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 Betreff des Beitrags: Re: Drohnenverbot in ganz Schweden
BeitragVerfasst: So, 09 Jul, 2023 19:16 
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harfes hat geschrieben:
So, nun nimmt der Unfug seinen Lauf, denn in GANZ Schweden soll der Einsatz von Drohnen verboten werden, siehe hier:

http://www.aftonbladet.se/nyheter/article23765408.ab

Das bestimmte Spinner in Flughafennähe fliegen oder Nachbarn ausspähen, wird dadurch nicht verhindert (die interessiert das Verbot wohl kaum) - ABER: ganze Branchen (Journalisten, Makler, etc.), die dieses geniale Hilfsmittel nutzen, werden damit ebenfalls "bestraft". Da ich selber auch eine Drohne mit Kamera einsetze um fantastische Landschaftsaufnahmen aus der Höhe zu machen, trifft es mich natürlich auch. Die Begründung ist für Schweden derart lächerlich, dass man eigentlich schmunzeln müsste: eine Drohne würde die Persönlichkeitsrechte des einzelnen verletzen. In welchen Land konnte man noch übers Internet so ziemlich alles über seine Nachbarn (und jeden anderen) herausfinden?
Das es Flugverbotszonen um Flughäfen gibt (wie in allen aktuellen Modellen schon bereits im GPS-Chip einprogrammiert) und selbstverständlich nicht in Nachbars Garten einfliegt, ist klar. Aber ein ganzes Land als Flugverbotszone zu erklären? Na denn...

Hartmut


Seit dem 01. August 2017 brauchen Privatpersonen und Unternehmen zum Fotografieren mit Hilfe von unbemannten Flugobjekten (unmanned aircraft vehicle / UAV) in Schweden keine Genehmigung mehr. Davor waren in Schweden Drohnen mit Kameras verboten, da diese als Überwachungskameras einstuft wurden.

Die Kamera-Überwachungsregeln wurden am 1. August 2017 so geändert, dass nur noch Behörden eine Erlaubnis zur Kameraüberwachung mit Drohnen benötigen. Am 20. Juni 2017 verabschiedete der schwedische Reichstag eine Gesetzesänderung, die es Privatpersonen und Unternehmen erlaubt, ohne Genehmigung der Provinzialverwaltung mit Drohnen (Multikoptern) zu fotografieren. Die Änderung trat am 1. August 2017 in Kraft.

Für Einzelpersonen und Unternehmen, die mit Kameradrohnen fotografieren oder filmen, ist stattdessen das Gesetz über personenbezogene Daten (PUL) zu beachten. Weitere Informationen erhält man von der Datenschutzbehörde, der Aufsichtsbehörde für das Gesetz über personenbezogene Daten. Behörden benötigen allerdings weiterhin eine Genehmigung des Verwaltungsbezirks. Dies gilt auch dann, wenn die Behörde eine Person oder ein Unternehmen beauftragt, eine Örtlichkeit zu beaufsichtigen / zu fotografieren.

Die Genehmigungspflicht für Drohnen mit einem Abfluggewicht von weniger als 7 kg (Kategorie 1) und Fliegen in Sichtweite wurde 2018 aufgehoben.
Drohnenflüge in Schweden werden nach fogenden Kriterien unterschieden:

Kategorie 1: bis 7 kg, in Sichtweite

Kategorie 2: 7-25 kg, in Sichtweite

Kategorie 3: 25 - 150 kg, in Sichtweite

Kategorie 4: außer Sichtweite

Kategorie 5: Sondergenehmigungen

Genehmigungen beim Drohnenflug in Schweden sind erforderlich bei:

Fliegen innerhalb der Kontrollzonen von Flughäfen.

Drohnen mit einem Gewicht von über 7 kg (Kategori 2 & 3).

Alle Flüge außer Sichtweite des Piloten (Kategorie 4).

Das Fliegen in sensiblen Bereichen wie Atomkraftwerken, Justizvollzugsanstalten, Nationalparks oder militärischen Bereichen ist verboten. Das Fliegen in diesen Gebieten (Kategorie 5) unterliegt besonderen Bedingungen und es wird eine spezielle Genehmigung benötigt.

Bei einigen Wasserstraßen von der schwedischen Schifffahrtsverwaltung (Sjöfartsverket).

