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 Betreff des Beitrags: VISUM
BeitragVerfasst: Mi, 23 Aug, 2006 19:36 
Wie komme ich an ein VISUM für Schweden ?....

habe schon diverse i-net Seiten durchgeschaut, aber nicts brauchbares gefunden......am besten ist ein ArbeiterVISUM


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 23 Aug, 2006 19:43 
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Hej hej!

Visum?
Ich glaube, selbst wenn man aus Aukrug nach Schweden einreisen
möchte braucht man kein Visum.
:YYAO: Frag doch mal bei deiner örtlichen Stadtverwaltung.

Oder meinst du eine Aufenthaltsgenehmigung?

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Mi, 23 Aug, 2006 20:04 
eine genehmigung, das ich für 1-2 jahre mich in schweden aufhalten darf und auch nach arbeit suchen kann....


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do, 24 Aug, 2006 6:17 
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Hej,

das heisst dann Aufenthaltsgenehmmigung = uppehållstillstånd.
Bekommst du auf Antrag ans Migrationsverket - www.migrationsverket.se - wenn du die vorgeschriebenen Bedingungen erfuellst.
Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht notwendig, wenn du aus der EU einreist.

lieben Gruss Lis

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Det ska va gött å leva annars kan det kvitta....
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BeitragVerfasst: Do, 24 Aug, 2006 19:10 
Hej Lis, kleine Aktualisierung:

Seit dem 30. April heißt das ganze Aufenthaltsrecht.

Uppehållsrätt – EU/EES-medborgare

Från den 30 april 2006 behöver EU/EES-medborgare och deras familjemedlemmar inte längre uppehållstillstånd om de vill vara i Sverige mer än tre månader. I stället ska EU/EES-medborgare registrera sig och familjmedlemmar som inte är EU/EES-medborgare ska ansöka om uppehållskort.



http://www.swedenabroad.com/pages/general____19447.asp

Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für EU-Bürger seit dem 1. Mai 2006 nicht mehr notwendig. Sie können Ihre Tätigkeit in Schweden aufnehmen und müssen sich lediglich innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Ankunft in Schweden beim nächstgelegenen Migrationsamt (Migrationsverket) registrieren lassen.


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BeitragVerfasst: So, 27 Aug, 2006 17:24 
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Simone hat geschrieben:
Hej Lis, kleine Aktualisierung:

Seit dem 30. April heißt das ganze Aufenthaltsrecht.

Uppehållsrätt – EU/EES-medborgare

Från den 30 april 2006 behöver EU/EES-medborgare och deras familjemedlemmar inte längre uppehållstillstånd om de vill vara i Sverige mer än tre månader. I stället ska EU/EES-medborgare registrera sig och familjmedlemmar som inte är EU/EES-medborgare ska ansöka om uppehållskort.



http://www.swedenabroad.com/pages/general____19447.asp

Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für EU-Bürger seit dem 1. Mai 2006 nicht mehr notwendig. Sie können Ihre Tätigkeit in Schweden aufnehmen und müssen sich lediglich innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Ankunft in Schweden beim nächstgelegenen Migrationsamt (Migrationsverket) registrieren lassen.


Hej Simone,

ja stimmt wohl, hatte ich nicht mehr dran gedacht, bei mir steht uppehållstillstånd auf dem Beschluss und im Pass - ohne wird man auch nicht bei der försäkringskassa registriert. wird sicherlich gleichzusetzen sein mit dem uppehållsrätt und die Bedingungen sind ja auch nicht anders.

lieben Gruss nach Mariannelund
Lis :YY:

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BeitragVerfasst: So, 27 Aug, 2006 17:41 
Zitat:
Hej Simone,

ja stimmt wohl, hatte ich nicht mehr dran gedacht, bei mir steht uppehållstillstånd auf dem Beschluss und im Pass - ohne wird man auch nicht bei der försäkringskassa registriert. wird sicherlich gleichzusetzen sein mit dem uppehållsrätt und die Bedingungen sind ja auch nicht anders.

lieben Gruss nach Mariannelund
Lis :YY:


Richtig, liebe Grüße zurück und ich habe am Freitag mein unbegrenztes Aufenthaltsrecht bekommen. :YYAX:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: So, 27 Aug, 2006 17:48 
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