.

100.000 Kronen sind ausrechende Mittel für ein Jahr glaube ich. ob sie danach einen neuen Nachweis wollen, weiss ich nicht, wäre aber interessant rauszufinden.

Halt uns mal auf dem laufenden ob und wie es klappt:-)


So wie ich nachgelesen habe, reicht als Nachweis die Krankenkassenkarte... alles andere ist ja zweitrangig... :YYAY: Ich denke, ich werde dann für uns beide 20-30.000 auf mein "normales" Konto buchen. Das müsste ja für zwei Personen und ein Jahr als Nachweis reichen.


Das mit der Krankenversicherung ist mir sowieso etwas suspekt...beim Migrationsverket muss man eine nachweisen, damit man das Aufenthaltsrecht bekommt. Wenn man sich dann beim Skatteverket meldet und eine Personennummer bekommt, ist man ja eigentlich über das schwedische System versichert. Oder hab ich da einen Denkfehler?

Letztendlich kräht ja kein Hahn danach, ob man jetzt 3, 6 oder 9 Monate in Schweden ist. Ich möchte aber eben frühstmöglich die Personennummer haben, damit wir uns direkt beim SFI anmelden können. Telefonanschluss ist natürlich ein weiteres Argument.


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BeitragVerfasst: So, 04 Mär, 2012 11:27 
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Beiträge: 1753
findus hat geschrieben:

Es wird wohl funktionieren, nur wie machst du das, dass du deine deutsche Krankenversicherung loswirst? Du bist ja kein Rentner der hier her zieht.



Wenn ich meinen Job zum Tag x kündige, bin ich ja grundsätzlich nach diesem Tag nicht mehr versichert. Allerdings kann man sich aber (zumindest bei der AOK) "freiwillig" weiterversichern. Man muss dann eben die Kosten selber tragen. Das lasse ich dann so lange laufen, bis ich in Schweden einen Job/eine Versicherung habe. Mit Einstellung der Zahlung, bzw. vorheriger Kündigung endet meine deutsche KV dann automatisch.

Hab ich schon mal so gemacht! :YYAY:


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BeitragVerfasst: So, 04 Mär, 2012 12:08 
lifeofmyown hat geschrieben:
findus hat geschrieben:
lifeofmyown hat geschrieben:
heltäckande sjukförsäkring som gäller för bosättning i Sverige

Ob
lifeofmyown hat geschrieben:
Eine Auslandskrankenversicherung
alles abdeckt (wie Gefordert) weiss ich nicht, deien Normale Deutsche Krankenversicherung reicht aber.

Es wird wohl funktionieren, nur wie machst du das, dass du deine deutsche Krankenversicherung loswirst? Du bist ja kein Rentner der hier her zieht.

100.000 Kronen sind ausrechende Mittel für ein Jahr glaube ich. ob sie danach einen neuen Nachweis wollen, weiss ich nicht, wäre aber interessant rauszufinden.

Halt uns mal auf dem laufenden ob und wie es klappt:-)


So wie ich nachgelesen habe, reicht als Nachweis die Krankenkassenkarte... alles andere ist ja zweitrangig... :YYAY: Ich denke, ich werde dann für uns beide 20-30.000 auf mein "normales" Konto buchen. Das müsste ja für zwei Personen und ein Jahr als Nachweis reichen.


Das mit der Krankenversicherung ist mir sowieso etwas suspekt...beim Migrationsverket muss man eine nachweisen, damit man das Aufenthaltsrecht bekommt. Wenn man sich dann beim Skatteverket meldet und eine Personennummer bekommt, ist man ja eigentlich über das schwedische System versichert. Oder hab ich da einen Denkfehler?

Letztendlich kräht ja kein Hahn danach, ob man jetzt 3, 6 oder 9 Monate in Schweden ist. Ich möchte aber eben frühstmöglich die Personennummer haben, damit wir uns direkt beim SFI anmelden können. Telefonanschluss ist natürlich ein weiteres Argument.


Du hast hier einen Denkfehler. :D
Wenn du die Personennummer hast,bist du noch lange nicht krankenversichert.
Das bist du erst,wenn försäkringskassan dich aufnimmt.
Und die nehmen dich erst auf,wenn du einen festen Arbeitsvertrag hast,der ueber ein Jahr geht.

so long


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BeitragVerfasst: So, 04 Mär, 2012 12:13 
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Wolfgang B. hat geschrieben:
lifeofmyown hat geschrieben:
findus hat geschrieben:
lifeofmyown hat geschrieben:
heltäckande sjukförsäkring som gäller för bosättning i Sverige

Ob
lifeofmyown hat geschrieben:
Eine Auslandskrankenversicherung
alles abdeckt (wie Gefordert) weiss ich nicht, deien Normale Deutsche Krankenversicherung reicht aber.