Weiterhin muss man beim Fliegen mit Drohnen und Multikoptern in Schweden folgendes beachten:

Die Privatsphäre muss beachtet und respektiert werden.

Die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen ist gemäß Abschnitt 9 des Gesetzes (2016: 319) über den Schutz geographischer Informationen verboten. Für die Erteilung einer Genehmigung zur Veröffentlichung und Verbreitung von Luftbildaufnahmen ist das schwedische Landesvermessungsamt (Landmäteriet) zuständig. Um nicht versehentlich Material wie Bilder oder Videos mit sensiblen Informationen zu verbreiten, muss eine Verbreitungserlaubnis beantragt werden. Die Genehmigung ist kostenlos.

Unbemannte Fluggeräte wie Drohnen und Multikopter dürfen nach der neuen Drohnenverordnung nicht näher als 5 km von einer Landebahn oder näher als 1 km von einem Hubschrauberlandepunkt aus betrieben werden.
Wenn die Geschwindigkeit des unbemannten Luftfahrzeugs 90 km/h nicht überschreitet und nicht näher als 5 km von irgendeinem Teil der Startbahn des Flughafens entfernt ist, können Flüge ohne Freigabe durchgeführt werden: in weniger als 10 Metern über dem Boden innerhalb der Kontrollzone auf den Militärflughäfen Karlsborg, Linköping/Malmen, Linköping/SAAB, Luleå/Kallax, Ronneby, Såtenäs, Uppsala, Vidsel, Visby, Hagschult und Jokkmokk und in weniger als 50 Metern Höhe über dem Boden in anderen Kontrollzonen.
No Fly Zones von schwedischen Flugplätzen werden auf dieser Karte mit roten und orangenen Flächen dargetellt. Die Karte gibt einen Überblick über den schwedischen Luftraum, spiegelt allerdings nicht vollständig die Vorschriften des Verkehrsministeriums wider, sondern dient nur als Ergänzung zu den Flugverkehrsvorschriften des Zentralamts für Transportwesen (TSFS 2017: 110). Es können jederzeit mehrere zusätzliche Sperrgebiete eingerichtet werden, in denen Flugverbote für Drohnen vorherrschen. Wann und wo diese Bereiche eingerichtet sind, kann man im Luftfahrthandbuch (AIP) und in Notices to Airmen (NOTAM) nachlesen. Ein Verstoß gegen die Regeln kann zu Geld- oder Gefängnisstrafen für den Drohnenpiloten führen.

Es darf nicht über Menschenansammlungen (Parks, Marktplätze oder Sport- und Freizeitveranstaltungen) geflogen werden. Während des gesamten Fluges sollte ein horizontaler Sicherheitsabstand zwischen dem unbemannten Luftfahrzeug und Personen, Tieren vorhanden sein, so dass niemand verletzt und nichts beschädigt werden kann.

Die Drohne darf nur im Sichtflug geflogen werden (ohne Zuhilfenahme von optischen Hilfsmitteln wie Ferngläsern) und muss innerhalb des Betriebsbereichs der Drohne bzw. Multikopters liegen. Fliegen außer der Sichtweite bedarf einer Genehmigung vom Schwedischen Zentralamt für Transport (Transportstyrelsen).

Die maximale Flughöhe im unkontrollierten Luftraum über Grund oder Wasser beträgt 120 Meter.

Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Flugsystem gemäß den Anweisungen des Herstellers gewartet und dass der Systemstatus überprüft wird, bevor ein Flug durchgeführt wird. Der Pilot muss mit dem Betrieb und der Kontrolle des unbemannten Luftfahrzeugs vertraut sein und sich davon überzeugen, dass der Flug sicher durchgeführt werden kann.

Beim Fliegen im Dunkeln muss die Drohne mit einer Beleuchtung ausgestattet sein, so dass die Position und Richtung der Drohne deutlich wahrgenommen werden kann.

Seit dem 1. Februar 2018 ist in Schweden eine Drohnen-Kennzeichnung mit den Kontaktdaten des Besitzers gesetzlich vorgeschrieben.

Anders als in Deutschland ist in Schweden eine Drohnenversicherung bei privater Nutzung und einem Drohnengewicht bis 7 kg gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen, da eine Standard-Haftpflichtversicherung in der Regel Schäden durch Drohnen und Multikopter nicht abdeckt. Preiswerte Drohnen-Haftpflichtversicherungen mit weltweiter Deckung ohne USA werden von der DMO (Deutsche Modellsportorgansisation) angeboten.

