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BeitragVerfasst: Sa, 25 Jan, 2014 17:59 
Hallo zusammen,

zunächst, ich bin neu hier. Ich habe hier nach anderen passenden Themen gesucht, zu meinen Fragen aber noch nicht die richtigen Antworten gefunden.

Zu meiner Situation: Ich lebe und arbeite seit 2012 in Stockholm für eine schwedische Firma. Ich habe jetzt meinen Job gekündigt, will aber womöglich weiterhin in Schweden bleiben (dann aber nach Göteborg). Pensionär bin ich nicht. Bevor ich mir jetzt die schwedische Bürokratie antue, kann mir hier hoffentlich der ein oder andere weiterhelfen. :-)

(Falls für die Antworten relevant: Mein Monatsgehalt bis zur Kündigung beträgt 35:500.)

1. Ich kündige zum 17. oder zum 30.04.2014 (ist noch nicht ganz geklärt mit meinem Chef). Soweit ich verstehe endet damit mein Aufenthaltsrecht am selben Tag. Hat jemand Erfahrung mit der Bewerbung als "EU-medborgare med tillräckliga medel"? Wie viel Geld muss ich für Göteborg nachweisen? Und: Muss man hierzu regelmäßig Nachweise liefern, etwa alle 12 Monate oder so?

2. Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung? Erlischt mein Anspruch auf Krankenversorgung mit dem Arbeitsverhältnis, so dass ich mich privat (oder ggf. in Deutschland) versichern müsste? Falls ich am 17.04. meinen letzten Arbeitstag habe, bin ich dann trotzdem den ganzen April versichert?

3. Kann ich meine Personnummer wie gehabt weiterführen? Oder muss ich hier irgendetwas beachten?

4. Gibt es weitere Fristen und notwendige Amtsgänge, an die ich nicht gedacht habe?

5. Was mich auch interessieren würde: Wenn ich mich irgendwann für die schwedische Staatsbürgerschaft bewerben wollen sollte, wird die Zeit als "person med tillräckliga medel" damit zugerechnet? (Man muss ja glaube ich 5 Jahre nachweisen.) Oder dreht sich die Uhr für mich erst weiter, wenn ich wieder einen Job annehme?


Besten Dank!


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BeitragVerfasst: Sa, 25 Jan, 2014 20:27 
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Beiträge: 4161
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Hej!

Willkommen hier, erstmal.

hamburg1 hat geschrieben:
Ich lebe und arbeite seit 2012 in Stockholm für eine schwedische Firma. Ich habe jetzt meinen Job gekündigt, will aber womöglich weiterhin in Schweden bleiben (dann aber nach Göteborg)

Göteborg gehört zu Schweden... SCNR ;-)

hamburg1 hat geschrieben:
1. Ich kündige zum 17. oder zum 30.04.2014 (ist noch nicht ganz geklärt mit meinem Chef). Soweit ich verstehe endet damit mein Aufenthaltsrecht am selben Tag. Hat jemand Erfahrung mit der Bewerbung als "EU-medborgare med tillräckliga medel"? Wie viel Geld muss ich für Göteborg nachweisen? Und: Muss man hierzu regelmäßig Nachweise liefern, etwa alle 12 Monate oder so?

Im Ernst: das glaube ich nicht.
Du bist mehr als ein Jahr in Schweden, und damit sehe ich nicht, warum das AR enden soll.
Aber OBS: IANAL!
Die schwedische Bürokratie oder ev die deutsche Botschaft sind da bessere Ansprechpartner.
Ich würde beim MV nachfragen.

hamburg1 hat geschrieben:
2. Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung? Erlischt mein Anspruch auf Krankenversorgung mit dem Arbeitsverhältnis, so dass ich mich privat (oder ggf. in Deutschland) versichern müsste? Falls ich am 17.04. meinen letzten Arbeitstag habe, bin ich dann trotzdem den ganzen April versichert?

