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BeitragVerfasst: Fr, 25 Jan, 2013 15:30 
selbiger konstruierter Fall könnte bei mir eintreten.
ich wäre dann Pensionär mit privater KV in D.Wenn ich dann in S die PN hätte und bei der försäkringskassa krankenversichert gemeldet wäre, könnte ich in D die teure private KV doch kündigen. Oder?
wäre ja dann irgendwie doppelt versichert....


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BeitragVerfasst: Fr, 25 Jan, 2013 15:36 
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Miguell hat geschrieben:
selbiger konstruierter Fall könnte bei mir eintreten.
ich wäre dann Pensionär mit privater KV in D.Wenn ich dann in S die PN hätte und bei der försäkringskassa krankenversichert gemeldet wäre, könnte ich in D die teure private KV doch kündigen. Oder?
wäre ja dann irgendwie doppelt versichert....

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil :YYAY:
Lies einfach Auch die Antworten und nicht nur die Fragen, die hier im Thread geschrieben wurden..........gu´va´man blir less på alla som vill försöka.... :?


Und dann noch folgendes als Überlegung von mir:
Wird nicht die KV von der deutschen Rente automatisch abgezogen??? Was will man also kündigen???
Jemand, der was weiss???

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BeitragVerfasst: Fr, 25 Jan, 2013 15:56 
Lis das dachte ich auch aber:

es gibt da so eine regel, wenn man ueber der beitragsbemessungsgrenze verdient kann man sich privat versichern. diese private Versicherung wird mit dem alter immer teurer. Und deshalb gibt es ein alter, ich weiss jetzt nicht welches, irgendwas in die 50, wenn man dieses ueberschreitet und privat versichert ist kann man nicht mehr zurueck in die gesetzliche Krankenversicherung, man bleibt dann sein Leben lang privat versichert (und ist deren Beitragserhöheungen gnadenlos ausgesetzt). Und dann dann wird natuerlich auch der rentenbeitrag nicht automatisch von der Rente abgezogen
Unter dieser Altersgrenze kann man sich jederzeit wieder freiwillig gesetzlich krankenversichern, auch nicht billig, man muss halt abwägen


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BeitragVerfasst: Fr, 25 Jan, 2013 16:05 
filainu hat geschrieben:
wenn man dieses ueberschreitet und privat versichert ist kann man nicht mehr zurueck in die gesetzliche Krankenversicherung


Naja wenn man kein kein Vermögen angehäuft hat in der Zeit als Selbständiger, und auch keine Rente bekommt weil man ncihts eingezahlt hat, kann man ja immer noch einen auf Harz 4 machen, oder?

Ansonsten steht es einem ja offen die deutsche Rente auch in Schweden zu versteuern, dann bräuchte man ja keine Krankenversicherung mehr. Wenn man die deutsche Krankenversicherung einfach kündigt und die das bei der alljährlichen Abrechnung in Schweden überprüfen, steht man auch in Schweden komplett ohne versicherung dar. Bei den Beamten, die ja eh 70% der gesamten Krankenkosten von der Beihilfe zurückerstattet bekommen, tut eine private Krankenversicherung ja eigentlcih nicht weh, sind ja nur die selbständigen, denen das Probleme bereitet, wenn sie nciht anders vorgesorgt haben, oder?


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BeitragVerfasst: Fr, 25 Jan, 2013 19:08 
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selbiger konstruierter Fall könnte bei mir eintreten.
ich wäre dann Pensionär mit privater KV in D.Wenn ich dann in S die PN hätte und bei der försäkringskassa krankenversichert gemeldet wäre, könnte ich in D die teure private KV doch kündigen. Oder?
wäre ja dann irgendwie doppelt versichert....


Du wirst große Probleme haben, als Mitglied in einer deutschen Privaten Krankenversicherung, eine Personennummer in Schweden zu bekommen.
Zwischenzeitlich wurde wohl in Schweden erkannt, dass in Deutschland privat versicherte Personen nicht unter das Sozialversicherungsabkommen fallen. Wir haben bereits von mehreren gehört, dass ihnen mit dieser Begründung die Personennummer verweigert wurde.
Bis vor ca. drei Jahren wurde so noch nicht verfahren.
Das wurde dann aber wohl ausgenutzt. Als Eingewanderte bemerkten, dass sie ja mit ihrer Personennummer bei den Krankheitskosten wie jeder Einheimische behandelt wurden, meinten sie, dass sie ja eigentlich ihre deutsche private Krankenversicherung kündigen könnten. Dadurch ließ sich ja ein guter Betrag einsparen. Dass sie dadurch aber sofort ihr Aufenthaltsrecht verloren ( Bedingung für das Aufenthaltsrecht = gültige deutsche volldeckende Krankenversicherung! ), bedachten sie wohl nicht oder sie nahmen es in Kauf.

Findus:
Bei den Beamten, die ja eh 70% der gesamten Krankenkosten von der Beihilfe zurückerstattet bekommen, tut eine private Krankenversicherung ja eigentlcih nicht weh

Denen tut der monatliche Beitrag von ca. 420 € für die restlichen 30% auch weh! :mrgreen:

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird nicht automatisch von der Rente abgezogen.