Es wird wohl funktionieren, nur wie machst du das, dass du deine deutsche Krankenversicherung loswirst? Du bist ja kein Rentner der hier her zieht.

100.000 Kronen sind ausrechende Mittel für ein Jahr glaube ich. ob sie danach einen neuen Nachweis wollen, weiss ich nicht, wäre aber interessant rauszufinden.

Halt uns mal auf dem laufenden ob und wie es klappt:-)


So wie ich nachgelesen habe, reicht als Nachweis die Krankenkassenkarte... alles andere ist ja zweitrangig... :YYAY: Ich denke, ich werde dann für uns beide 20-30.000 auf mein "normales" Konto buchen. Das müsste ja für zwei Personen und ein Jahr als Nachweis reichen.


Das mit der Krankenversicherung ist mir sowieso etwas suspekt...beim Migrationsverket muss man eine nachweisen, damit man das Aufenthaltsrecht bekommt. Wenn man sich dann beim Skatteverket meldet und eine Personennummer bekommt, ist man ja eigentlich über das schwedische System versichert. Oder hab ich da einen Denkfehler?

Letztendlich kräht ja kein Hahn danach, ob man jetzt 3, 6 oder 9 Monate in Schweden ist. Ich möchte aber eben frühstmöglich die Personennummer haben, damit wir uns direkt beim SFI anmelden können. Telefonanschluss ist natürlich ein weiteres Argument.


Du hast hier einen Denkfehler. :D
Wenn du die Personennummer hast,bist du noch lange nicht krankenversichert.
Das bist du erst,wenn försäkringskassan dich aufnimmt.
Und die nehmen dich erst auf,wenn du einen festen Arbeitsvertrag hast,der ueber ein Jahr geht.

so long


Ok, danke. Dann bleibe ich so lange in D versichert. Spielt ja im Endeffekt keine Rolle. Wär natürlich schön, wenn es mit einem Job schnellstmöglich klappen würde. Aber das bleibt abzuwarten... :triller:


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BeitragVerfasst: So, 04 Mär, 2012 12:57 
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Beiträge: 1753
Ich habe gerade folgendes in einem anderen Forum gefunden....der Eintrag ist von Ende letzten Jahres.

Zitat:
Hallo,

eigentlich ist es kein ganz neues Thema mehr, es wurde sogar in diesem Forum schon mal gewissermaßen nebenbei erwähnt. Nach meinem Eindruck gehen die meisten Leute und Internet-Seiten aber von veralteten Tatsachen aus, deshalb stelle ich die Info hier als eigenständiges Thema ein:

Für EU-Bürger ist es nicht mehr nötig, die Inanspruchnahme des Aufenthaltsrechts Migrationsverket anzuzeigen und die Voraussetzungen dort prüfen zu lassen.

Eigentlich war es auch bisher nicht nötig, der EU-Vertrag gesteht EU-Bürgern das Aufenthaltsrecht ohne formale Handlung zu. Schweden in Form von Migrationsverket hatte das aber bisher anders gehandhabt und ohne Meldung bei Migrationsverket illegalen Aufenthalt unterstellt.
Im Frühjahr 2010 waren in Schweden höchstrichterliche Urteile ergangen, nach denen das Aufenthaltsrecht unabhängig von einer Meldung bei Migrationsverket und Prüfung besteht. Schweden hält sich nun daran (was bei höchstrichterlichen Urteilen eigentlich auch selbstverständlich sein sollte, aber na ja, Schweden....)

Es ist also nur noch die Anmeldung bei Skatteverket/folkbokföring nötig. Eine Anmeldung bei Migrationsverket kann weiterhin freiwillig erfolgen, der dann ergehende Bescheid hat aber nur noch informativen Charakter.

Das alles entbindet EU-Bürger allerdings nicht von der Verpflichtung, die gültigen Vorschriften für das Aufenthaltsrecht einzuhalten (also z.B. ausreichend eigene Mittel vorzuhalten). Man muß die Einhaltung aber nicht mehr nachweisen, um das Aufenthaltsrecht in Anspruch zu nehmen.


