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BeitragVerfasst: Sa, 01 Jul, 2023 10:33 
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war schon mal hier
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Registriert: 01.07.2023
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Hallo zusammen -

kennt sich jemand mit Regeln und Rechten bezgl. Jagd in direkter Nachbarschaft von Privathäusern in Schweden aus?

Wir haben ein Haus in Kalmars Län Gemeinde Nybro über viele Jahre liebevoll renoviert und haben uns einen ruhigen Rückzugsortinmitten der Natur geschaffen. Vor 2 Jahren wurde ein kleinen Häuschen in unmittelbarer Nähe an eine dänischen Jägergruppe verkauft, die nun regelmäßig zum Jagen kommt. Jäger gibt es hier recht viele, deshalb sind wir eigentlich daran gewöhnt. ABER: zuerst haben sie in ca. 40 m Abstand und Sichtweite unseres Hauses die erste Anfütterungsstelle zum Abschuss von Wildschweinen aufgestellt und zusätzlihc direkt auf unserem (!) Grundstück Kartoffeln verteilt und dort auch geschossen. Die Wiese ist mittlerweile von den Schweinen sehr beschädigt und Rotwild sehen wir natürlich nicht mehr (die kamen früher täglich).
Ganz aktuell haben sie ihre Anfütterungsstelle nur 5 m (!) vor unserem Gartentor aufgestellt und damit keine 15 m von unserem Haus entfernt und direkt nach ihrer Ankunft vor 2 Tagen am ein Wildschwein angeschossen. Wir haben den Schuss trotz Schalldämpfer gehört und sind echt erschrocken. Ich habe sie am nächsten Tag angesprochen, als sie die Futterstelle befüllten und gesagt, dass uns das zu nahe ist und wir uns nicht sicher fühlen und nicht wollen, dass die Schweine auf unser Grundstück gelockt werden (mit Hinweis auf die Beschädigung) und erst recht nicht, dass dort gejagt wird. Da der Stand für sie besonders bequem erreichbar ist, wollen sie ihn aber offensichtlich nicht versetzen, haben aber "grosszügig" eingeräumt dort nicht zu schiessen, wenn wir da sind..

Wer weiss, wie damit umzugehen und ob es in Schweden eine Abstandsregelung o.ä. gibt?
Nach unserer Kenntnis gestattet das Jedermann´s Recht nicht das Jagen und verpflichtet zum Schutz von Flora und Fauna auf fremden Grundstücken - allerdings sind im internet die Aussagen dazu etwas widersprüchlich. Wo finden wir dazu verbindliche Aussagen und Regelungen und an wen könnten wir uns ggfs. für Hilfe wenden. Vielen Dank vorab!!


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BeitragVerfasst: Sa, 01 Jul, 2023 12:48 
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Beiträge: 6427
Plz/Ort: Rand der Scheibe
Super spannendes Thema. Leider kann ich dir - mangels eigenen Kenntnissen - nicht direkt helfen, bin aber an der Lösung auf alle Fälle interessiert.
Wäre schön, wenn du uns die irgendwann auch nennst dann.

Mein erster Tipp wäre aber mal bei der Gemeinde vorzusprechen und zu fragen, welche Regeln es da gibt.
Des Weiteren ist das Jagdwesen ja nicht unüblich in Schweden. Da gibt es etliche lokale und schwedenweite Organisationen z.B. den schwedischen Jägerverband:
https://jagareforbundet.se da würde ich halt auch mal direkt nachfragen, welche grundsätzlichen Regeln es im Umgang mit dem Waidwerk auf Privatgrundstücken gibt.

En Detail steht dazu sicher auch was in der Jagdverordnung des Landes:
https://www.riksdagen.se/sv/dokument-oc ... -1987-905/

Und es kann sein, dass die Länder hier nochmal regulierend eingegriffen hat.

Leider habe ich gerade keine Zeit mir das im Detail durchzulesen.

_________________
Carpe noctem!

I elva renna, i havet venda


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BeitragVerfasst: Sa, 01 Jul, 2023 17:33 
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Beiträge: 123
hallo,

früher gab es im alten jagdgesetz eine 200 meter abstandsregel für jagdliche tätigkeit. man durfte z.b. kein wild aus fremdem jagdgebiet anlockne und musste mit dem åtelplats 200 meter abstand zur grundstücksgrenze einhalten. das gleiche galt auch mind. der abstand beim ausüben der jagd zu gebäuden. mit dem neuen jagdgesetz von ca. 1980 wurden die exakten grenzen/abstände aufgehoben so ist in §34 nur noch von dem ausreichenden abstand die rede, und die jagd (in nicht detaijplanerad omrade) obliegt dem jäger ob er sicheren schuss anbringen kann ohne jemand zu gefährden.

es ist also sehr liberal was die schweden da regeln. und die dänen wissen das auch, weil es in dk wesentlich restrikiver zugeht.

kartoffeln zum anfüttern auf fremdem grundstück ist aber definitiv nicht erlaubt. und was ein åtelplats neben einem wohnhaus bewirken soll, dürfte sich wohl nur großstädtern erschliessen. baut einfach einen wäscheständer in die nähe der grundstückgrenze und hängt eure verschwitzten t-shirts und alten unterhosen daran auf. schweine sind kluge tiere und kommen nie auf die idee sich der dreckwäsche zu nähern.

ansonsten viel spass mit den hyggeligen dänen
unknown

https://jaktlyckan.nu/hur-nara-hus-far- ... mr%C3%A5de.


