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BeitragVerfasst: Mo, 30 Jan, 2012 19:38 
Weil man ja heute nciht ohne weiteres mehr eine Personnummer bekommt, stellt sich die Frage:
Wie würde ein EU Bürger ohne Krankenversicherung sich in Schweden krankenversichern. Denkbares Szenario wäre etwa das warten auf eine Personnummer oder Aufenthalte von maximal 3 Monaten.


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BeitragVerfasst: Mo, 30 Jan, 2012 20:37 
findus hat geschrieben:
Weil man ja heute nciht ohne weiteres mehr eine Personnummer bekommt, stellt sich die Frage:
Wie würde ein EU Bürger ohne Krankenversicherung sich in Schweden krankenversichern. Denkbares Szenario wäre etwa das warten auf eine Personnummer oder Aufenthalte von maximal 3 Monaten.



Der blose Aufenhalt und die Personennummer reichen da schon lange nicht mehr.
Ein Arbeitsvertrag der ueber ein Jahr geht ist hier Pflicht.
Ansonsten muss man sich in Deutschland privat versichern.
In den letzten Jahren ist es fuer EU Buerger immer schwieriger geworden in Schweden Fuss zu fassen.
Wie du auch schon schreibst ist selbst die Erlangung einer Personennummer fuer Viele schon ein grosses Problem.

so long


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BeitragVerfasst: Mo, 30 Jan, 2012 21:41 
Wolfgang B. hat geschrieben:
Der blose Aufenhalt und die Personennummer reichen da schon lange nicht mehr.

-Wenn man eine Personnummer hat, wird man wie jeder andere Schwede auch behandelt und bezahlt auch genau das selbe. In die försäkringskassa kommt man natürlcih erst wenn man arbeitet (belehr mich gerne eines besseren, das ist mein Kenntnisstand)
Wolfgang B. hat geschrieben:
Ein Arbeitsvertrag der ueber ein Jahr geht ist hier Pflicht.

-Oder ne eigene Firma
Wolfgang B. hat geschrieben:
Ansonsten muss man sich in Deutschland privat versichern.

-Und genau für diesen Punkt suche ich einen anderen Lösungsansatz. Zeche prellen bei der deutschen Versicherung wäre eine Lösung, aber nicht nett (http://taz.de/Nichtzahler-bei-Privatkassen/!86593/). Mit falschem Namen zum Arzt gehen ist auch nicht nett. Selber operieren nicht jedermanns Sache.

Vielleicht eine Reiseversicherung für Akutfälle?
Ideal wäre ja eine schwedische Versichetung. Alternativ vielleciht österreichisch? polnisch? etc.?
Sonst ruf ich einfach mal bei den Versicherungen hier an und frag nach.


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BeitragVerfasst: Di, 31 Jan, 2012 7:12 
findus hat geschrieben:
Wolfgang B. hat geschrieben:
Der blose Aufenhalt und die Personennummer reichen da schon lange nicht mehr.

-Wenn man eine Personnummer hat, wird man wie jeder andere Schwede auch behandelt und bezahlt auch genau das selbe. In die försäkringskassa kommt man natürlcih erst wenn man arbeitet (belehr mich gerne eines besseren, das ist mein Kenntnisstand)
Wolfgang B. hat geschrieben:
Ein Arbeitsvertrag der ueber ein Jahr geht ist hier Pflicht.

-Oder ne eigene Firma
Wolfgang B. hat geschrieben:
Ansonsten muss man sich in Deutschland privat versichern.

-Und genau für diesen Punkt suche ich einen anderen Lösungsansatz. Zeche prellen bei der deutschen Versicherung wäre eine Lösung, aber nicht nett (http://taz.de/Nichtzahler-bei-Privatkassen/!86593/). Mit falschem Namen zum Arzt gehen ist auch nicht nett. Selber operieren nicht jedermanns Sache.

Vielleicht eine Reiseversicherung für Akutfälle?
Ideal wäre ja eine schwedische Versichetung. Alternativ vielleciht österreichisch? polnisch? etc.?
Sonst ruf ich einfach mal bei den Versicherungen hier an und frag nach.



Also belehren tun wir hier eigentlich weniger,mehr beraten,oder informieren. :D
Sicherlich ist es auch eine Möglichkeit in Schweden eine Firma zu gruenden,das duerfte aber fuer die Wenigsten in Frage kommen.
Wenn du nicht in försäkringskassan bist wirst du behandelt,bekommst aber eine Rechnung.
Das mit der Zechprellerei,wenn du in D. privat versichert bist verstehe ich nicht.

Ueberleg doch einmal.Wenn jeder in Schweden gratis behandelt wuerde,nur weil er einmal eine Personennummer bekommen hat,wuerde doch die ganze Welt in Schweden zum Arzt gehen,oder ?

