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 Betreff des Beitrags: hmm
BeitragVerfasst: So, 28 Okt, 2007 22:53 
Wenn du in Schweden lebst und zum beispiel selbständig bist dann hast du die selben ansprüche an die Sozialversicherungen wie ein Schwede der Selbstständig ist.

Der Europäische Gerichtshof hat schon mehrmals klargestellt das ein Staat der Mitglied der EU ist einen Bürger der EU nicht aufgrund seiner Staatsbürgerschaft benachteiligen darf.
Er hat die selben Rechte und Pflichten im Sozialrecht wie ein eigener Staatsbürger.

Das heist zum Beispiel konkrett das ein Schwede der nach Deutschland zieht und sich hier selbständig macht selbstverständlich anspruch auf Soziale Leistungen wie ein Inländer (Deutscher) hat.

Würde sein Gewinn zum Beispiel nicht reichen würde er hier Leistungen nach dem II Sozialgesetzbuch bekommen.

Michael


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di, 30 Okt, 2007 16:00 
hej,

… demnach müsste man ja in Schweden auch Ansprüche aus dem
Sozialsystem zugesprochen bekommen, wenn es nicht reicht.

Aber so gesehen, wäre ja die ganze Diskussion hier umsonst, wozu
dann Mindest-Voraussetzungen beim Einkommen oder gar Bares?

… obwohl, was für Deutschland gilt, muss auch für Schweden gelten,
bzw. muss einer - der hier Anspruch auf Sozialleistungen hat,
es dort auch bekommen, … besonders im Sinne der EU,
ansonsten könnte man die EU und ihre Richtlinien ja auch vergessen,
denn wenn keiner benachteiligt werden soll in keinem der zugehörigen
Länder, dann gleiches Recht für alle!

So gesehen müsste der Sozialsatz des am niedrigsten bemessenen Landes
eines EU-Mitglied ja den Maßstab setzten.

… ob dies wohl der Einstieg wird?

tschau der Nordmichel


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BeitragVerfasst: Di, 30 Okt, 2007 19:11 
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Beiträge: 11317
Plz/Ort: Ciudad Quesada/Alicante
Nordmichel hat geschrieben:
hej,

… demnach müsste man ja in Schweden auch Ansprüche aus dem
Sozialsystem zugesprochen bekommen, wenn es nicht reicht.

Aber so gesehen, wäre ja die ganze Diskussion hier umsonst, wozu
dann Mindest-Voraussetzungen beim Einkommen oder gar Bares?

… obwohl, was für Deutschland gilt, muss auch für Schweden gelten,
bzw. muss einer - der hier Anspruch auf Sozialleistungen hat,
es dort auch bekommen, … besonders im Sinne der EU,
ansonsten könnte man die EU und ihre Richtlinien ja auch vergessen,
denn wenn keiner benachteiligt werden soll in keinem der zugehörigen
Länder, dann gleiches Recht für alle!

So gesehen müsste der Sozialsatz des am niedrigsten bemessenen Landes
eines EU-Mitglied ja den Maßstab setzten.

… ob dies wohl der Einstieg wird?

tschau der Nordmichel


weil kein Land in der EU,freiwillig Sozialempfänger aus anderen EU-Staaten entgegen nimmt.Ist ja auch irgendwie logisch
Oder?

mfG.
Ingo

_________________
„Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

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BeitragVerfasst: Di, 30 Okt, 2007 19:43 
Ingo hat geschrieben:

... weil kein Land in der EU, freiwillig Sozialempfänger aus anderen EU-Staaten entgegen nimmt. Ist ja auch irgendwie logisch
Oder?



... logisch - ist es nicht, ...da sich eigentlich kein Land
verweigern dürfte, niemand darf ja benachteiligt werden innerhalb
der EU - auch nicht in seiner sozialen Stellung oder gar Behinderung sowie Leistungsfähigkeit.
So gesehen müssen die Länder nach der neuen Verfassung
dann jeden übernehmen, wenn er es wünscht und die Sozialsysteme müssen länderübergreifend Amtshilfe leisten und
einheitlichen Sozialstatus schaffen.