Solange du hier legal wohnst, hast du Recht auf Krankenversorgung wie jeder andere Einwohner Schwedens. Solange du hier arbeitest, hast du Recht auf andere förmåner:
http://www.forsakringskassan.se/wps/wcm ... aultDesc=0
hamburg1 hat geschrieben:
3. Kann ich meine Personnummer wie gehabt weiterführen? Oder muss ich hier irgendetwas beachten?

Dieser Mythos um die Personnummer.... die Personnummer bleibt bei dir, selbst wenn du Schweden verlassen und nach 10 oder 20 Jahren zurückkehren solltest. Die gehört jetzt zu dir, auf alle Ewigkeit. Man führt aber keine Personnummer, sondern diese Nummer ist das Äquivalent zu all den verschiedenen Nummern, die man in Deutschland bei den verschiedenen Behörden hat. Was du vermutlich wissen willst: gilt deine Meldung beim Einwohnermeldeamt (Skatteverket) noch? Antwort: ja, solange du hier legal wohnst.
hamburg1 hat geschrieben:
4. Gibt es weitere Fristen und notwendige Amtsgänge, an die ich nicht gedacht habe?

Ich würde mich zu deiner ersten Frage beim MV versichern, aber erwarte, dass die dir dasselbe sagen: nach einem Jahr endet das AR nicht bei einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit.
hamburg1 hat geschrieben:
5. Was mich auch interessieren würde: Wenn ich mich irgendwann für die schwedische Staatsbürgerschaft bewerben wollen sollte, wird die Zeit als "person med tillräckliga medel" damit zugerechnet? (Man muss ja glaube ich 5 Jahre nachweisen.) Oder dreht sich die Uhr für mich erst weiter, wenn ich wieder einen Job annehme?

Es gilt die gesamte zusammenhängende (afair) Zeit, während der du legal in Schweden warst; wenn du dich strafbar machst, beginnt die Uhr nach Ableisten der Strafe erneut bei null.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: So, 26 Jan, 2014 11:56 
Vielen Dank schonmal!

vibackup hat geschrieben:
Du bist mehr als ein Jahr in Schweden, und damit sehe ich nicht, warum das AR enden soll.

Laut meinem "bevis om registrering" von MV von 2012 endet mein uppehållsrätt, sobald ich 3 a kap. 3 § utlänningslagen nicht mehr erfülle. Da ich kündige, werde ich (in meinem Fall) zur "person med tillräckliga medel". Soweit ich aus anderen Quellen verstehe, besteht mein Aufenthaltsrecht weiter, unabhängig von meiner Registrierung als solcher bei MV, aber zur Sicherheit sollte ich mich natürlich trotzdem registrieren.
EDIT: Ich habe nochmal darüber nachgedacht, aber hier ist der Punkt, den ich nicht verstehe: Ich kann Krankenversorgung via Försäkringskassan in Anspruch nehmen, so lange ich legal in Schweden wohne. Laut utlänningslagen wohne ich aber nur legal in Schweden, wenn ich einen ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen kann (zumindest setzt MV es voraus). Heißt also im Endeffekt, dass ich mich definitiv anderweitig versichern muss, oder nicht?

vibackup hat geschrieben:
Solange du hier legal wohnst, hast du Recht auf Krankenversorgung wie jeder andere Einwohner Schwedens.

Das heißt, ich kann hier wie gewohnt zum Arzt und zahle "nur" die 200 kr Praxisgebühr? Wie verhält es sich im Urlaub, wird meine EHIC nach wie vor nutzbar sein, falls ich im europäischen Ausland zum Arzt muss?

vibackup hat geschrieben:
nach einem Jahr endet das AR nicht bei einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit.

