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BeitragVerfasst: Sa, 02 Jun, 2012 18:57 
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Eine Frage zum Immobilien-Eigentum:

Ist eine Zwangsversteigerung bei mehreren Eigentümern möglich, wenn ein Eigentümer z.B. insolvent ist?(nach schwedischen Recht).

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.


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BeitragVerfasst: Sa, 02 Jun, 2012 21:52 
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ich gehe mal davon aus dass du von einer privaten Immobilie redest die von mehreren Privatpersonen besitzt wird.
Warum sollte es da zu einer Versteigerung kommen?
Dies kann ja nur passieren wenn die Hypotheken nicht gezahlt werden und die Bank es zu einer
Versteigerung kommen lässt.
Im Intresse aller anderen wird es soweit wohl nicht kommen müssen da man ja wohl den Anteil
des Insolventen übernehmen kann!
Oder habe ich die Frage vielleicht falsch interpretiert :grübel:

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BeitragVerfasst: Sa, 02 Jun, 2012 23:05 
Ingo hat geschrieben:
Dies kann ja nur passieren wenn die Hypotheken nicht gezahlt werden und die Bank es zu einer
Versteigerung kommen lässt.

Oder wenn keine Hypothek mehr auf der Immobilie ist aber ein Teileigentümer aus anderen Günden Insolvent macht und nun sein Eigentum rausrücken soll.

Müssen die anderen halt auszahlen würd ich sagen? Aber ob das ganze Haus dann versteigert werden darf (wenn die anderen nciht auszahlen wollen) kann ich mir nciht vorstellen, wäre aber interessant mal zu wissen. Den einen Teil versteigern müsste ja klappen, den können die anderen dann ja niedrigstbietent kaufen.


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BeitragVerfasst: Sa, 02 Jun, 2012 23:51 
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Wie es nach schwedischem Recht aussieht kann ich nicht sagen aber es geht m.E. nach dem Recht des Landes, wo die Insolvenz stattgefunden hat.
Wenn die Insolvenz in Deutschland angemeldet wurde, wird der Insolvenenzverwalter den Vermögensanteil in Schweden versilbern wollen. D.h. das Grundstück (mit Haus) wird geschätzt. Die Miteigentümer haben dann Gelegenheit diesen Anteil zu übernehmen. Falls dafür kein Interesse vorliegt, wird das Grundstück (mit Haus) versteigert und die Miteigentümer vom Insolvenzverwalter entsprechend ihrem Anteil ausbezahlt.
Wie das aussieht, wenn in Schweden die Insolvenz angemeldet wurde, weiß ich wie bereits gesagt, leider dann nicht.

Gruß Attusa

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BeitragVerfasst: Sa, 02 Jun, 2012 23:57 
attusa hat geschrieben:
Falls dafür kein Interesse vorliegt, wird das Grundstück (mit Haus) versteigert und die Miteigentümer vom Insolvenzverwalter entsprechend ihrem Anteil ausbezahlt.

Kann ein deutsches Gericht Immobilien in Schweden nach deutschem Recht versteigern lassen?!?
Das geht doch selbst bei Erbangelegenheiten nicht.


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BeitragVerfasst: So, 03 Jun, 2012 7:36 
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Es geht genau darum, ob eine Gesamtversteigerung oder Teilversteigerung möglich ist.
Der Insolvenzantrag würde in Deutschland gestellt werden.


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BeitragVerfasst: So, 03 Jun, 2012 9:59 
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Jens Hamann hat geschrieben:
Es geht genau darum, ob eine Gesamtversteigerung oder Teilversteigerung möglich ist.
Der Insolvenzantrag würde in Deutschland gestellt werden.


Da der Insolvenzantrag in Deutschland gestellt wurde, spielt das schwedische Insolvenzrecht keine Rolle. In diesem Falle ist in Schweden lediglich das Vermögen und darauf greift der Insolvenzverwalter zu.

Bei einem Einfamilienhaus oder Ferienhaus wird sich bei einer Teilversteigerung doch kein Käufer finden, es sei denn es wird verschleudert und darauf wird sich der Insolvenzverwalter nicht einlassen. Anders bei einem teilbaren Projekt (Doppelhaushälfte, Mietshaus mit mehreren Wohnungen o.ä.), da wäre dann sicherlich eine Teilversteigerung möglich.

Es ist zwar schon viele Jahre her, aber so einen Fall habe ich persönlich erleben müssen. Hier kommt es dann auf geschickte Verhandlung der Miteigentümer und dem Insolvenzverwalter an. Der Insolvenzverwalter ist i.d.R. nicht scharf darauf ein Projekt im Ausland versilbern zu müssen, da ja dann noch zusätzliche Kosten den Erlös schmälern. Vielleicht kann man sich ja auf den Anteil des Taxierungswertes einigen.

Ich wünsche viel Erfolg.
Gruß Attusa

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BeitragVerfasst: So, 03 Jun, 2012 10:20 
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Vielen Dank für Eure Antworten,

ich denke die Antwort von Attusa ist vollständig logisch.


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