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BeitragVerfasst: So, 04 Mär, 2012 15:19 
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Registriert: 02.10.2011
Beiträge: 1753
Hab mich jetzt mal schlau gemacht bezüglich der KV...da hat sich tatsächlich was geändert. Also die Pflichtversicherung gilt für jeden mit Hauptwohnsitz in D. Das heisst, man ist pflichtversichert, auch wenn man keine Beiträge zahlt (ohne Beitragszahlung nur für Notfallmedizin/es ist immer die letzte KV zuständig, bei der man Mitglied war). Das heisst, wenn man nach Schweden geht und sich in Deutschland nicht abmeldet, ist man weiterhin in D (bzw. Europa) über die deutsche KV versichert.
Was eventuelle Nachzahlungen betrifft, kommt es auf den Einzelfall an. (Wenn man beispielsweise im Ausland ist und eine entsprechende Auslandskrankenversicherung von diesem Zeitraum nachweisen kann)

Ist manchmal nicht so leicht, nicht den Überblick zu verlieren... :mrgreen:

Weiss jemand, ob man in Schweden beim skatteverket eine Abmeldebstätigung aus D vorlegen muss, um eine Personennummer zu bekommen? Würde mich eigentlich wundern, da es für die jeweiligen Länder ja keine Rolle spielt...


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BeitragVerfasst: So, 04 Mär, 2012 17:35 
lifeofmyown hat geschrieben:
Weiss jemand, ob man in Schweden beim skatteverket eine Abmeldebstätigung aus D vorlegen muss


Ne kannst also weiter in Deutschland gemeldet bleiben :-)


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BeitragVerfasst: So, 04 Mär, 2012 18:21 
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Beiträge: 1753
Ich hab gelesen, dass man sich auch vor dem Umzug beim Migrationsverket melden kann. Auf dem Antrag gibt es ein Feld, in dem man eintragen muss, seit wann man in Schweden ist. Wenn man noch nicht dort ist, trägt man dann das Datum ein, ab wann man dort sein möchte?


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BeitragVerfasst: Mo, 05 Mär, 2012 8:12 
du kannst den Antrag da vorher abgeben. Aber so lange du nicht in Schweden wohnst wird auch nichts bearbeitet. Es wird erst dann bearbeitet wenn du an Tag X in Schweden wohnst. Also bringt es dir nichts vorher die ganzen Anträge dahin zu schicken.

Das mit der Abmeldebestätigung ist von den Mitarbeitern des jeweiligen Skatteverkets abhängig. Wir mussten die Bestätigung mit einschicken, damit das skatteverket auch sieht das wir ganz in Schweden wohnen werden.


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BeitragVerfasst: Mo, 05 Mär, 2012 9:59 
Yvi hat geschrieben:
du kannst den Antrag da vorher abgeben. Aber so lange du nicht in Schweden wohnst wird auch nichts bearbeitet. Es wird erst dann bearbeitet wenn du an Tag X in Schweden wohnst. Also bringt es dir nichts vorher die ganzen Anträge dahin zu schicken.

Das mit der Abmeldebestätigung ist von den Mitarbeitern des jeweiligen Skatteverkets abhängig. Wir mussten die Bestätigung mit einschicken, damit das skatteverket auch sieht das wir ganz in Schweden wohnen werden.


Richtig,so kenne ich das auch.
Es ist immer entscheident,an welchen Mitarbeiter man gerät.
Das ist vermutlich die Ursache dafuer,das es immer wieder Leute mit anderen Erfahrungen gibt. :wink:

so long


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BeitragVerfasst: Mo, 05 Mär, 2012 10:12 
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Also beim Skatteverket brauche ich dann höchstens ein Ausweisdokument und eine Abmeldebescheinigung?


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BeitragVerfasst: Mo, 05 Mär, 2012 14:59 
Ausweisdokument, vorsichtshalber die Abemeldebescheinigung aus Deutschland und auch sicherheitshalber einen Kontoauszug.

Deine Freundin wird das Gleiche benötigen.
Wir mussten auch unseren Mietvertrag aus Deutschland mit vorlegen als Beweis das wir auch schon in Deutschland zusammen gewohnt haben. Denn mein Freund hatte bei der Beantragung seiner PN noch keinen Job hier gehabt.


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BeitragVerfasst: Mo, 05 Mär, 2012 15:07 
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Yvi hat geschrieben:
Ausweisdokument, vorsichtshalber die Abemeldebescheinigung aus Deutschland und auch sicherheitshalber einen Kontoauszug.

Deine Freundin wird das Gleiche benötigen.
Wir mussten auch unseren Mietvertrag aus Deutschland mit vorlegen als Beweis das wir auch schon in Deutschland zusammen gewohnt haben. Denn mein Freund hatte bei der Beantragung seiner PN noch keinen Job hier gehabt.


Ok, danke. Ich dachte, den Kontoauszug braucht man nur beim Migrationsverket. Aber spielt dann ja auch eigentlich keine Rolle. Ist halt irgendwie alles doppelt gemoppelt. :YYAY:


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