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BeitragVerfasst: Mi, 19 Jul, 2023 12:47 
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war schon mal hier
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Registriert: 19.07.2023
Beiträge: 2
Hallo Liebe Forengemeinde, ich bin der Andreas und neu hier im Forum. Ich habe in Schweden ein Grundstück mit mehreren Gebäuden gekauft nahe Strömsund. Da ich noch jung bin :roll: habe ich mir bisher keine Gedanken über das Thema Erbe bzw. vererben gemacht.

Nun stelle ich mir aber doch die Frage, was passiert, wenn mir etwas zustößt. Ich bin ordnungsgemäß als Besitzer eingetragen mit Wohnsitz in Deutschland. Alle offiziellen Unterlagen bekomme ich per Post nach Deutschland. Wenn ich nun sterben sollte, bekommen meine Kinder meinen Besitz.

Können meine Kinder dann einfach mit der Sterbeurkunde und meinem Testament sich an die schwedischen Behörden wenden und das Gründstück nebst Gebäude wird umgeschrieben oder wie funktioniert das? Außerdem hatte ich schon beim Kauf das Problem, dass Grund und Boden nur einer festen Person zugeschrieben werden konnte. Ich hätte gerne meine Familie als Besitzer gehabt, ging aber nur einer. Daher kann ich ja den Besitz gar nicht wirklich an meine beiden Jungs vererben weil nur einer als Besitzer drin stehen kann in der Urkunde.

Hat da jemand Erfahrungswerte?

Ich bin etwas unbeholfen in solchen Foren, daher weiß ich nicht genau, welche Infos Ihr gerne hättet oder braucht, daher bitte ich um Nachsicht, falls was fehlt und fragt einfach.

Lieben Dank und Viele Grüße

Andi


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BeitragVerfasst: Mi, 19 Jul, 2023 13:10 
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sehr aktives Forenmitglied
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Registriert: 18.05.2013
Beiträge: 795
Hallo Andreas,

man kann als Paar (auch unverheiratet) Häuser und Grundstücke kaufen und sich gemeinsam eintragen lassen, warum sollte es nicht auch bei Kindern gehen?


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BeitragVerfasst: Mi, 19 Jul, 2023 13:31 
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war schon mal hier
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Registriert: 19.07.2023
Beiträge: 2
Hallo, danke für die Antwort. Also damals hieß es, dass keine zwei Personen mit unterschiedlichen Adressen eingetragen sein können. Auch nicht Paare (sofern sie nicht zusammen wohnen). Kanns ja auch geben, dass man glücklich leiert ist, aber getrennte Wohnungen hat. :YYAY:

Vielleicht gibt es noch mehr Infos zu dem Thema?

Danke schon mal.


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BeitragVerfasst: Mi, 19 Jul, 2023 14:09 
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sehr aktives Forenmitglied
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Registriert: 18.05.2013
Beiträge: 795
Hallo Andreas,

frage doch einmal einen Makler, der hat doch auch in Schweden eine Art Notarfunktion. Der müsste es Dir verbindlich sagen können. Alternativ könntest Du sicher auch beim Skatteverket vor Ort fragen.

Grüße

cawley


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BeitragVerfasst: Mi, 19 Jul, 2023 20:40 
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Registriert: 17.04.2015
Beiträge: 1957
Plz/Ort: hela världen
Wegen der Eintragung von einem zweiten Eigentümer würde ich es hier versuchen, ebenso Erbangelegenheiten.

Einfach eine Mail schicken, die können auch Englisch.

https://www.lantmateriet.se/sv/fastigheter/andra-agare/#anchor-0

_________________
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