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BeitragVerfasst: Sa, 13 Okt, 2007 3:24 
Hallo,
ich habe gelesen, dass EU Bürger seit April 2006, keine Aufenthaltsgenehmigung für ein EU Land mehr brauchen.
Hat da einer Erfahrung mit Schweden gemacht?
Kann man sich dort nach 3 Monaten einfach bei der Behörde anmelden? Braucht man noch einen Einkommennachweis?

Grüße,

Karl


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BeitragVerfasst: Sa, 13 Okt, 2007 13:09 
http://www.migrationsverket.se/

http://www.migrationsverket.se/swedish/eu/euees.jsp

Registrering för EU/EES-medborgare
Zitat:
En EU/EES-medborgare som är arbetstagare, egen företagare, tillhandahållare eller mottagare av tjänster, studerande eller har tillräckliga medel för sin försörjning har uppehållsrätt i Sverige. Med uppehållsrätt menas att en EU/EES-medborgare och hans/ hennes familjemedlemmar får vistas i Sverige mer än tre månader utan uppehållstillstånd. En person som har uppehållsrätt ska registrera sig hos Migrationsverket senast tre månader efter inresan.


Man muss sich beim Migrationsverket registrieren lassen.


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BeitragVerfasst: Sa, 13 Okt, 2007 13:21 
Simone hat geschrieben:
En EU/EES-medborgare som är arbetstagare, egen företagare, tillhandahållare eller mottagare av tjänster, studerande eller har tillräckliga medel för sin försörjning har uppehållsrätt i Sverige. Med uppehållsrätt menas att en EU/EES-medborgare och hans/ hennes familjemedlemmar får vistas i Sverige mer än tre månader utan uppehållstillstånd. En person som har uppehållsrätt ska registrera sig hos Migrationsverket senast tre månader efter inresan.


hej, ... wäre einer so freundlich und übersetzt dies mal in´s deutsche,
würde mich aktuell sehr brennend interessieren :wink:

danke .... der Nordmichel


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BeitragVerfasst: Sa, 13 Okt, 2007 13:49 
Nordmichel hat geschrieben:
Simone hat geschrieben:
En EU/EES-medborgare som är arbetstagare, egen företagare, tillhandahållare eller mottagare av tjänster, studerande eller har tillräckliga medel för sin försörjning har uppehållsrätt i Sverige. Med uppehållsrätt menas att en EU/EES-medborgare och hans/ hennes familjemedlemmar får vistas i Sverige mer än tre månader utan uppehållstillstånd. En person som har uppehållsrätt ska registrera sig hos Migrationsverket senast tre månader efter inresan.


hej, ... wäre einer so freundlich und übersetzt dies mal in´s deutsche,
würde mich aktuell sehr brennend interessieren :wink:

danke .... der Nordmichel


Ein EU-Bürger, der Arbeitnehmer ist, selbstständig ist, Stellen zur Verfügung stellt oder eine Stelle hat, wer studiert oder sonstige Mittel zur eigenen Versorgung hat, hat ein Aufenthaltsrecht in Schweden.
Mit Aufenthaltsrecht ist gemeint, dass ein EU-Bürger und seine/ihre Familienmitglieder mehr als drei Monate in Schwedenohne Aufenthaltsgenehmigung leben werden.
Eine Person mit Aufenthaltsrecht sollte sich spätestens drei Monate nach der Einreise beim Migrationsverket registrieren lassen.


Sooo, nicht schlagen, wenn was falsch war :mrgreen: - für Verbesserungen bin ich dankbar.

:YY:


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BeitragVerfasst: Sa, 13 Okt, 2007 13:57 
hej,


Super ..... Danke Eva !!!!

... nun würde mich nur noch interessieren wo die Einkommensmindestgrenze
liegt, also konkret bei einem EU-Rentner z.B.

... sollte die echt abgeschafft sein?.... was heißt - sonstige Mittel zur eigenen Versorgung ... gibt es da eine aussagekräftige Zahl?

... wenn einer was dazu weiß, dann würde ich mich sehr freuen,
dazu konnte ich eben noch nichts genaues erfahren, auch weil
mein schwedisch zu schlecht :YYAU:

tschau der Nordmichel


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BeitragVerfasst: Sa, 13 Okt, 2007 14:19 
Hej allihop,

@ Eva: tjänster übersetzt man amtlich mit Dienstleistungen, få heisst hier dürfen und EES-Länder sind Norwegen, Island und Liechtenstein; die Schweiz wird auch dazugezählt.

@ Nordmichel: Nach unseren Unterlagen, die allerdings von 2004 sind, müssen Rentner belegen, dass sie über Geldmittel verfügen, die mindestens der schwedischen Garantierente entsprechen. Damals waren das 6850,- skr.

Hej då

The two lucky swedes :-) :-)


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BeitragVerfasst: Sa, 13 Okt, 2007 14:34 
Dank für die Berichtigung :perfekt: !

:YY:


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 Betreff des Beitrags: Aufenthaltsgenehmigung in Schweden
BeitragVerfasst: So, 14 Okt, 2007 4:20 
@The two lucky swedes: Ja, das war 2004! Ab 1.Mai 2006 soll das aber geändert worden sein, da die Aufenthaltsgenehmigung für EUler wegfällt. Keine Einkommensprüfung mehr. Man darf nur nicht zum Sozialamt.

Grüße,

Karl


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 Betreff des Beitrags: Kein Einkommensnachweis mehr.
BeitragVerfasst: So, 14 Okt, 2007 4:24 
@Chris: Danke für die Auskunft! Man braucht also nur einen festen Wohnsitz.

Gruß, Karl


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BeitragVerfasst: Di, 16 Okt, 2007 11:50 
Nach unseren Erfahrungen (wir leben jetzt seit Mai d.J. hier in Se) funktioniert das so:
Sofern man einen festen Wohnsitz hier in Se hat, muss man sich beim Skatteverket anmelden, Pers.-Nr. abholen und dann ist erst Mal für 3 Mon. der Aufenthalt sicher. Zwischendurch kommt mit Sicherheit Post von der Försäkringskassa, die wollen eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung. Hat man diese noch nicht, Antrag beim Migrationsverket stellen, Nachweise erbringen, dass man dem schwedischen Staat nicht auf der Tasche liegen wird -hier reichen Rentenbescheid, Kontoauszüge mit entsprechendem Guthaben (so ca. 5stelliger Eurobetrag reicht da aus) und vor allen Dingen Nachweis der deutschen Krankenversicherung (Kopien werden beim Skatteverket oder der Bank beglaubigt). Wenn man diese Nachweise erbringen kann, bekommt man auch die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit dem Vermerk - solange sich an den Einkünften nichts ändert!!!! - erteilt. Alles eigentlich ganz easy und vor allen Dingen innerhalb weniger Tage erledigt. :YYBP:


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