:YY:

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BeitragVerfasst: Fr, 25 Jan, 2013 20:41 
Vimmerbybo hat geschrieben:
Bis vor ca. drei Jahren wurde so noch nicht verfahren.


Ahhh genau dieser Sachverhalt (also wie es bis vor drei Jahren war) war mein Kenntnisstand. Deswegen wollte ich ncihts dazu schreiben.
Gut dass die das Loch mittlerweile gestopft haben!


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BeitragVerfasst: Sa, 26 Jan, 2013 0:04 
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filainu hat geschrieben:
Lis das dachte ich auch aber:

es gibt da so eine regel, wenn man ueber der beitragsbemessungsgrenze verdient kann man sich privat versichern. diese private Versicherung wird mit dem alter immer teurer. Und deshalb gibt es ein alter, ich weiss jetzt nicht welches, irgendwas in die 50, wenn man dieses ueberschreitet und privat versichert ist kann man nicht mehr zurueck in die gesetzliche Krankenversicherung, man bleibt dann sein Leben lang privat versichert (und ist deren Beitragserhöheungen gnadenlos ausgesetzt). Und dann dann wird natuerlich auch der rentenbeitrag nicht automatisch von der Rente abgezogen
Unter dieser Altersgrenze kann man sich jederzeit wieder freiwillig gesetzlich krankenversichern, auch nicht billig, man muss halt abwägen


ahaaaa, danke für die Info :D :YY:

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BeitragVerfasst: Sa, 26 Jan, 2013 9:18 
Vimmerbybo hat geschrieben:

Du wirst große Probleme haben, als Mitglied in einer deutschen Privaten Krankenversicherung, eine Personennummer in Schweden zu bekommen.
Zwischenzeitlich wurde wohl in Schweden erkannt, dass in Deutschland privat versicherte Personen nicht unter das Sozialversicherungsabkommen fallen. Wir haben bereits von mehreren gehört, dass ihnen mit dieser Begründung die Personennummer verweigert wurde.
Bis vor ca. drei Jahren wurde so noch nicht verfahren.
Das wurde dann aber wohl ausgenutzt. Als Eingewanderte bemerkten, dass sie ja mit ihrer Personennummer bei den Krankheitskosten wie jeder Einheimische behandelt wurden, meinten sie, dass sie ja eigentlich ihre deutsche private Krankenversicherung kündigen könnten. Dadurch ließ sich ja ein guter Betrag einsparen. Dass sie dadurch aber sofort ihr Aufenthaltsrecht verloren ( Bedingung für das Aufenthaltsrecht = gültige deutsche volldeckende Krankenversicherung! ), bedachten sie wohl nicht oder sie nahmen es in Kauf.


:YY:


stimmt, jetzt wo du es sagst, wir hatten Ende 2011 das Problem auch. Wir mussten ein Formular von der deutschen Krankenversicherung ausfuellen lassen, eben wo drin steht das die Kosten uebernommen werden und dergleichen. Die private Krankenversicherung fuellt dieses Formular aber nicht aus, denn man kann die ja jederzeit kuendigen (während man in der gesetzlichen KV ja pflichtversichert ist). Ohne dieses Formular aber wurde die Krankenversicherung nicht anerkannt und mein Mann bekam zunächst keine PN


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BeitragVerfasst: Mi, 24 Feb, 2016 22:25 
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Hallo

Ich habe lange nichts mehr von mir hören lassen, viel ist passiert seitdem :
Wir leben mittlerweile in Schweden und sind hier sehr glücklich.
Kürzlich haben wir hier ein Rentnerpaar kennen gelernt, das erst vor 18 Monaten
Ausgewandert ist. Er hat Alzheimer und ist privat versichert. Er bekommt keine personnummer und sie haben viele Probleme wann immer es um Krankheit geht...
Hat jemand eine Idee wie man hier eine Lösung finden kann?
Klar soll sich niemand hier die Versicherung sparen, aber es muss doch (wie für jeden Kassen Patienten auch) für privat versicherte möglich sein nach Schweden zu ziehen, oder sitzt man dann in der Falle?


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BeitragVerfasst: Do, 25 Feb, 2016 12:57 
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Hat jemand eine Idee wie man hier eine Lösung finden kann?

Wo ist das Problem ?

Sie sind in Deutschland in einer privaten Krankenversicherung. Diese zahlt auch für Behandlungen im Ausland. Ich nehme ja an, dass sie vor ihrem Umzug nach Schweden
mit ihrer PKV eine Regelung getroffen haben.

Ein Problem kann lediglich sein, dass sie für die Kosten zunächst in Vorleistung gehen müssen. Aber in Absprache mit der PKV kann man da sicherlich auch
eine Lösung finden!

Wieviele Renter und Pensionäre mögen wohl in anderen Ländern ( Spanien, Italien, Frankreich ) sein und eben auf diese Art mit ihrer PKV abrechnen ?

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