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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 17:14 
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Und es gab auf 5km nicht mal einen Parkplatz auf den ausgewichen werden konnte??? :YYAK: Bei uns habe ich das Gefühl, dass es auf fast jedem km einen Parkplatz gibt.
Naja, wie dem auch sei, in einer Ausfahrt darf man wohl auf keinen Fall anhalten, schliesslich weiss man ja nie, was der hinter einem vor hat. :YYAK:

Mein Vorschlag, falls du geblitzt worden wärest, schick den botesedel (nach dem Bezahlen) mit deiner Darstellung an transportstyrelsen/trafikverket avd väg, falls sich nichts rührt, auch an die Zeitung :YYAY: ....wenn´s dich auch nicht vor dem Bezahlen bewahrt, so hilft es vielleicht den Wegplanern auf die richtigen Gedanken zu kommen....

Bei uns hat sowas mal geholfen, in einer etwas anderen Sache, hier bei uns die E4 betreffend, huxflux hatten wir eine Ausfahrtspur, wo vorher nicht mal eine gedacht war, da sollte man nämlich auf einer Strecke mit zulässigen 100km/h, mal eben 90grad nach rechts abbiegen, um das Dorf erreichen zu können....was für Wegplaner :YYBZ:

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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 18:17 
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Walter H. Kraemer hat geschrieben:
Hey Värmi!
Die erwähnte Einspurigkeit ist, auch "gefühlt", nicht 5 km lang.
In der Regel sind dies, nach meiner Kenntnis, 2 bis 3 km mit nachfolgender Zweispurigkeit.

Leider ist das nicht die Regel.
Siehe Schild im Link:
http://sv.wikipedia.org/wiki/2%2B1-v%C3%A4g
Dennoch habe ich, wie ich oben schon schrieb, noch nie bemerkt, dass nicht ausreichend Parkplätze/Ausweichplätze vorhanden wären, wenn es nur 1-spurig geht. Das ist, glaube ich, schon die Sicherheitsmassnahme für solche Fälle wie beschrieben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 18:34 
Ich bin nicht geblitzt worden.
Die Fahrtkameras sieht man ja selbst bei Dunkelheit gut und im Busch liegt hier ja keiner auf der Lauer wie in Deutschland. :D
Mir ging es nur darum,was gesetzeskonform ist.

so long


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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 18:40 
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Lis hat geschrieben:
Walter H. Kraemer hat geschrieben:
Hey Värmi!
Die erwähnte Einspurigkeit ist, auch "gefühlt", nicht 5 km lang.
In der Regel sind dies, nach meiner Kenntnis, 2 bis 3 km mit nachfolgender Zweispurigkeit.

Leider ist das nicht die Regel.
Siehe Schild im Link:
http://sv.wikipedia.org/wiki/2%2B1-v%C3%A4g
Dennoch habe ich, wie ich oben schon schrieb, noch nie bemerkt, dass nicht ausreichend Parkplätze/Ausweichplätze vorhanden wären, wenn es nur 1-spurig geht. Das ist, glaube ich, schon die Sicherheitsmassnahme für solche Fälle wie beschrieben.


Also das Schild sagt doch nur aus das ab diesem Punkt auf einer Länge von 7 Km wechselweise 2 bzw. 1 Spur vorhanden ist. Die einzelnen Abschnitte sind meiner Meinung nach überwiegend ca. 2 Km lang, Ausnahmen nicht ausgeschlossen. Und das man nicht ausweichen kann ist auf jedenfall so. Oftmals schon die gleichen Gedanken wie Värmi gehabt (Was bei Panne machen?).

:YY:

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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 18:44 
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Wolfgang B. hat geschrieben:
Ich bin nicht geblitzt worden.
Die Fahrtkameras sieht man ja selbst bei Dunkelheit gut und im Busch liegt hier ja keiner auf der Lauer wie in Deutschland. :D
Mir ging es nur darum,was gesetzeskonform ist.

so long


Zumal jede einzelne Blitze nochmals angekündigt wird. :D

Stimmt, sie liegen nicht auf der Lauer! Sie stehen freihändig ohne Stativ auf einem Hügel in den Büschen. Selber erlebt und mit vielen anderen bezahlt... :yyheil2:

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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 18:47 
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ELCH hat geschrieben:
Also das Schild sagt doch nur aus das ab diesem Punkt auf einer Länge von 7 Km wechselweise 2 bzw. 1 Spur vorhanden ist.
:YY:

Japp, ganz richtig :oops: .....ich sag nur: Brille :lupe:

Aber trotzdem, achte mal drauf, wieviele Park/Ausweichplätze du auf einer 1-spurigen Strecke haben kannst.