Die hier aufgeführten Informationen zum Betreiben von Drohnen in Schweden stammen größtenteils aus der aktuellen Drohnenverordnung 2018 vom Schwedischen Zentralamt für Transport (Transportstyrelsen) sowie aus diversen Gesetzestexten (2016-2018). Ab dem 1. Januar 2021 gelten neue Regeln für Drohnenflüge.

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 Betreff des Beitrags: Re: Drohnenverbot in ganz Schweden
BeitragVerfasst: Fr, 15 Sep, 2023 10:25 
oh danke fuer diese ausfuehrliche Erläuterung. Gut zu wissen, so eine Drohne ist echt was feines.


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 Betreff des Beitrags: Re: Drohnenverbot in ganz Schweden
BeitragVerfasst: Do, 21 Sep, 2023 12:13 
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Elchbulle hat geschrieben:
[...]
Die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen ist gemäß Abschnitt 9 des Gesetzes (2016: 319) über den Schutz geographischer Informationen verboten. Für die Erteilung einer Genehmigung zur Veröffentlichung und Verbreitung von Luftbildaufnahmen ist das schwedische Landesvermessungsamt (Landmäteriet) zuständig. Um nicht versehentlich Material wie Bilder oder Videos mit sensiblen Informationen zu verbreiten, muss eine Verbreitungserlaubnis beantragt werden. Die Genehmigung ist kostenlos.
[...]


Und das vergessen viele ... selbst die öffentlich-rechtlichen in Schweden sind darüber schon gestolpert und bekamen dann Ärger.
Seit dem Ukrainekrieg ist man nochmal vorsichtiger mit dem Thema Drohne und Drohnenbilder geworden und man schaut schon sehr genau hin, dass keine Luftbilder von kritischer oder militärischer Infrastruktur gezeigt wird. Vor einigen Jahren noch alles eher zahnlose Gesetzgebung, wird jetzt tatsächlich verfolgt.

Hält man sich aber an die Regeln, ist alles halb so wild. Wir selbst fliegen und filmen regelmäßig in einer erweiterten militärischen Flugverbotszone. Wenn man weiss, welche "Richtungen" erlaubt sind läuft das inzwischen sehr flott und glatt mit den Genehmigungen. Anders als vor noch 9 Monaten, da war die Behörde hoffnungslos überlastet weil man es plötzlich ernst nahm aber das Personal dazu nicht hatte. Da waren Wartezeiten von einem halben Jahr und länger nicht selten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Drohnenverbot in ganz Schweden
BeitragVerfasst: Do, 21 Sep, 2023 17:20 
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Wichtig für kleine Drohnen <250g gilt nmW die EU-Drohnenverordnung was die Kennzeichnung betrifft. Hier sollte auch in Schweden das Anbringen der eID ausreichen. Lese ich aber nochmal nach.


alx_photo hat geschrieben:
Und das vergessen viele ... selbst die öffentlich-rechtlichen in Schweden sind darüber schon gestolpert und bekamen dann Ärger.


Spannend sind da immer die ganzen Vanlifer etc., die quasi tagesaktuelle Drohnenshots veröffentlichen. Da kommt mir nicht selten das Gefühl hoch,
dass das ggf. kein freigegebenes Material ist.

Bzgl. der Militärflächen: Ja da ist Schweden über Nacht extrem vorsichtig geworden. Für ein länger angelegtes Projekt kartiere ich in militärischen Bereichen, die früher einfach verfallen sind. Plötzlich hat man da militärische Aufpasser nebendran und selbst die Photodokumentation muss abgestimmt werden. Eingangsportale ablichten ist mittlerweile genauso wenig denkbar (oder mit VIEL Papier verbunden), wie Geotagging der Bilder (was für Berichte halt extrem hilfreich ist). Ich hatte einem Aufpasser mal aus Scherz angekündigt, dass ich gleich noch Luftbilder der Anlage mache für den Bericht...fand er jetzt nicht soooo lustig :mrgreen:

Aber immerhin hat das Militär ein ausgeprägte Fika-Kultur. :YYAX:

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