Ich muss allerdings einräumen,das ich ,obwohl bald 50 jahre alt, noch nie einen Arzt gebraucht habe.
Mein Chef hat nur so eine Geschichte konstruiert,das ich vom Pferd falle,mir das Bein breche und dann grosse Probleme bekäme wenn ich nicht in Försäkrngskassan wäre.
Er hat dann so lange gequängelt,bis wir uns beide dort angemeldet haben.
Bedingung war Arbeitsvertrag ueber ein Jahr,Personennummer und folkbok gefuehrt.

so long


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BeitragVerfasst: Di, 31 Jan, 2012 8:57 
Wolfgang B. hat geschrieben:

Bedingung war Arbeitsvertrag ueber ein Jahr,Personennummer und folkbok gefuehrt.

so long


richtig, das machen wir auch grad durch der reine Besitz einer personennummer reicht nicht aus. Und was nützt es mir wenn ich dann zwar behandelt werde, es aber selber bezahlen muß?

Übrigens reicht es nicht alleine, eine eigene Firma zu haben, man muß auch nachweisen das sie aktiv ist (zum beispiel mittels ausgangs-Eingangsrechnungen und dergleichen)

Es gibt in D zum Beispiel auch vollkrankenversicherungen fürs Ausland, mein Bruder hatte das als er ein Jahr in australien war, aber die sind sündhaft teuer.


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BeitragVerfasst: Di, 31 Jan, 2012 11:00 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
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Registriert: 02.10.2011
Beiträge: 1753
Als ich damals ein paar Monate in Afrika war, hatte ich eine Auslandskrankenversicherung bei der DKV abgeschlossen. Ich kann mich nicht mehr genau an die Konditionen erinnern, aber sie war nicht teuer.

Erstes Ergebnis bei google... :cool:

http://www.auslandstreff.de/


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BeitragVerfasst: Di, 31 Jan, 2012 11:34 
lifeofmyown hat geschrieben:
Als ich damals ein paar Monate in Afrika war, hatte ich eine Auslandskrankenversicherung bei der DKV abgeschlossen. Ich kann mich nicht mehr genau an die Konditionen erinnern, aber sie war nicht teuer.

Erstes Ergebnis bei google... :cool:

http://www.auslandstreff.de/


Ja - aber da hast Du Dich sicher nicht aus Deutschland abgemeldet. Und das ist dann die Schwierigkeit - dass Du in Deutschland nicht mehr gemeldet bist und deshalb auch keine Möglichkeit hast dort krankenversichert zu sein. Auch nicht übergangsweise.


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BeitragVerfasst: Di, 31 Jan, 2012 12:06 
Wolfgang B. hat geschrieben:
wuerde doch die ganze Welt in Schweden zum Arzt gehen,oder

Nicht wenns keiner weiss:-)

Wolfgang B. hat geschrieben:
Das mit der Zechprellerei,wenn du in D. privat versichert bist verstehe ich nicht.

drei Möglichkeiten:
-Beiträge nicht bezahlen und trotzdem Behandeln lassen (auch wenn du nciht Beiträgezahlst werden sie dir die Kosten dennoch Rückerstatten müssen) oder
-Unter angabe falschen Namens zum Arzt gehen ud als Privatpatient behandeln lassen, oder
-Falsche Identität (etwa eines Freundes) angeben, gerne auch mit Einverständniss des Behandelnden Arztes, sofern Privatpatient.

Wolfgang B. hat geschrieben:
Wenn du nicht in försäkringskassan bist wirst du behandelt,bekommst aber eine Rechnung.
filainu hat geschrieben:
der reine Besitz einer personennummer reicht nicht aus.

Bei genau dem Punkt habe ich halt andere Erfahrungen gemacht. Einmal persönlich und dann kenne ich 2 Lute mit Nummer aber ohne försäkringskassa die dennoch behandelt werden. Sie werden wiegesagt nur behandelt, Gelder von der Försäkringskassa würden die auch nicht bekommen. Sicherlich, sehr missbrauchsanfällig, aber das Loch wurde ja grösstenteils gestopft indem der erhalt der nummer schon schwer geworden ist.
Ich bin sehr fest der Meinung dass eure Län für die Krankenbehandlung zuständig ist, und die Försäkringskassa für alle art Kompensationen, Gelder. Ich habe keine Infos finden können die besagen dass die Försäkringskassa die Behandlungskosten abwickelt.

Wenn Ihr recht habt, dann gibt es (leider) regionale Unterschiede, weil es bei mir anders ist.

lifeofmyown hat geschrieben:
hatte ich eine Auslandskrankenversicherung bei der DKV abgeschlossen

Wird wohl way to go sein - JUHUU...

Eva hat geschrieben:
das ist dann die Schwierigkeit - dass Du in Deutschland nicht mehr gemeldet bist

..ach ne doch nciht :-( SEHR guter Punkt, Eva.


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BeitragVerfasst: Di, 31 Jan, 2012 12:31 
Offline
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Registriert: 02.10.2011
Beiträge: 1753
Achso...hab das mit der Anmeldung in Deutschland als gegeben gesehen... :roll:

EDIT:

Hier gibt es eine Krankenversicherung für Deutsche, die im Ausland leben:

http://www.auslandstreff.de/vergleich-36-global-p.html


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BeitragVerfasst: Di, 31 Jan, 2012 14:30 
eine auslandreisekrankenversicherung gilt nur für einen zeitlich begrenzten auslandsaufenthalt von max 8 wochen. Dies muß man gegebenenfalls nachweisen durch fährtickets etc das man nicht länger dort war, und das ist bei einem aufenthalt von einem jahr schwierig


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