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BeitragVerfasst: Sa, 01 Jul, 2023 20:28 
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Die Frage ist auch wieviel Land gehört zu dem Haus der Dänen,ist das Haus in einer Jagdgemeinschaft eingegliedert?
Wir haben hier eine Jadgemeinschaft über 2800 ha dort ist auch genau geregelt welche Bereiche nicht bejagd werden dürfen . Wenn die Dänen auf Ihrem Boden kein eigenes Jadrecht haben müssen sie von der Jagdgemeinschaft eine Lizens erwerben die eigentlich jedes Jahr neu vergeben wird,meistens verpachtet ein Landbesitzer ein Jagdrecht wenn er mehrere hat.Man könnte feststellen ob das Haus und euer Haus in der Jagd liegt oder auf Gelände was gesperrt ist.
Möglichkeit ist auch an die Jagdgemeinschaft heranzutreten und diese um die Abhilfe bitten,es könnten dan bereiche geperrt werden.
Habt ihr ein größeres Grundstück eventuell mit Jagdrecht? Es müßten schon mehrere ha sein.Dann hättet ihr die Möglichkeit diesen Bereich aus der Jagd auszugliedern.
Mvh Werner


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BeitragVerfasst: Do, 06 Jul, 2023 11:33 
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war schon mal hier
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Hej,

Da meine letzte Antwort leider nicht gespeichert wurde nun nochmals mit Verspätung: Vielen Dank für Eure Rückmeldungen und Hinweise.

Mit der Liberalisierung der Jagdmöglichkeiten und Aufhebung gesetzlich geregelter Abstandsregeln gibt es ja auch in Deutschland ziemlich viele Probleme bzw. Sorgen und Gefahrensituationen für Bewohner. Im Internet findet man da so einiges...Schade, dass Schweden das offensichtlich ähnlich gehandhabt hat. Ich war bereits auf der seite des Jagdverbandes und habe auch im aktuellen Jagdgesetz geschaut und nichts bezgl. Abstand gefunden - ohne schwedisch zu können ist das aber ziemlich mühsam, deshalb vielen Dank für den Hinweis.

Das Jagdrecht gilt für eine Grundstücksgrösse ab 5 Hektar. Unser Grundstück ist halb so gross, und nicht Teil einer Jagdgemeinschhaft. Allerdings ist ein Grossteil Weidefläche und entsprechend ist die Fläche für Wild und Jäger gleichermaßen attraktiv. Nach meiner Kenntnis haben die Jäger keinerlei Recht auf unserem Grundstück zu jagen, nur wenn wir es Ihnen persönlich erteilen.

An wen also könnte man sich in der Kommune wenden, um hier eine Lösung zu finden? Unser dänischer Nachbar war bisher unser Ansprechpartner bei diesen Fragen, er ist aber leider Teil des Problems, denn die Jäger kommen über ihn (er ist selbst Jäger) und jagen auch auf seinem benachbarten Land und er ist selbst Teil der Jagdgemeinschaft und steht eindeutig hinter ihnen und hier offenkundig gegen uns. Die dänischen Jäger haben selbst kein eigenes Land. Sagten uns aber, dass sie angeblich auf Land von insgesamt 5 Besitzern jagen. Aber offensichtlich am liebsten direkt bei uns, weil es eben auch für sie "um die Ecke" ist.

Weiss jemand, wieviel die Landbesitzer für die Verpachtung an Jäger bekommen?


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BeitragVerfasst: Fr, 07 Jul, 2023 7:58 
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Also ich hab einmal nachgefragt. es existiert eine EMPFEHLUNG des Jagdverbandes von einem Abstand von 200 m zum Nachbarn. Dies ist aber eine Empfehlung und nicht verbindlich.

Preis.. ja das ist halt immer so eine Sache. Er bekommt das was er verlangt bzw. das was der Pächter bereit ist zu zahlen. Finden die beiden einen Konsens dann passt es, will der Eine zu viel und der Andere will es nicht zahlen dann wird halt nicht verpachtet.


