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BeitragVerfasst: Sa, 16 Jul, 2005 10:23 
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Hej hej!

Auf der Seite (siehe Link weiter oben) steht folgendes:

"Utbyte av utländskt körkort
Körkort som utfärdats i en stat inom EES, Schweiz eller Japan får bytas ut mot ett likvärdigt svenskt körkort under förutsättning att det utländska körkortet gäller i Sverige och om du är permanent bosatt i Sverige, det vill säga bosatt i Sverige under minst 185 dagar varje kalenderår."

Übersetzung:
Austausch von ausländischen Führerscheinen
Führerscheine, die in einem Staat innerhalb der EES, Schweiz oder Japan ausgestellt worden sind, werden von einem gleichwertigen schwedischen Führerschein ersetzt...

Dies interpretiere ich so, dass sämtliche Klassen auf dem deutschen Führerschein auf den schwedischen übertragen werden.

Anfang der 80er Jahre war dies aber nicht so. Dazu kann ich noch folgendes erzählen, was mir widerfahren ist:

Als ich meinen schwedischen Führerschein bekam, stand zunächst nur die Klasse B (also Auto) drauf. Wo war mein Motorradführerschein abgeblieben?!?!? Nun gut, wenn ich Mopped fuhr, zeigte ich eben den deutschen Führerschein, wenn er mal verlangt werden sollte (ist aber nie vorgekommen). Dann war mir das aber doch zu doof und ich nahm mit dem zuständigen Amt Kontakt auf. Dort wurde mir gesagt, dass nur der Auto-Führerschein übertragen wird. Das war, wenn ich mich recht erinnere, im Jahre 1982. Mit dieser Antwort habe ich mich natürlich nicht zufrieden gegeben. Ich hatte weder das Geld, noch die Lust oder gar Zeit, hier in Schweden nochmal den Motorradführerschein zu machen. Das sah ich nun echt nicht ein. Bin dann noch einige Instanzen höher gegangen und habe nach es nach einigem Hin und Her tatsächlich durchbekommen, dass auch mein deutscher Motorradführerschein in Schweden anerkannt wurde und auf meinen schwedischen Führerschein übertragen wurde. Soviel dazu.

Hälsningar
Annika

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Tjingeling!
Annika


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BeitragVerfasst: Sa, 16 Jul, 2005 18:14 
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Tack hjärtat!!!!

da weiss ich ja welche B :lol: ehördengänge ich nächste woche machen werde!!!

Bei mir war es 82 genauso!!
Aber ob ich Lust habe ist ne andere Sache!!

mfG.
Ingo

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BeitragVerfasst: Mo, 18 Jul, 2005 23:19 
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Hej allihopa,

ich habe die Prozedur gerade vor ein paar Wochen hinter mich gebracht. Zuvor hatte ich allerdings in Deutschland den rosa Schein in den neuen Europa-Führerschein getauscht. Der Umtausch danach in Schweden ging dann im Prinzip problemlos.

Ich meine, um 400 Kronen hat es gekostet (nur Umtausch). Ein Problem war nur, dass man bereits zu Beginn der Prozedur den deutschen Führerschein abgeben muss. Der gilt zwar während des Umtauschens weiter (man bekommt auf Nachfrage eine Quittung), aber man darf nicht ausserhalb Schwedens fahren. Für den Umtauschvorgang hatte man mir zwei Wochen angekündigt - sechs sind es geworden.

Noch ein Wort zu den Klassen: Die alte Klasse 3 (deutsch) entspricht der europäischen
BE (PKW mit Anhänger),
C1E (7.5 t mit Anhänger) sowie
(auf Antrag) CE79(C1>12000kg,L>=3). Diese letzter Erlaubnisklasse umfasst 7.5-Tonner mit bis zu 11 t schweren Anhängern (insgesamt also 18.5 t)und ist ein Relikt der alten Klasseneinteilung.

Umgeschrieben wird diese in Schweden in
BE, (PKW mit Anhänger)
C74, (LKW mit Beschränkung s.u.)
CE76. (LKW mit Anhänger mit Beschränkung, s.u.)
Schweden verfügt nicht über die C1,C1E-Klassen, sondern diese wird in vollwertigen C-Klassen angegeben, beschränkt durch die Schlüsselzahlen
74 - Beschränkung auf 7.5 t
76 - Beschränkung auf 12 t .
Die Berechtigung auf über 12 t schwere Gespanne verliert man beim Umtausch.

Im Unterschied zu Deutschland sind C74 und CE76 schwere Klassen; das heisst, man muss nach dem 45. (oder 50.?) Lebensjahr regelmässige ärztliche Untersuchungen nachweisen, um die Berechtigung für 7.5-Tonner nicht zu verlieren. In Deutschland dagegen gilt C1E unbefristet.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt?

Zum Umtauschzwang, wie oben bereits erwähnt: Man braucht gar nicht umzutauschen, Schweden ist verpflichtet alle EES-Führerscheine beliebieg lange anzuerkennen, also auch graue / rosafarabene Deutsche. Allerdings (anders als bei Annika oben verfahren wurde): Man darf nur einen EES-Führerschein habe. Das heisst, schreibt man auf einen schwedischen um, wird der deutsche automatisch eingezogen.

Will man weitere Führerscheinklassen in Schweden erwerben, ist daher zunächst ein Umtausch in einen schwedischen Führerschein nötig, der erst anschliessend um die jeweiligen Klassen erweiter werden kann (man bekommt dann eine neue (zweite) Schwedische Plastikkarte. Übrigens muss man nachweisen, seit mindestens einem halben Jahr in Schweden gemeldet zu sein, um einen schwedischen Führerschein machen zu dürfen (Stichwort körkortstillstånd).

