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BeitragVerfasst: Di, 02 Jan, 2007 11:21 
DieSabine hatte mich mal Gefragt, ob ich da genaueres wüßte.
Nun betrifft mich dieses Thema ja auch, da meine Familie ende Februar nach Schweden kommt.

Hab da so einiges zu gefunden und Hoffe nun, das hier einige Erfahrungen mit dem Thema haben oder vielleicht sogar Links oder §§ dazu.

Vielen Dank im vorraus für Eure Mühen.

http://www.auswandern-aktuell.de/beratu ... ilie0.html

http://www.wer-weiss-was.de/theme125/ar ... 71224.html

http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_k020.htm


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BeitragVerfasst: Mi, 24 Jan, 2007 11:10 
Warum soll das überhaupt gehen?
Wer sich aus dem einen Land verabschiedet braucht von dem Land auch kein Geld mehr, es sei denn er ist Rentner.


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BeitragVerfasst: Mi, 24 Jan, 2007 12:10 
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Hej Gondo!

Wir haben hier im Forum ja schon öfters über das Thema
Kindergeld gesprochen.
http://www.das-grosse-schwedenforum.de/searc ... Kindergeld

Wenn ich mich recht erinnere, hat man keinen Anspruch auf Kindergeld
aus Deutschland, wenn man im Ausland wohnt.
Allerdings kannst du doch, glaube ich, Kindergeld in Schweden beantragen.

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Mi, 24 Jan, 2007 12:43 
also tut mir ja leid, aber ich fänd es auch nen Hammer, das wenn man das Land verläßt und kein Geld, sprich Steuern, hier läßt, warum sollte es dann Kindergeld von hier geben.......

aus Dankbarkeit das ein paar Arbeitslose verschwunden sind, oder die Krankenkassen entlastet werden oder oder oder......

sorry, aber versteh ich nicht so recht

Bianka


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BeitragVerfasst: Mi, 24 Jan, 2007 14:00 
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also mal zur Klarstellung:

ich wurde vor ein paar Jahren einmal darauf aufmerksam gemacht, dass Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft das deutsche Kindergeld erhalten können, bzw. wenn sie das Kindergeld
des Landes erhalten, in dem sie wohnen und dieses niedriger ist, als das deutsche, sie dann die Differenz erhalten können.
Auch ich konnte dieses kaum glauben,denn ausser der deutschen Staatsbürgerschaft hat man als im Ausland lebend nicht mehr viel mit Deutschland zu tun.
Ich versuchte aber darüber Informationen zu erhalten, was aber nicht einfach erschien, da keiner darüber richtig informiert war. Daraufhin war es mir auch dann nicht weiter wichtig und es ist im Sande verlaufen.
Nun tauchte irgendwann einmal hier diese Frage wieder auf.
Und da gerade Gondo/Thomas eine überaus sachkundige Sachbearbeiterin beim deutschen Arbeitsamt hat, bat ich ihn, dieses Thema doch bei der einmal anzusprechen.
Und es ist nun logischerweise tatsächlich so, dass, sobald die ganze Familie im Ausland wohnt, der dort gezahlte Kindergeldsatz Regel ist. Sofern z.B. ein Elternteil noch in Deutschland wohnt, bzw.
man in Deutschland in irgendeiner Weise steuerpflichtig ist, dann zählt der deutsche Kindergeldsatz. Und sicher, ich stimme euch zu, genau diese Regelung ist so in Ordnung.

Es gibt aber einige, die stimmen vehement dagegen und behaupten, dass dieses nicht der Fall wäre
und so taucht halt diese Frage in regelmässigen Abständen immer wieder einmal auf.
Selbst eine Schwedin fragte mich kürzlich, ob ich das denn in Anspruch nehme, denn ich wäre ja deutsche Staatsbürgerin, und sie hat im Bekanntenkreis eine Familie, die diese Differenz aus
Deutschland erhält. Aber sicher liegen da die Hintergründe anders, vielleicht noch ne Briefkastenfirma in Deutschland, oder oder oder.
Ist mir im Grunde auch schnuppe. Nur wenn man von allen Seiten verschiedene Auskünfte erhält, so ist es doch mal interessant zu wissen: Wie genau lautet denn nun das Gesetz, das EU-Recht dazu?

