Wetter Südschweden: Die Sonne scheint ungehindert. Während des Tages bis zu 25 Grad, in der Nacht 8 Grad. Es ist fa -> weiter lesen.




Deine persönliche DGSF-Navigation

• Einloggen • Passwort vergessen
• Registrieren
• Chat [1] • Galerie • FAQ • Suche
• Mitglieder
• Lesezeichen

Das grosse Schwedenforum

Das Frage-, Antwort- und Spaßportal für alle Schwedenfans

Dein persönlicher DGSF-Service

• Nachrichten
• Veranstaltungen
• Schwedisch lernen
• 326 Webcams

• TV-Tipps
• Wetter
• Webkatalog
• Einkaufen

• Schweden buchen
• Fähre buchen
• Mietwagen buchen
• 4749 Ferienhäuser
• 513 exclusive Hotels
• 1023 preiswerte Herbergen
• 581 Campingplätze


Es sind nur noch 15 Tage bis zu unserem DGSF-Mitgliedertreffen am 8./9./10. Juni 2012. 50 Personen haben sich bereits angemeldet. Wenn auch du dabei sein möchtest, bekommst du -> hier weitere Informationen.
-> Anmeldeformular und Teilnehmerliste <-


Aktuelle Zeit: Do, 24 Mai, 2012 4:38







Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2
Autor Deine Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: In Deutschland angestellt sein, in Schweden leben
BeitragVerfasst: Mo, 25 Jan, 2010 8:33 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied
Benutzeravatar

Registriert: 18.10.2004
Beiträge: 637
Plz/Ort: 82538 Geretsried
Hej,

das ist es was ich meinte, bzgl. Details.

Als einziger Geschäftsführer seiner eigenen Firma (GmbH) ist er ein sog. Gesellschafter-Geschäftsführer. Der wird im deutschen Recht einem Selbständigen gleichgestellt. D.h., er ist überhaupt nicht sozialversicherungspflichtig. Die GmbH bleibt auch weiterhin in D körperschaftsteuerpflichtig, gewerbesteuerpflichtig und USt-pflichtig.

Ob es GmbH-rechtlich zulässig wäre, das der einzige Geschäftsführer nicht in D sondern in S ansässig ist, würde ich bezweifeln. Das müßte man prüfen. Und natürlich der Aufwand der Umwandlung, der teureren Bilanzierung (Handelsbilanz und Steuerbilan), Veröffentlichungspflichten usw. muß man mit bedenken.

Damit das ganze wirklich gut und rechtssicher über die Bühne geht, solltet Ihr das mit Eurem Steuerberater durchsprechen und genau planen. Ihr wollt schließlich eine wasserdichte Lösung haben - und dazu muß man Zahlen kennen und die genauen Umstände. Das kann man in einem Forum nicht leisten. Und was ich zu diesen Themen schon an Halbwahrheiten und völlig falschen Aussagen in Foren gelesen habe ist unglaublich.

Also ab zum Steuerberater, der findet einen Weg, wie das gehen kann oder eben nicht geht.

Gruß
Tom

_________________
Heute beginnt der Rest von meinem Leben!
http://www.weltreise-light.de


Nach oben
 Profil  
 
Druckansicht | Beitrag per E-Mail weiterempfehlen
 Betreff des Beitrags: Re: In Deutschland angestellt sein, in Schweden leben
BeitragVerfasst: Mo, 25 Jan, 2010 10:12 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 03.12.2004
Beiträge: 2373
Plz/Ort: Harads
Hallo, danke, dann werd ich das mal machen, er wäre nicht der einzge gesellschafter, wuerden noch jemanden mit ins boot holen, der dann die firma hier in D leitet. naja bilanzieren muessen wir auch jetzt schon, sicher es wird etwas mehr aufwand sein aber hat ja einen nutzen :YYBP:

_________________
www.wunderbarer-norden.de


Nach oben
 Profil Website besuchen 
 
Druckansicht | Beitrag per E-Mail weiterempfehlen
 Betreff des Beitrags: Re: In Deutschland angestellt sein, in Schweden leben
BeitragVerfasst: Mo, 25 Jan, 2010 21:47 
Offline
aktives Forenmitglied
aktives Forenmitglied

Registriert: 07.11.2006
Beiträge: 91
nein im GMBH Recht sind neuerungen aufgetreten.

Der Geschäftsführer kann selbstverständlich im EU Ausland wohnhaft sein.

Niemand darf aufgrund seines Wohnsitzes in einem anderem EU Staat mehr diskriminiert werden.

mal nachgeschoben:

4. GmbH-Geschäftsführer kann Ausländer sein
Nach allgemeiner Rechtsauffassung können gemäß § 6 Abs. 2 GmbHG
Ausländer, die im Ausland wohnen, wie Inländer Geschäftsführer einer GmbH
sein.
Deutsche Staatsangehörigkeit sowie Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
in Deutschland sind für die Fähigkeit, Geschäftsführer zu sein, nicht
erforderlich. Durch die vielfältigen Möglichkeiten schneller weltweiter
6
Kommunika-tion kann ein Geschäftsführer sein Amt durchaus auch vom
Ausland aus ordnungsgemäß ausüben und insbesondere den
Buchführungspflichten genügen. Es muss aber sichergestellt sein, dass den
gesetzlichen Aufgaben der Gesellschaft und des Geschäftsführers
nachgekommen werden kann.
Der ausländische Geschäftsführer einer GmbH muss ohne ausländerrechtliche
Hindernisse die ständige Möglichkeit haben, in das Inland einzureisen. Hierfür
ist entweder die Erlaubnis zum ständigen Aufenthalt im Inland erforderlich
oder eine auf drei Monate befristete Aufenthaltserlaubnis, die geschäftliche
Reisen und damit das Tätigwerden für die Gesellschaft im Inland ermöglicht
(sog. Geschäftsreisevisum). Das Geschäftsreisevisum kann unter Umständen
verlängert werden.
Das Registergericht überprüft bei der Eintragung der GmbH in das
Handelsregister, ob der ausländische Geschäftsführer seine Aufgaben
wahrnehmen kann. Besonderer Erklärungsbedarf wird bei Nicht-EUGeschäftsführern
mit Wohnsitz außerhalb der EU bestehen. Diese benötigen


Nach oben
 Profil  
 
Druckansicht | Beitrag per E-Mail weiterempfehlen
 Betreff des Beitrags: Re: In Deutschland angestellt sein, in Schweden leben
BeitragVerfasst: Di, 26 Jan, 2010 10:35 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 03.12.2004
Beiträge: 2373
Plz/Ort: Harads
ah, super, danke

_________________
www.wunderbarer-norden.de


Nach oben
 Profil Website besuchen 
 
Druckansicht | Beitrag per E-Mail weiterempfehlen
Betreff des Beitrags: Werbung
BeitragVerfasst: Heute
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: schon lange
Beiträge: viele



Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:



Impressum und rechtliche Hinweise | Nutzungsbedingungen | Datenschutzrichtlinie



Buttonnetzwerk für ein freies Internet


Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO