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BeitragVerfasst: Do, 25 Feb, 2016 21:35 
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schwedenjunge hat geschrieben:
Er hat Alzheimer und ist privat versichert. Er bekommt keine personnummer und sie haben viele Probleme wann immer es um Krankheit geht...

Was genau für Probleme sind das?
schwedenjunge hat geschrieben:
Hat jemand eine Idee wie man hier eine Lösung finden kann?

Die Antwort darauf sollte idealerweise mit der Art der Probleme zusammenhängen...
schwedenjunge hat geschrieben:
Klar soll sich niemand hier die Versicherung sparen, aber es muss doch (wie für jeden Kassen Patienten auch) für privat versicherte möglich sein nach Schweden zu ziehen, oder sitzt man dann in der Falle?

Es kann ja kein Menschenrecht geben, nach Schweden zu ziehen; aber erzähl erst mal, um was für Probleme es sich handelt.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Mo, 29 Feb, 2016 18:14 
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war schon mal hier
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Beiträge: 6
Dies habe ich gerade auf der Seite des schwedischen Skatteverket gefunden:

Du kan även ha en heltäckande privat sjukförsäkring. Då måste den uppfylla följande fyra kriterier:
1. Sjukförsäkringen ska gälla för dig och ditt boende i Sverige.
2. Den ska vara giltig i minst ett år från det datum du flyttade till Sverige.
3. Den ska uppfylla något av följande krav:
den ska ersätta nödvändig vård upp till ett värde av minst 10 miljoner SEK, eller
den ska motsvara den allmänna sjukförsäkringen i det EU- eller EES-land du är medborgare i eller flyttar från, eller
den kan ersätta nödvändig vård till ett lägre belopp än 10 miljoner SEK men då ska försäkringen betala din hemresa för fortsatt vård i ditt hemland.
4. Försäkringen får inte ha några friskrivningsklausuler som innebär att den inte ersätter nödvändig vård. Det får finnas klausuler som gäller tandvård, fertilitetsbehandlingar, frivilliga skönhetsingrepp och force majeure-situationer såsom krig och naturkatastrofer.

Das heißt also private Krankenversicherungen werden jetzt auch anerkannt, wenn sie mindestens ein Jahr ab Einreise gültig sind und:
entweder notwendige Behandlungen bis zu einem Wert von min. 10. Millionen SEK
oder aber denselben Leistungsumfang bietet wie einen gesetzliche KV im Heimatland
oder wenn Leistung unter 10 Millionen SEK und nicht GKV-Umfang, dann muss Heimreise bezahlt werden.
Leistungsausschlussklauseln dürfen nicht vorhanden sein. Ausnahmen gelten für Zahnmedizin, Fruchtbarkeitsbehandlungen, freiwillige Schönheitsoperationen och Krieg und Naturkatastrophen.

Das soweit kurz übersetzt. Man hat in Schweden jetzt also auch auf Privatversicherte reagiert.

Hälsningar
Juergen


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BeitragVerfasst: Di, 01 Mär, 2016 0:58 
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was die Schweden interessiert ist die Bestätigung der Krankenversicherung das sie ab Umzug mindestens ein Jahr gültig ist
und explizit bestätigt das die Kosten auch im Ausland übernommen werden.

Die Gesetzliche als Pflichtversicherung bestätigt dies in der Regel.
Die PKV meist nicht da sie ja freiwillig ist und beiseitig gekündigt werden kann.

Skatteverket verlangt eines der neuen EU Formblätter ausgefüllt von der KV

E106
E109
E121

dazu den Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit durch ca. 20.000 € auf schwedischem Konto
oder zB deutscher Rente.
Auch Kosten für Immobilie in Schweden und evtl. laufende Kredite sind anzugeben.

ohne gibt es keine PN.

und ja, in Zeiten der extremen Zuwanderung ist man grad etwas pingelig.... :sflagge:

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Nordic by Nature


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BeitragVerfasst: Do, 24 Mär, 2016 15:51 
@scotty 62

"dazu den Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit durch ca. 20.000 € auf schwedischem Konto"

Danke für Deine Ausführungen. Aber wie soll man denn das Geld auf einem schwedischen Konto nachweisen, wenn man ein Bankkonto erst mit Personennummer bzw. ID-Kort bekommt?

Liebe Grüße
Ninon
:YYBP:


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BeitragVerfasst: Do, 24 Mär, 2016 20:24 
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Beiträge: 1956
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Ninon hat geschrieben:
@scotty 62

"dazu den Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit durch ca. 20.000 € auf schwedischem Konto"

Danke für Deine Ausführungen. Aber wie soll man denn das Geld auf einem schwedischen Konto nachweisen, wenn man ein Bankkonto erst mit Personennummer bzw. ID-Kort bekommt?

Liebe Grüße
Ninon
:YYBP:


ja, da beißt sich die Katze grad in den Schwanz..... bei mir hat es geklappt, bei anderen nicht :YYBP:

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BeitragVerfasst: Do, 24 Mär, 2016 21:44 
Hm, das hört sich jetzt etwas verrückt für mich an, als wenn nicht alles andere schon kompliziert genug wäre ...

Na, dann schauen wir mal.
Hast Du vielleicht einen Tip für mich, ob es bei einer bestimmten Bank klappen könnte? Es muß ja auch erstmal kein Girokonto sein, sondern einfach ein (Guthaben-)Sparkonto.

VG
Ninon
:grübel:


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BeitragVerfasst: Fr, 25 Mär, 2016 0:44 
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Beiträge: 1956
Plz/Ort: hela världen
vielleicht gab die eigene schwedische Immobilie den Ausschlag,
damit ist man ja zumindest beim Skatteverket registriert.
Ansonsten sind die Banken in der letzten Zeit wohl ziemlich hart
und schieben alles auf die PN.
Soll aber auch von Filiale zu Filiale unterschiedlich sein. Also hilft nur Klinken putzen.

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Nordic by Nature


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BeitragVerfasst: Fr, 25 Mär, 2016 12:14 
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Plz/Ort: 82692 Söderala / Schweden
Hej
wir konnten bei der Swedbank ein Girokonto mit einer vorläufigen PN eröffnen. Nach Erteilung der PN wurde diese Nr ersetzt. Das ist 6 Jahre her, möglicherweise hat sich hier etwas geändert.
Viel Glueck
Ralf

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Länge leve Jantelagen


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BeitragVerfasst: Sa, 26 Mär, 2016 8:16 
Danke Ralf und Scotty!
:YY:


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