So - das mal kurz dazu.

Ich persönlich bekomme bei diesen Diskussionen, die in Richtung Unterstützung, Beihilfen usw. gehen sonst auch echt einen Hals.
Ich habe kürzlich einmal Einblick in eine ellenlange Liste erhalten, wer mit welchen Projekten EU-Zuschüsse erhalten hat und in welcher Höhe. Da fällt einem nichts mehr ein. :shock:

Und ich werde ganz oft gefragt, mit welchen Zuschüssen von welchen Stellen man rechnen könnte usw. usw.
und von wegen: das steht mir doch zu!!! Und ganz viele dieser Beitragsempfänger, die sehen diesen Beitrag nicht als Hilfe zur Selbsthilfe an - neee - das wird verpulvert,und ganz "plötzlich" dann
ist das Geld alle und es wird nach mehr geschrien.
Kotzt mich an - Oder man sollte wirklich umdenken und sich auch einreihen in die Schlange und versuchen alles mögliche zu beantragen.
Aber ich schweife ab - dies Thema EU-Förderungsmittel war hier nur gerade auf dem Tisch von Auswanderungswilligen und daher bin ich noch voll der Empörung, was sich manche Leute tatsächlich so vorstellen.

:shock:

Liebe Grüsse
Sabine


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BeitragVerfasst: Mi, 24 Jan, 2007 23:47 
Hej Sabine, ich kann diese "Schmarotzer" und "Nassauer" auch nicht ausstehen :drunter:
Denn Leute, die immer schon am arbeiten und somit Einzahler in den Sozialpott waren, werden am Ende beschissen :evil:

Gruß Loisel :YY:


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BeitragVerfasst: Do, 25 Jan, 2007 9:21 
loisel hat geschrieben:
Hej Sabine, ich kann diese "Schmarotzer" und "Nassauer" auch nicht ausstehen :drunter:
Denn Leute, die immer schon am arbeiten und somit Einzahler in den Sozialpott waren, werden am Ende beschissen :evil:

Gruß Loisel :YY:


Hej Loisel,
natürlich ärgert's mich auch, aber Schmarotzer und Nassauer können nur so lange schmarotzen und nassauern, solange Recht und Gesetz dies "erlauben".
Wir und unsere Politiker sollten dafür sorgen, dass einiges geändert wird.

Tschö
Rolf :YY:


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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jan, 2007 10:28 
Zurueck zum Thema.

Deutsche Staatsbuerger, haben das Recht auf Zuzahlung von Kindergeld im Ausland, sobald 2 Punkte erfuellt sind:

Das Kindergeld im Ausland niedriger ist als in Deutschland und das Wichtigste, das man in Deutschland Steuern zahlt ( egal aus welchen Quellen und wieviel) und dann noch neben bei angemerket, negative Einkuenfte - gelten auch als Steuer, sofern man diese gegenueber den Finazamt angibt.


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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jan, 2007 10:58 
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Hmmm.....

Also mal rein theoretisch?

- Ich wandere mit der Familie aus, wohin auch immer.
- In D lege ich ein Sparbuch mit 10,- Euro an und bezahle darauf
Quellensteuer, weil ich keinen Freibetrag beantragt habe.
- Im Ausland bekomme ich eine evtl. Differenz des Kindergeldes
ausgezahlt.

Ob das so richtig ist?
Kann ich mir nicht vorstellen.

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jan, 2007 12:32 
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Man bekommt KEIN Kindergeld aus D wenn man in einem anderen Land wohnt. Das ist Steuerhinterziehung!

Hälsningar, MissTava. :YYAA:

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Niveau ist keine Hautcreme ...Stil ist nicht das Ende vom Besen und Humor ist etwas gutartiges. Im Leben geht es nicht darum, wie viele Atemzüge du machst, sondern wie oft du jemandem den Atem raubst...


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