Die Arbeitslosigkeit wird sich theoretisch einige Zeit hinziehen (das ist aber auch so gewollt). Könnten durchaus ein oder zwei Jahre sein. Mein AR sollte ja durch die "tillräckliga medel" kein Problem sein, aber meine Frage zielte explizit auf die Krankenversorgung, damit ich verstehe, ob ich mich ggf. anderweitig versichern muss (also im naheliegendsten Fall bei meiner letzten KV in Deutschland vor dem Umzug nach Schweden). Inwiefern ist der Zeitraum der Arbeitslosigkeit also relevant? (Und ich habe nicht vor, mich als solcher zu melden, weil ich keine Benefits möchte und mich auch nirgendwo bewerben müssen will. ;) )

Besten Dank!


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BeitragVerfasst: So, 26 Jan, 2014 14:35 
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sag mal, bist du Mitglied einer A-kassa? weil dann steht dir ja irgendwann Arbeitslosengeld zu, zumindest wenn du länger als 1 Jahr eingezahlt hast.

Das das Aufenthaltsrecht mit der Kündigung endet, das kann ich mir ehrlich nicht vorstellen! So war das jedenfalls früher nicht!

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liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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BeitragVerfasst: So, 26 Jan, 2014 17:37 
vinbergssnäcka hat geschrieben:
sag mal, bist du Mitglied einer A-kassa? weil dann steht dir ja irgendwann Arbeitslosengeld zu, zumindest wenn du länger als 1 Jahr eingezahlt hast.

Nicht, dass ich wüsste, zumindest habe ich mich nie aktiv irgendwo angemeldet.

vinbergssnäcka hat geschrieben:
Das das Aufenthaltsrecht mit der Kündigung endet, das kann ich mir ehrlich nicht vorstellen! So war das jedenfalls früher nicht!

Aus meinem bevis om registrering von MV: "Du har uppehållsrätt som arbetstagare enligt 3 a kap. 3 § 1 utlänningslagen (2005:716). [...] Din uppehållsrätt gäller så länge du uppfyller villkoren enligt 3 a kap. 3 § utlänningslagen."

Laut Gesetz hätte ich also z.B. als Arbeitssuchender ein Aufenthaltsrecht, aber ich will ja keine Arbeit suchen, sondern im Sinne von Absatz 4 des Paragraphen als "Person mit ausreichenden Mitteln" bleiben. Deswegen gehe ich nach wie vor davon aus, dass ich (so wie es da steht) eine Krankenversicherung nachweisen muss.


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BeitragVerfasst: So, 26 Jan, 2014 20:20 
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Nach meiner Ansicht hängt alles an der Frage, ob dein AR weiterbesteht oder nicht.
Die einschlägige Richtlinie ist die Richtlinie 2004/38/EG, die du hier in der bevorzugten Sprache und Format nachlesen kannst:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 038:DE:NOT
Artikel 7 Absatz (3) scheint mir auf deinen Fall zu passen; der Haken kann bei der "unfreiwilligen" Arbeitslosigkeit liegen... was ja bei der Kündigung von deiner Seite nicht der Fall ist.
Und dann wäre die Alternative "person med tillräckliga medel" nach Art 7 (1) b), richtig.
In der EU-Richtlinie ist von einem "umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat" die Rede.
Wie das zu deuten ist, weiß ich nicht.
Und der von dir zitierte Paragraph im utlänningslagen ist zwar genau in der Linie mit der Richtlinie (gut für Schweden, denn es ist verpflichtet, seine Gesetze synchron mit den EU-Richtlinien zu halten), aber auch genauso undeutlich.
Ich glaube nicht, dass du dich erneut registrieren musst, aber was ich machen würde, wäre, die Frage der Versicherung beim MV zu stellen. Denn es kann ja sein, dass die Versicherung via FK genau diese Bedingungen erfüllt...
Ich werde daraus nicht richtig schlau... auch in der utlänningsförordningen und in der zugehörigen utredning des SOU: (Tydligare regler om fri rörlighet för EES-medborgare och deras familjemedlemmar SOU 2012:57) werden zwar einige Verdeutlichungen vorgeschlagen, aber gerade deine Frage wurde da offenbar nicht als eine zu behandelnde angesehen (außer dass man diese Regeln von der Verordnung in das Gesetz verschieben will).
Tja... MV fragen bleibt meine Empfehlung, wir sind ja ändå lekmän, und die machen den ganzen Tag nichts anderes.

