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BeitragVerfasst: Sa, 11 Feb, 2006 12:48 
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Hejsan!

Vielleicht hat hier jemand Ahnung, wie es bei in Deutschland frei verkäuflichen Luftgewehren aussieht, die man in Urlaub mit nach Schweden nehmen möchte. In Deutschland sind diese lizenzfreien Luftdruckwaffen auf 7,5Joule (175m/s) begrenzt und somit schwächer, als die in Schweden. Dort liegt der lizenzfreie Verkauf bei Luftdruckwaffen bei bis zu 10Joule (200m/s).

Insofern würde man ja ein schwächeres Gewehr einführen. Die deutschen sind zudem mit einem F im Fünfeck gestempelt und damit als lizenfreie, auf 7,5J begrenzte zu erkennen. Zumindest in D.

Falls jemand Erfahrung in dem Bereich hat, wäre ich für eine Info dankbar.

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Liebe Grüße
Stephan
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BeitragVerfasst: Sa, 11 Feb, 2006 13:06 
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http://www.tullverket.se/se/Privat/Resandebestammelser/Vapen/Luft_och_kolsyrevapen.htm

10 joule in Schweden


mfG.
Ingo

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„Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

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BeitragVerfasst: Sa, 11 Feb, 2006 15:11 
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Hej hej!

Hier ( http://www.tullverket.se/de/Schweden_Reisen/waffen/ ) steht
folgendes:
Zitat:
Waffen und Munition
Waffen und Munition dürfen in Schweden ohne eine Erlaubnis nicht eingeführt werden. Als Schießwaffen werden solche Waffen angesehen, die mit Kugeln, Schrot, Harpunen oder anderen Geschosse mittels Pulver, Kohlensäure, komprimierter Luft u.dgl. geschossen werden können. Als Schießwaffen werden auch Tränengaseinrichtungen, Armbruste, Start- und Signalwaffen, die mit Patronen geladen werden, angesehen. Zu Munition gehören Patronen, Geschosse und Zündhütchen.

Zur gefälligen Beachtung: Sogenannten Tränengas- und Pfefferspray dürfen ohne Erlaubnis eines schwedischen Polizeiamts nicht eingeführt werden.


:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Sa, 11 Feb, 2006 19:35 
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hejsan,

erstmal danke für eure prompten Antworten. M.E. widersprechen sich aber doch die beiden Texte:

bei Ingos Link kommt man auch auf die "Tull-Seite", die da schreibt:

"Luft-, paintball- och soft airgunvapen
Ett vapen som drivs med kolsyra-, luft- eller fjäder är ett så kallat effektbegränsat vapen. För att få föra in ett sådant vapen till Sverige utan tillstånd krävs att man är 18 år fyllda, samt att vapnet har en effektbegränsning vilket innebär att projektilen som skjuts ut har en anslagsenergi som är mindre än 10 joule fyra meter från vapnets mynning. Som exempel kan sägas att en 4,5 mm luftgevärskula får färdas i max 200 m/sek fyra meter från vapnets mynning för att kunna vara tillståndsfritt. Om vapnet är hel eller halvautomatiskt får anslagsenergin bara vara max 3 joule fyra meter från vapnets mynning.

Värmis Text verstehe ich jedoch dahingehend, dass es generell einer Erlaubnis zur Einfuhr einer Waffe, deren Geschosse beispielsweise mit komprimierter Luft abgeschossen werden, geben muss...
Vielleicht ist es aber so, das diese Erlaubnis mit der Ausnahmeregelung für bestimmte Waffen (s.o), die aus dem Text, die Ingo gelinkt hat, quasi erteilt ist, oder? Wie versteht ihr das? Habe ich einen Denkfehler?

Hmmmm

Ich glaube, :doof:

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Stephan
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BeitragVerfasst: Sa, 11 Feb, 2006 19:48 
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Killepitsch hat geschrieben:
Habe ich einen Denkfehler?

Hmmmm

Ich glaube, :doof:


:YY: Weder Denkfehler, noch doof... Nur zu schnell. Ich war noch mal auf der Tull-Seite. Es ist tatsächlich so, dass die Schweden mit Värmis Text Faustfeuerwaffen meinen. Handelt es sich bei den Waffen jedoch um Luftpistolen/-gewehre ist nur die Joule, bzw. Geschossgeschwindigkeit zu berücksichtigen. Da die deutschen Waffen mit "F" gekennzeichnet, sowieso nur 7,5Joule haben, ist die Einfuhr ab 18 erlaubt.

Lesen macht schlau... ich war zu schnell... :YYAC:

Dank euch nochmal für die schnelle Resonanz!

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Stephan
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BeitragVerfasst: Sa, 11 Feb, 2006 19:59 
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Killepitsch hat geschrieben:
"Luft-, paintball- och soft airgunvapen
Ett vapen som drivs med kolsyra-, luft- eller fjäder är ett så kallat effektbegränsat vapen. För att få föra in ett sådant vapen till Sverige utan tillstånd krävs att man är 18 år fyllda, samt att vapnet har en effektbegränsning vilket innebär att projektilen som skjuts ut har en anslagsenergi som är mindre än 10 joule fyra meter från vapnets mynning. Som exempel kan sägas att en 4,5 mm luftgevärskula får färdas i max 200 m/sek fyra meter från vapnets mynning för att kunna vara tillståndsfritt. Om vapnet är hel eller halvautomatiskt får anslagsenergin bara vara max 3 joule fyra meter från vapnets mynning.

Eine mit Kohlensäure, Luft oder Feder betriebene Waffe ist eine sogenannte effektbegrenzte Waffe.
Um eine solche Waffe ohne Genehmigung nach Schweden einfuehren zu können , muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
Dessweiteren muss die Waffe effektbegrenzt sein, dh. das Projektil darf nur eine Auftreffenergie von höchstens 10 Joule haben , gemessen 4 Meter von der Muendung.Dann ist die Waffe genehmigungsfrei.
Ist die Waffe ganz oder teilautomatisch darf die Auftreffenergie 3 Joule nicht ueberschreiten ( 4 Meter von der Muendung )

Martin

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BeitragVerfasst: Sa, 11 Feb, 2006 21:38 
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Hej hej!

Und wie lautet jetzt in einfachen Worten die Quintessenz? :YYAK:

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: So, 12 Feb, 2006 1:55 
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Värmi hat geschrieben:
Hej hej!

Und wie lautet jetzt in einfachen Worten die Quintessenz? :YYAK:

:YY: Värmi


Hallo Värmi,

mit einfachen Worten: Bei Luftdruckwaffen (CO2 oder Luftdruck) reicht beim Einführen das Alter von 18 Jahren und die Tatsache, das die Waffe nicht mehr als 10Joule hat. Bei allen anderen Schußwaffen ist eine Einfuhrgenehmigung einzuholen.

@Martin. danke für die Übersetzung, aber ich hatte mich ja bereits inhaltlich auf den Text bezogen :YYBP:
Vielen Dank nochmal für die Hilfe
Ich weiß jetzt Bescheid.

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Stephan
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