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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 19:00 
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Übrigens bekommen die 2+1-Wege genau auch die Kritik u.a heisst es da:
En bil som till exempel får motorstopp här kan blockera all trafik. De som kör utryckningsfordon anser också att avsnitten med enbart ett körfält kan skapa problem, eftersom omkörning i princip endast är möjlig om bilen som ska köras om kör ut delvis utanför vägkanten och stannar.
http://sv.wikipedia.org/wiki/2%2B1-v%C3%A4g

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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 20:19 
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Wolfgang B. hat geschrieben:
In dem konkreten Fall auf der E20 ist mir ein Krankenwagen mit Sondersingnal...
Es war nicht möglich rechts ran zu fahren,da der einspurige Teilabschnitt links und rechts beplankt war und mein Auto einfach zu breit.
Als dann endlich eine Ausfahrt kam habe ich die benutzt um Platz zu machen.
Da wollte der genau bei dieser Ausfahrt die E20 verlassen,hat aber viel zur spät geblinkt und fuhr mir fast ins Auto,da ich natuerlich stehen geblieben war. :?
Ich kam gerade noch so weg.
Natuerlich möchte ich nicht daran schuld sein,das es ein Patient nicht mehr schafft.

Voll verständlich.
Wolfgang B. hat geschrieben:
Auf der anderen Seite ist die E20 uebersät mit Fartkameras.
Auf einem Bild wuerde man vermutlich kaum das Einsatzfahrzeug hinter mir sehen.

Wie gross ist dein Auto?
Wolfgang B. hat geschrieben:
Meinen Fuehrerschein möchte ich aber auch nicht abgeben,weil ich damit mein Leben beschädigen wuerde.
Wie verhält man sich hier Gesetzeskonform ?

Tja, nun bin ich kein Jurist, aber aus meiner Sicht ist da sowohl in Schweden als auch in Deutschland der Fall der Nothilfe/des Notstandes eingetreten:
4 § En gärning som någon, i annat fall än som nämnts tidigare i detta kapitel, begår i nöd utgör brott endast om den med hänsyn till farans beskaffenhet, den skada som åsamkas annan och omständigheterna i övrigt är oförsvarlig.
Nöd föreligger när fara hotar liv, hälsa, egendom eller något annat viktigt av rättsordningen skyddat intresse. Lag (1994:458).
(24 kap, 4§ brottsbalken)
§ 34
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
(§34 StGB)
Du kannst nach meiner Ansicht davon ausgehen, dass das Sondersignal des Einsatzfahrzeuges hinter dir ein hinreichendes Indiz für so einen Notstand darstellt. Natürlich gilt der ganze Paragraph, du darfst also die Grenzen der Verhältnismäßigkeit nicht überschreiten, dvs nicht schneller fahren, als du das Auto kontrollieren kannst. Dass das Leben des Patienten ein vermutlich höheres Rechtsgut als die Nichtüberschreitung der Geschwindigkeit darstellt, ist, wenn du dich an das oben gesagte hältst, wohl kaum strittig.
Ich sehe das so; und falls ich falsch liege, kann ich mir wenigstens selber in die Augen sehen.
Wann wo ein Einsatzfahrzeug Sonderrechte anwendet, ist nachvollziehbar, da das angemeldet werden muss (in der Regel per Funk) und protokolliert wird.
Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, aber mit Quellen (Kommentare, Gesetzestexte, Urteile etc), nicht durch pure Behauptungen ;-)

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 20:50 
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Ich wollte nur mal klugscheissen und anmerken, dass der rechtliche Begriff "Verhältnismäßigkeit" nicht für Privatpersonen (daher Notwehr/Nothilfe/Notstand, etc.) gilt. (natürlich in D) :YY:

§ 34 StGB hat damit direkt nichts zu tun. Dieser findet beispielsweise Anwendung, wenn man seine schwangere Frau, die kurz vor der Entbindung steht, ins Krankenhaus fährt und dabei "geblitzt" wird oder Rotlichverstöße begeht.

Dass man beispielsweise über eine rote Ampel oder zu schnell fährt um einem Einsatzfahrzeug Platz zu machen, ergibt sich aus § 38 StVO.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 21:23 
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lifeofmyown hat geschrieben:
Ich wollte nur mal klugscheissen und anmerken, dass der rechtliche Begriff "Verhältnismäßigkeit" nicht für Privatpersonen (daher Notwehr/Nothilfe/Notstand, etc.) gilt. (natürlich in D) :YY:

§ 34 StGB hat damit direkt nichts zu tun. Dieser findet beispielsweise Anwendung, wenn man seine schwangere Frau, die kurz vor der Entbindung steht, ins Krankenhaus fährt und dabei "geblitzt" wird oder Rotlichverstöße begeht.

Dass man beispielsweise über eine rote Ampel oder zu schnell fährt um einem Einsatzfahrzeug Platz zu machen, ergibt sich aus § 38 StVO.

In diesem Halbsatz wird nach meiner Ansicht genau die Definition für Verhältnismässigkeit gegeben:
"wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt"
Sehe ich das falsch?
Aber der juristische Begriff mag anders belegt sein.

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