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BeitragVerfasst: Mo, 27 Jan, 2014 1:27 
Erstmal vielen Dank für die ausführliche Hilfe. Richtig, das EU-Gesetz und das utlänningslagen sind da m.E. äquivalent.

Was ich vermute:
  • Mein AR auf Basis meiner Anstellung gilt zunächst bis zum 17.04. Danach erlischt es.
  • Ich habe dann weiterhin nur ein Aufenthaltsrecht (auch ohne Registrierung), wenn ich eine ausreichende Versicherung nachweisen kann. Ob ich aber via FK abgedeckt bin, ist m.E. gar nicht Teil dieses Gesetzes - das müsste ich also woanders nachschlagen. (Rein vom Bauchgefühl tippe ich auf "nein", falls nicht meine Aufenthaltsdauer irgendetwas ändert. Ansonsten wäre ja die Hürde zum Sozialschmarotzen extrem gering und würde von allerlei Gästen ausgenutzt werden.)
  • Was das Thema "Gültigkeit im Aufnahmemitgliedstaat" angeht: Damit ist m.E. zunächst nicht notwendigerweise FK in Schweden gemeint, sondern jede Versicherung, die mir in Schweden Abdeckung garantiert. Darunter würde bspw. eine deutsche KV fallen (mit der EHIC).

Falls nicht noch jemand andere Eingebungen dazu hat, ist auch mein Fazit: Sowohl bei MV als auch FK anfragen. Leider habe ich insb. MV als desaströs-inkompetente Clowntruppe kennen gelernt. Deswegen wollte ich mich vorher ausgiebig informieren. :lol:

(Was mich in o.g. Szenario ärgern würde: Steuern zahlen darf ich für den ganzen April, und auch nochmal im Mai, wenn meine Urlaubstage ausgezahlt werden - nur versichert bin ich dann wahrscheinlich nicht, zumindest nicht über FK. Aber das bleibt ja zu klären.)


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Jan, 2014 7:46 
Ganz ehrlich?
Ich denke du denkst schlicht und ergreifend zu kompliziert.

Das mag ja alles so sein wie du es schreibst laut Gesetz und so, denke aber das die Praxis anders aussehen wuerde wenn man nicht unnötig Wellen schlägt wuerde meines erachtens alles beim alten bleiben mit Personennummer, Versicherung und so weiter.


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Jan, 2014 8:42 
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Registriert: 02.10.2011
Beiträge: 1753
filainu hat geschrieben:
Ganz ehrlich?
Ich denke du denkst schlicht und ergreifend zu kompliziert.

Das mag ja alles so sein wie du es schreibst laut Gesetz und so, denke aber das die Praxis anders aussehen wuerde wenn man nicht unnötig Wellen schlägt wuerde meines erachtens alles beim alten bleiben mit Personennummer, Versicherung und so weiter.


Sehe ich auch so! :perfekt:


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Jan, 2014 11:35 
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Beiträge: 838
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ich auch!

wenn man so darüber nachdenkt, ich habe nach 1,5 Jahren auch meinen Jobb gekündigt. Habe mich zwar selbständig gemacht, aber die erste Zeit konnte ich davon auch nicht leben. Ich habe nicht mal darüber nachgedacht, das mein Aufenthaltsrecht ausläuft oder ausgelaufen wäre....

Wie gesagt, offiziell bist du ja erst mal arbeitslos und "arbeitssuchend"....

aber ich verfolge den Thread gerne weiter....ist ja spannend was das MV so sagt, die haben das sicher nicht so oft das einer kommt und sagt: mein Aufenthaltsrecht läuft aus...was jetzt?

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liebe Grüsse

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