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BeitragVerfasst: Fr, 07 Jul, 2023 10:29 
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Vielen Dank für die Nachfrage - das ist echt nett!
Ist die Empfehlung irgendwo schriftlich niedergelegt, so dass wir uns ggfs. darauf berufen können?
Leider ignorieren sie ja auch komplett das Jedermannsrecht.

Vielleicht gibt es für solche Fälle kommunale Vermittler oder Schlichter?


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BeitragVerfasst: Fr, 07 Jul, 2023 14:03 
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Beiträge: 123
Anna hat geschrieben:
Vielen Dank für die Nachfrage - das ist echt nett!
Ist die Empfehlung irgendwo schriftlich niedergelegt, so dass wir uns ggfs. darauf berufen können?
Leider ignorieren sie ja auch komplett das Jedermannsrecht.

Vielleicht gibt es für solche Fälle kommunale Vermittler oder Schlichter?


hallo nochmals,

die empfehlung findet sich im internet, ist aber nur eine empfehlung und absolut nicht justiziabel. wie so vieles in schweden, man einigt sich halt ohne, dass es eines gesetzes bedarf.
https://jagareforbundet.se/jakt/juridik ... hetsgrans/

nein, es gibt keine "kommunalen" schlichter. was sollen die denn schlichten? siehe oben was die einigung angeht.

ihr seid doch erfahrene schwedische hausbesitzer, da sollte es doch möglich sein, etwas die landessprache gelernt zu haben, wenn nicht, dann ist jetzt der richtige zeitpunkt damit zu beginnen. übrigens länsstyrelsen ist die unterste behörde, die die jagdausübung/wildschutz/tierschutz/jagdregeln im län regelt. die sind ansprechpartner für alles was die jagdausübung vor ort angeht. bei denen solltet ihr euch informieren was für das län und euer grundstück gilt.

viel erfolg
unknown


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BeitragVerfasst: Fr, 07 Jul, 2023 15:35 
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war schon mal hier
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Registriert: 01.07.2023
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Danke für den link und den Name der Behörde. Offenkundig ist das mit den Zuständigkeiten aber ohnehin etwas kompliziert, so geht es zumindest aus dem Forum des https://jagareforbundet.se/ hervor, das sehr interessant ist.
Ich habe dort noch weitere Infos zum Thema gefunden, u.a. zur Platzierung von Schießstürmen etc. es wird dort auch die aktuelle Untersuchung der schwedischen Regierung zur Einrichtung einer Wildtierbehörde diskutiert, denn der Bestand von einigen Wildarten ist stark zurück gegangen, was nicht weiter verwundet wenn man sieht wie viele Jäger z..B. allein in unserer Gegend heute unterwegs sind und das ganze Jahr über schiessen - in Deutschland gibt es sehr viel strengere Auflagen und auch deutlich höhere Gebühren, deshalb ist Schweden für Jäger aus anderen Ländern so attraktiv. Der Jagdtourismus hat sehr zugenommen, und die Bestände entsprechend ab. Und wir erleben die Effekte, weil wir kaum noch Wildtiere sehen, die wir regelmäßig auf dem Grundstück hatten, bis hin zu Elch und Luchs. Das ist schon ein besonderes Erlebnis, wenn man so scheue Wildtiere aus unmittelbarer Nähe beobachten kann und ein echter Verlust, wenn sie dann nicht mehr kommen.

Dass es ausgerechnet in Schweden keine Vermittler und Schlichter gibt, ist sehr verwunderlich, zumal sie ja genau dann gebraucht werden, wenn es keine gesetzliche Regelung gibt.
Ist vermutlich eine Frage der Zeit, denn das ist ja ein aktuelles Thema in Schweden: dass sich immer mehr Leute eben nicht an die Vorgaben / Empfehlungen / gesellschaftliche Standards halten und sich dann das Zusammenleben in immer mehr Fällen eben nicht mehr von selbst regelt.

Ein schönes Wochenende!


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BeitragVerfasst: Fr, 07 Jul, 2023 18:40 
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Hej Anna,
schade das du so unleidliche Nachbarn hast,ich jage in unserer Jagdgemeinschaft seit 20 Jahren und bin der einzige Ausländer ,allerdings ist unser Grundstück groß genug für ein eigenes Jagdrecht ,die Jagdgemeinschaft entscheidet wer dort als Besucher jagen darf und wer an wehn etwas verpachten darf ,darüber wird bei der jählichen Versamlung abgesimmt.
Vielleich kann man mit dem Jagdleiter der Jagdgemeinschaft über euer Problem reden.
Wie schon geschrieben wurde Ländssyrelsen gibt Auskunft über Djur( Jagd und Vilt ) zumindestens in der Region Värmland ,das dürfte bei euch ähnlich sein.
Vielleicht findest du andere Nachbarn bei euch die das Problem ähnlich sehen wie ihr.
Mvh Werner


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