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BeitragVerfasst: Fr, 21 Feb, 2014 18:26 
Sambolagen ist hier der Schlüssel zum Erfolg. Du musst das nur richtig beantragen. Wenn deine Freundin offiziell an eurer Meldeandresse wohnt, kannst du dich als Sambo bei ihr melden. Dazu brauchst du weder Job noch Uppehållsrätt etc. Es gibt für dich keine andere Möglichkeit für dich. Auch wenn du Uppehållsrätt kriegen solltest, heißt das noch nicht automatisch dass du eine PN bekommst.


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BeitragVerfasst: Fr, 21 Feb, 2014 19:30 
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Beiträge: 1753
basix hat geschrieben:
Wie konntet ihr sonst beweisen, dass deine Freundin mind. 1 Jahr bleibt?


Mit einem Kreuz an der richtigen Stelle im Anmeldebogen... :wink: Abgesehen davon geht es auch nicht um Beweise, sondern um die Absicht, mindestens ein Jahr zu bleiben. Arbeitsvertrag oder ähnliches fällt ja bei der Sambogeschichte weg, ansonsten wäre die Option ja Quark...

EDIT: und das Aufenthaltsrecht hat mit der folkbokföring grundsätzlich nichts zu tun. Wobei das beim skatteverket scheinbar leider nicht überall gleich gehandhabt wird.


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BeitragVerfasst: Fr, 21 Feb, 2014 20:06 
lifeofmyown hat geschrieben:
basix hat geschrieben:
Wie konntet ihr sonst beweisen, dass deine Freundin mind. 1 Jahr bleibt?


Mit einem Kreuz an der richtigen Stelle im Anmeldebogen... :wink: Abgesehen davon geht es auch nicht um Beweise, sondern um die Absicht, mindestens ein Jahr zu bleiben. Arbeitsvertrag oder ähnliches fällt ja bei der Sambogeschichte weg, ansonsten wäre die Option ja Quark...

EDIT: und das Aufenthaltsrecht hat mit der folkbokföring grundsätzlich nichts zu tun. Wobei das beim skatteverket scheinbar leider nicht überall gleich gehandhabt wird.


Mhh...komisch...als ich das erste Mal die Personennummer beantragt habe, habe ich auch angegeben, dass ich mit meiner Freundin zusammenwohne...Und heute war ich halt auch bei skatteverket und die Sachbearbeiterin hat nichts davon erwähnt, dass das ginge. Aber anscheinend hats ja bei euch funktioniert. Werde dann am Montag sofort wieder hin und gucken! Danke!


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BeitragVerfasst: Fr, 21 Feb, 2014 20:12 
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Beiträge: 1753
basix hat geschrieben:
lifeofmyown hat geschrieben:
basix hat geschrieben:
Wie konntet ihr sonst beweisen, dass deine Freundin mind. 1 Jahr bleibt?


Mit einem Kreuz an der richtigen Stelle im Anmeldebogen... :wink: Abgesehen davon geht es auch nicht um Beweise, sondern um die Absicht, mindestens ein Jahr zu bleiben. Arbeitsvertrag oder ähnliches fällt ja bei der Sambogeschichte weg, ansonsten wäre die Option ja Quark...

EDIT: und das Aufenthaltsrecht hat mit der folkbokföring grundsätzlich nichts zu tun. Wobei das beim skatteverket scheinbar leider nicht überall gleich gehandhabt wird.


Mhh...komisch...als ich das erste Mal die Personennummer beantragt habe, habe ich auch angegeben, dass ich mit meiner Freundin zusammenwohne...Und heute war ich halt auch bei skatteverket und die Sachbearbeiterin hat nichts davon erwähnt, dass das ginge. Aber anscheinend hats ja bei euch funktioniert. Werde dann am Montag sofort wieder hin und gucken! Danke!


Das hat eigentlich nichts mit Zufall zu tun...und erwähnen muss die das ja nicht. :wink: Ich weiss nicht, wie es um deine Schwedischkenntnisse steht, aber in dem Antragsbogen steht eigentlich alles relativ deutlich drin. Ich denke dass es schon ausreicht etwas nicht 100% richtig ausgefüllt zu haben, um einen negativen Bescheid zu bekommen.
Unsere Skatteverketfrau hat sich unsere Anträge angeschaut und uns sogar noch einen Fehler korrigiert. Scheinbar ist das nicht selbstverständlich!?


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BeitragVerfasst: Fr, 21 Feb, 2014 20:12 
Dort angeben, dass du bei ihr wohnst ist nicht als gleiche als Sambo mit ihr sein!


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