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 Betreff des Beitrags: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 11:16 
Ich hatte immer angenommen,das die Verkehrskreisel in erster Linie dazu dienen den Verkehr fluessig zu halten.
Da wäre es ja zielfuehrend den Kreisverkehr in einem doppelspurigen Kreisel so zu regeln,das man in den Kreisel einfahren darf,wenn die äussere Spur frei ist, und das ein Fahrzeug was die innere Spur im Kreisel befährt den Blinker setzen muss,wenn es gedenkt die Spur zu wechseln.
Ist aber nicht so.
Man darf auch in einen 2-spurigen Kreisel nur dann einfahren,wenn beide! Spuren frei sind.
Das ist gut zu wisen.

Jetzt meine eigentliche Frage.
Muss man sich hier von einem Krankenwagen mit Sondersingnal nötigen lassen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit deutlich zu ueberschreiten,wenn man auf Grund der Streckenfuehrung nicht zur Seite fahren kann ?
Im Gegensatz zur eigentlichen Kriminalität,wo die Aufklärungsrate hier bei bescheidenen 15% liegt,liegt sie bei Verkehrsdelikten ja bei 100%. :wink:
Wird eine Geschwindigkeitsueberschreitung dann trotzdem von den Behörden verfolgt ?

In dem konkreten Fall auf der E20 ist mir ein Krankenwagen mit Sondersingnal,ein völlig uebertriebenes Feuerwerk,was einem im Dunkeln nach Hinten jede Sicht nimmt,unterstuetzt mit einem akustischen Singnal,was an die Trompeten von Jericho erinnert,ein Höllenlärm, bestimmt auf eine Länge von 5 km immer wieder bald in den Kofferraum gefahren.
Mit seinen Spikes hatte der auf der festgefahrenen Schneedecke natuerlich den deutlich besseren Gripp.
Es war nicht möglich rechts ran zu fahren,da der einspurige Teilabschnitt links und rechts beplankt war und mein Auto einfach zu breit.
Als dann endlich eine Ausfahrt kam habe ich die benutzt um Platz zu machen.
Da wollte der genau bei dieser Ausfahrt die E20 verlassen,hat aber viel zur spät geblinkt und fuhr mir fast ins Auto,da ich natuerlich stehen geblieben war. :?
Ich kam gerade noch so weg.
Natuerlich möchte ich nicht daran schuld sein,das es ein Patient nicht mehr schafft.
Auf der anderen Seite ist die E20 uebersät mit Fartkameras.
Auf einem Bild wuerde man vermutlich kaum das Einsatzfahrzeug hinter mir sehen.
Meinen Fuehrerschein möchte ich aber auch nicht abgeben,weil ich damit mein Leben beschädigen wuerde.
Wie verhält man sich hier Gesetzeskonform ?
Darf ein Krankenwagenfahrer andere Verkehrsteilnehmer so nötigen ?

so long


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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 12:52 
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...du hättest langsamer fahren müssen, bis sie dich überholen, egal wie der Gegenverkehr läuft, bei zu schnellem fahren bist du
strafbar, bei zu langsamen - nicht!
...das ganze ist aber von Fall zu Fall auslegbar, eben ein Kaugummiverfahren, in der Regel sieht man beim Blitzen - von Strafbarkeit in
so einem Fall ab, wenn doch dann wird das wohl nur mit div. Einsprüchen und Rechtsbeistand erfolgreich abgewendet werden.

...also, warst du zu schnell, hast du dich "Nötigen" lassen, was sie nicht durften - aber nicht beweisbar ist, da sie ja hinter dir
blieben, wärest du langsamer gefahren, selbst bis zum Stillstand, hätte dir keiner was gekonnt und du wärest sicher.

...verstehen kann man das Ganze und dein Verhalten natürlich, denk mal - da kommt nichts, aber bei einem Foto ist der Amtsschimmel
natürlich auf die Füllung der Kommunenkasse erpicht!

...beruhige dich einfach und lass es gelassen an dich rankommen

:YYBM:

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...beste Grüße - nordmichell :YYBM:
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"Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer."
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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 13:44 
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nordmichell hat geschrieben:
...du hättest langsamer fahren müssen, bis sie dich überholen, ...
Bist du noch nie in Schweden gewesen? :D
In Schweden gibt es sehr viele Abschnitte, wo man weder nach rechts, noch nach links ausweichen kann. Ein Überholen ist dort auf Grund der baulichen Gegebenheiten ebenfalls unmöglich.
Ich habe auch schon oft gedacht, was macht man, wenn man ausgerechnet hier eine Panne hat?
Oder einmal ist eine Fahrbahnmarkierungsmaschine vor uns gefahren - für die zwei km haben wir eine gefühlte Stunde gebraucht.

Ich habe gelernt, dass man einem SoSi-Fahrzeug im Einsatz Platz machen muss.
Wenn es weder nach links, recht, oben, unten oder hinten möglich ist, muss man ja wohl die Flucht nach vorne antreten. Ob und wie viel man die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreiten darf, weiß ich aber auch nicht.

:YY: Värmi


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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 14:54 
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Hey Värmi!
Die erwähnte Einspurigkeit ist, auch "gefühlt", nicht 5 km lang.
In der Regel sind dies, nach meiner Kenntnis, 2 bis 3 km mit nachfolgender Zweispurigkeit.
Bei normaler Fahrt, also Tempo 90 km/h, wäre dies in sehr wenige Minuten zu schaffen gewesen.
Nur erschwert natürlich die ungleiche Bereifung der Fahrzeuge die Beurteilung darüber, wie schnell tatsächlich gefahren wurde.
Da aber Sonderrechte ingesetzt wurden, war es mit Sicherheit für den Patienten erforderlich.
Fazit: Spikes sind nicht grundsätzlich falsch oder gefährlich.

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Carpe diem!

Walter

In Hamburg sagt man tschüüüs......


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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 14:54 
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...das ist richtig - Värmi, es ist die Praxis und jeder weiß es und jeder macht es so und ich sehe es auch so und kenne solche Abschnitte
und es geht nicht anders, aber:

...im Sinne des Verkehrsrechtes ist dies eindeutig geregelt, und wie so oft, entgegen jeglicher Logik, es gibt keine Ausnahme in der du
das schnellere fahren als erlaubt anerkannt bekommst, das verlangsamen der Fahrt ist der einzige Ausweg und wenn die Fahrzeuge zum Stillstand kommen, egal - aber alles andere wird nicht anerkannt in so einem Fall.

Recht haben und Recht bekommen ...das kennt man doch - ..sind 2 Paar Schuhe :YYAV:

:YY: :YYBM:

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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 15:55 
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Walter H. Kraemer hat geschrieben:
In der Regel sind dies, nach meiner Kenntnis, 2 bis 3 km mit nachfolgender Zweispurigkeit.
So kenne ich es auch, deshalb schrieb ich ja
Värmi hat geschrieben:
für die zwei km haben wir eine gefühlte Stunde gebraucht.
Ich kenne natürlich nicht alle Straßen in Schweden. Und wenn Wolfgang schreibt, es waren 5 km, dann wird es wohl auch so gewesen sein.

nordmichel hat geschrieben:
es gibt keine Ausnahme in der du das schnellere fahren als erlaubt anerkannt bekommst,
Okay! Das habe ich verstanden und sehe es auch ein.
Aber ...
nordmichel hat geschrieben:
... das verlangsamen der Fahrt ist der einzige Ausweg und wenn die Fahrzeuge zum Stillstand kommen...
... da sehe ich keine Logik drin.
Wieso sollte ich meine Fahrt verlangsamen oder sogar anhalten, wenn hinter mir ein SoSi-Fahrzeug fährt und dieses nicht an mir vorbei kommt? :YYAK:
Da ist doch Walters Vorschlag, mit normalen Tempo weiter zu fahren, sehr viel sinnvoller.

:YY: Värmi


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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 16:13 
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Värmi hat geschrieben:
Aber ...
nordmichel hat geschrieben:
... das verlangsamen der Fahrt ist der einzige Ausweg und wenn die Fahrzeuge zum Stillstand kommen...
... da sehe ich keine Logik drin.
Wieso sollte ich meine Fahrt verlangsamen oder sogar anhalten, wenn hinter mir ein SoSi-Fahrzeug fährt und dieses nicht an mir vorbei kommt? :YYAK:
Da ist doch Walters Vorschlag, mit normalen Tempo weiter zu fahren, sehr viel sinnvoller.

:YY: Värmi


Richtig, so sehe ich es ja auch, evtl. habe ich mich falsch ausgedrückt, also...weiter sein erlaubtes Tempo fahren und somit auf der sicheren Seite sein!
Aber:
...wenn sich einer genötigt fühlt und sich bedrängt/gedrängelt vorkommt und dadurch schneller fährt, weil er eben Angst hat - das der andere in seinem Kofferraum landet, ...was ja im obigen Fall vorkam und mit Blitzer einherging, ...in solch einem Fall - kannst du nur langsamer fahren um den anderen evtl. etwas Platz zu schaffen, um deinen Frieden zu haben und besser als einen weiteren Unfall zu provozieren . Sicher ist dies nicht sinnvoll - aber rechtens bezüglich der Nötigung und schont die Börse.
...es ging ja auch darum was rechtens war im besagtem zu schnellen fahren, was sinnvoll ist - ist doch klar, auch was nicht geht, aber wie es der Gesetzgeber sieht im obigen Fall, ist wie gesagt das andere Paar Schuhe.

ok., hoffe ich hab mich klarer ausgedrückt, ich wär sicher auch schneller gefahren, ich kenne aber viele, die wären sicher immer langsamer gefahren um das Rettungsfahrzeug vorbei zu lassen, oder hätten angehalten, egal wie eng, hauptsache nicht selber von der Strasse schlittern!

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BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 16:25 
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nordmichell hat geschrieben:
...wenn sich einer genötigt fühlt und sich bedrängt/gedrängelt vorkommt und dadurch schneller fährt, weil er eben Angst hat - das der andere in seinem Kofferraum landet, ...was ja im obigen Fall vorkam und mit Blitzer einherging, ...in solch einem Fall - kannst du nur langsamer fahren um den anderen evtl. etwas Platz zu schaffen, um deinen Frieden zu haben und besser als einen weiteren Unfall zu provozieren .
:achso: Ach so meinst du das. Okay!
Aber wenn man in brenzligen Situationen Angst bekommt, sollte man sich besser nicht hinters Steuer setzen. :D

:YY: Värmi


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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 17:02 
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Värmi hat geschrieben:
Aber wenn man in brenzligen Situationen Angst bekommt, sollte man sich besser nicht hinters Steuer setzen. :D
:YY: Värmi

...nur weiß man das vorher nicht, ob es brenzlig wird :lool*

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BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 17:10 
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Apropos schmale Strasse im Winter:

http://www.spiegel.de/video/in-norwegen ... 88299.html

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