Auszug aus der Verfassung:

"Tritt die Verfassung in Kraft, dann erhält jeder Bürger der Europäischen Union die Unionsbürgerschaft als quasi Zugabe zur nationalen Staatsbürgerschaft. Damit verbunden sind zusätzliche Rechte. So kann jeder EU-Bürger zum Beispiel in den Mitgliedsstaaten ohne Zeitlimit reisen und in jedem Land verweilen, so lange er Lust hat."

... da werden wohl einige Behörden und Gegner, auch in Schweden noch mächtig in´s
Holz beißen und die EU verfluchen.

tschau der Nordmichel


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BeitragVerfasst: Di, 30 Okt, 2007 19:52 
Nordmichel hat geschrieben:

Auszug aus der Verfassung:

"Tritt die Verfassung in Kraft, dann erhält jeder Bürger der Europäischen Union die Unionsbürgerschaft als quasi Zugabe zur nationalen Staatsbürgerschaft. Damit verbunden sind zusätzliche Rechte. So kann jeder EU-Bürger zum Beispiel in den Mitgliedsstaaten ohne Zeitlimit reisen und in jedem Land verweilen, so lange er Lust hat."

... da werden wohl einige Behörden und Gegner, auch in Schweden noch mächtig in´s
Holz beißen und die EU verfluchen.

tschau der Nordmichel


Das muss nicht bedeuten ,dass ich Sozialhilfe dort beziehen kann, wo ich gerade hinziehe innerhalb der EU........ oderß :grübel:


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BeitragVerfasst: Di, 30 Okt, 2007 20:05 
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Nordmichel hat geschrieben:
Auszug aus der Verfassung:

"Tritt die Verfassung in Kraft, dann erhält jeder Bürger der Europäischen Union die Unionsbürgerschaft als quasi Zugabe zur nationalen Staatsbürgerschaft. Damit verbunden sind zusätzliche Rechte. So kann jeder EU-Bürger zum Beispiel in den Mitgliedsstaaten ohne Zeitlimit reisen und in jedem Land verweilen, so lange er Lust hat."


Imho kein Auszug aus dem Verfassungstext, sondern eine Wertung in einem Pressetext. Ich gehe zumindest fest davon aus das Formulierungen wie "so lange er Lust hat" sich nicht in einem Verfassungstext finden lassen.

Demnach muss man vorsichtig sein, ob man sich dann wirklich so auf das Zitat als Schlußfolgerung verlassen kann.
Zudem wird es auch hier den üblichen Weg gehen, so lange es keine Musterurteile gibt wird eh keine Rechtssicherheit herrschen.

_________________
Carpe noctem!

I elva renna, i havet venda


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BeitragVerfasst: Di, 30 Okt, 2007 20:17 
Herr Jeh hat geschrieben:
Imho kein Auszug aus dem Verfassungstext, sondern eine Wertung in einem Pressetext ...


Richtig, soweit sind wir noch nicht, ... war in der Hitze und Schnelle
schlecht formuliert!

... also eine Erklärung - zum Vertrag der neuen EU-Verfassung -
wäre besser!
... hier der Link:

http://www.dw-world.de/dw/article/0,214 ... 34,00.html

und tschau


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 31 Okt, 2007 9:03 
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Registriert: 28.10.2007
Beiträge: 690
Hallo

Ich bin zwar neu hier aber von einer bestehenden EU Verfassung habe ich noch nichts gehört ?
Mfg
Amazonfahrer


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 31 Okt, 2007 12:30 
amazonfahrer hat geschrieben:
Hallo

Ich bin zwar neu hier aber von einer bestehenden EU Verfassung habe ich noch nichts gehört ?
Mfg
Amazonfahrer


... evtl. mal alles richtig und vollständig lesen?!

... es geht nicht um eine "bestehende" sondern um eine "neue"
und als Einstiegs-Kalauer ist das Posting schlecht gewählt, hätte man
besser und schlauer machen können :YYBP:

tschau


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BeitragVerfasst: Mi, 31 Okt, 2007 12:37 
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Registriert: 28.10.2007
Beiträge: 690
Hallo

Eine neue Verfassung wenn sie dann kommt hat aber mit dem jetztzustand dann auch wenig zu tun oder ? Und es geht doch u8m bestehende Vorschriften und nicht um kommende. Ich finde trtzdem keinen Kalauer.

Mfg Joachim


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