FAZIT: Wenn man nicht gezwungen ist umzutauschen (z.B. um zusätzliche Führerscheinklassen erwerben zu können), sollte man den Umtausch sein lassen. Man verliert sonst die schweren Anhänger bei CE79, bekommt ein Papier, dass man alle 10 Jahre erneuern muss und hat zusätzlich die ärztlichen Untersuchungen, um im "Alter" 7.5-Tonner fahren zu dürfen.

/Malte.


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BeitragVerfasst: Di, 19 Jul, 2005 6:36 
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sehr gut erklärt Malte!
Das lustige ist nur dass ich einen schwedischen und meinen deutschen Führerschein mit allen Klassen habe!
Bin da wohl die Ausnahme!!

mfG.
Ingo

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BeitragVerfasst: Di, 26 Jul, 2005 19:00 
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malte hat geschrieben:
Im Unterschied zu Deutschland sind C74 und CE76 schwere Klassen; das heisst, man muss nach dem 45. (oder 50.?) Lebensjahr regelmässige ärztliche Untersuchungen nachweisen, um die Berechtigung für 7.5-Tonner nicht zu verlieren. In Deutschland dagegen gilt C1E unbefristet.


Also meine alte Klasse C wurde umgeschrieben in C, C1, CE und C1E.

C und CE verlieren (ohne Attest) ihre Gültigkeit mit dem 50. Geburtstag.

C1 hat (bei mir zumindest) eine Einschränkung 171, C - 172, und L - 174 und 175... (Was auch immer)
:YYAK:

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"Eines Mannes Auto ist seine Burg. Normalerweise ist ja eines Mannes Haus seine Burg, aber nur wenn er den Drachen erschlagen kann, der darin wohnt." Al Bundy

"In einer solch verrueckten Welt ist nur der voellig Irre wahrhaft geisteskrank." - Homer J. Simpson-


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BeitragVerfasst: Di, 26 Jul, 2005 20:15 
Zitat vom Bundesverkehrsminsterium:

Zitat:
Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) im Ausland
Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt (Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen (2000/275/EG), EG-ABl. Nr. L 91 vom 12. April 2000).

Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.

Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.


Gruss Tom


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BeitragVerfasst: Di, 26 Jul, 2005 21:30 
bundyson hat geschrieben:
malte hat geschrieben:
Im Unterschied zu Deutschland sind C74 und CE76 schwere Klassen; das heisst, man muss nach dem 45. (oder 50.?) Lebensjahr regelmässige ärztliche Untersuchungen nachweisen, um die Berechtigung für 7.5-Tonner nicht zu verlieren. In Deutschland dagegen gilt C1E unbefristet.


Also meine alte Klasse C wurde umgeschrieben in C, C1, CE und C1E.

C und CE verlieren (ohne Attest) ihre Gültigkeit mit dem 50. Geburtstag.

C1 hat (bei mir zumindest) eine Einschränkung 171, C - 172, und L - 174 und 175... (Was auch immer)
:YYAK:

Ich habe das gerade hinter mir. Ich bin am 29. Mai 50 geworden. Musste vorher eine ärtztliche und augenärtzliche Bescheinigung vorlegen und dann noch 39.60 € zahlen. Wichtig ist ca. 4 Wochen vor erreichen des 50. den Antrag zu stellen, da sonst die alte Klasse II verfallen ist. Diese neue Fahrerlaubnis gilt dann immer für 5 Jahre. Wichtig, immer vor Fristablauf verlängern lassen. Momentan sind mir die Kosten egal, da meine Firma das bezahlt ( Berufsfeuerwehrmann). Ich will meinen LKW Führerschein trotzdem nicht verfallen lassen, da ich von einem WoMo der 12 Tonnenklasse träume. Ich wede Euch am Donnerstag über die Einschränkungen 174 usw. informieren. :YY:


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BeitragVerfasst: Mi, 27 Jul, 2005 11:20 
loisel hat geschrieben:
bundyson hat geschrieben:
malte hat geschrieben:
Im Unterschied zu Deutschland sind C74 und CE76 schwere Klassen; das heisst, man muss nach dem 45. (oder 50.?) Lebensjahr regelmässige ärztliche Untersuchungen nachweisen, um die Berechtigung für 7.5-Tonner nicht zu verlieren. In Deutschland dagegen gilt C1E unbefristet.


Also meine alte Klasse C wurde umgeschrieben in C, C1, CE und C1E.

C und CE verlieren (ohne Attest) ihre Gültigkeit mit dem 50. Geburtstag.

C1 hat (bei mir zumindest) eine Einschränkung 171, C - 172, und L - 174 und 175... (Was auch immer)
:YYAK:

Ich habe das gerade hinter mir. Ich bin am 29. Mai 50 geworden. Musste vorher eine ärtztliche und augenärtzliche Bescheinigung vorlegen und dann noch 39.60 € zahlen. Wichtig ist ca. 4 Wochen vor erreichen des 50. den Antrag zu stellen, da sonst die alte Klasse II verfallen ist. Diese neue Fahrerlaubnis gilt dann immer für 5 Jahre. Wichtig, immer vor Fristablauf verlängern lassen. Momentan sind mir die Kosten egal, da meine Firma das bezahlt ( Berufsfeuerwehrmann). Ich will meinen LKW Führerschein trotzdem nicht verfallen lassen, da ich von einem WoMo der 12 Tonnenklasse träume. Ich wede Euch am Donnerstag über die Einschränkungen 174 usw. informieren. :YY:


Schaut mal auf diese Seite ,http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm, da ist alles erklärt.
Gruß Loisel


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BeitragVerfasst: Mi, 27 Jul, 2005 20:33 
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