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BeitragVerfasst: So, 04 Mär, 2012 14:22 
lifeofmyown hat geschrieben:
reicht als Nachweis die Krankenkassenkarte... alles andere ist ja zweitrangig

theoretisch wird das reichen um die anträge durchzuwinken.
lifeofmyown hat geschrieben:
Wenn man sich dann beim Skatteverket meldet und eine Personennummer bekommt, ist man ja eigentlich über das schwedische System versichert

Die Personnummer reicht um sich in Schweden behandeln zu lassen, dafür muss man sich nicht bei der f-kassa registrieren. Wenn man allerdings mit ausreichenden Mitteln hierher gekommen ist wie zum Beispiel Rentner, werden die Behandlungskosten mit der deutschen versicherung automatisch abgerechnet. Das hat mir letztes Jahre ein ehemals hoher AOK Mitarbeiter und ein Nachbar der bei der F-Kassa angerufen hat bestätigt. Ob es Ärger gibt wenn man mit ausreichenden Mitteln hier ist und keine eigene Krankenkasse hat sich aber trotzdem hier behandeln lässt - keine Ahnung. Einige Missbrauchslöcher haben sie in den letzten Jahren ja bereits gestopft, so dass es Mittlerweile recht schwierig ist überhaupt eine Personnummer zu bekommen. Dennoch gibt es hier etliche die das Krankensystem Missbrauchen.
lifeofmyown hat geschrieben:
Ich habe gerade folgendes in einem anderen Forum gefunden

Das stimmt leider nicht, oder unser Skatteverket hier handhabt das dennoch anders => keine Personnummer ohne registriertes Aufenthaltsrecht.
lifeofmyown hat geschrieben:
Wenn ich meinen Job zum Tag x kündige, bin ich ja grundsätzlich nach diesem Tag nicht mehr versichert.

Stimmt das? Als ich noch in Deutschland gewohnt habe (vor ca. 7 Jahren) haben die von meinem Mitbewohner Geld für Krankenversicherung eingetrieben weil ein neues Gesetz für Versicherungspflciht rauskam. Bis dahin hat er seine Arztaufenthalte immer bar bezahlt. Hat uns sehr geärdert damals. Und als ich vor 4 Jahren meine Krankenversicherung(privat) kündigen wollte, haben die das nur akzeptiert wenn cih dnenen eine Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt vorgelegt habe.


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BeitragVerfasst: So, 04 Mär, 2012 14:44 
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Registriert: 02.10.2011
Beiträge: 1753
findus hat geschrieben:
Stimmt das? Als ich noch in Deutschland gewohnt habe (vor ca. 7 Jahren) haben die von meinem Mitbewohner Geld für Krankenversicherung eingetrieben weil ein neues Gesetz für Versicherungspflciht rauskam. Bis dahin hat er seine Arztaufenthalte immer bar bezahlt. Hat uns sehr geärdert damals. Und als ich vor 4 Jahren meine Krankenversicherung(privat) kündigen wollte, haben die das nur akzeptiert wenn cih dnenen eine Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt vorgelegt habe.


Also bei mir war das 2008. Vielleicht ist das mit Privaten Versicherungen noch mal was anderes, das weiss ich nicht. Aber ich habe das Thema gerade mal im Inet überflogen...da hat sich scheinbar tatsächlich mal was geändert.

Mein Plan würde so aussehen:

Nach meiner Kündigung versichere ich mich erst mal freiwillig weiter.

In Schweden stelle ich dann beim migrationsverket den Antrag mit Kontoauszug und Kopie von Europäischer Versichertenkarte.

Ist das alles abgesegnet, bekomme ich ja sicher irgendein Geschreibsel. Damit ich gehe ich zum Skatteverket und beantrage meine Personennummer. Wenn ich die Personennummer habe, bin ich dann ja in Schweden versichert und muss ich Deutschland keine KV mehr haben.

Ich frage mich nur, wie das mit der Abmeldung in Deutschland ist? Will das Skatteverket eine Abmeldebescheinigung sehen?

Ist ja schon lustig: wenn wir uns in Deutschland direkt abmelden, können wir ja eigentlich offiziell keine KV in Deutschland haben, da man dafür den Hauptwohnsitz in D braucht. Aber ohne Versicherung klappts beim Migrationsverket nicht...aber muss man wohl nicht verstehen... :triller:


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