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 Betreff des Beitrags: Ferienhauskauf-Probleme
BeitragVerfasst: Sa, 27 Aug, 2011 17:07 
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Hallo zusammen,

unser Sohn möchte in unserer Nähe ein Ferienhaus kaufen.
Er war mitte Juni hier und hat ein Haus gefunden.
Da ihm der Schornstein nicht geheuer vorkam ließ er in den Kaufvertrag eine Klausel reinschreiben, daß der Verkäufer einen Sotare beauftragen muss, welcher dem Schornstein einem Drucktest unterziehen soll. Die Kosten hierfür übernimmt der Käufer, also unser Sohn.
Desweiteren steht in der Klausel, daß der Käufer nach erfolgtem Gutachten des Sotare kostenlos vom Vertrag zurücktreten kann und zwar mit Termin bis zum 30.08.2011. Handpenning wird dann zurückgezahlt.

Soweit alles klar.

Das Problem ist jedoch, daß bis Heute (27.08.2011) noch immer kein Gutachten vorliegt.
Ich selbst habe Heute mit dem Verkäufer (da bekannt) telefoniert. Er sagte mir der Drucktest sei erfolgt und er warte noch auf das Gutachten des Sotare.

Meine Frage: Gilt dieses Rücktrittsrecht auch, wenn dieses Gutachten bis zum 30.08.2011 nicht vorliegt, und wenn ja reicht der Poststempel 30.08.2011.

Gruß

Namsen

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 Betreff des Beitrags: Re: Ferienhauskauf-Probleme
BeitragVerfasst: Sa, 27 Aug, 2011 18:01 
zwischenfrage:
-ist die von euch reingeschriebene klausel denn rechtens? (spart eventuelle weitere recherchen)
-besteht die möglichkeit dass der verkäufer einfach wartet die frist verstreichen zu lassen, um die von euch eingefügte klausel auszuheben?

wenn sich hier jemand auskennt, wäre vielelicht der genaue wortlaut der klausel interessant.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ferienhauskauf-Probleme
BeitragVerfasst: Sa, 27 Aug, 2011 19:00 
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o.k. der Makler hat meinem Sohn ausdrücklich dazu geraten, diese Besichtigung durchführen zu lassen.
Er hat diese Klausel selbst formuliert und in den Vertrag aufgenommen.
Deshalb gehe ich davon aus, daß sie rechtens ist.

Natürlich kann es sein, daß der Verkäufer bewusst den 30.08.2011 verstreichen lassen will um die Klausel auszuhebeln.
Aber darin steht ja auch daß er, der Verkäufer den Sotare bestellen und mitwirken soll daß dieses Gutachten bis zum Termin zustande kommt. Wenn also das Gutachten bis zum 30.08. nicht vorliegt ist es ja meiner Meinung nach eine vertragsverletzung des Verkäufers.

Hier nun der Wortlaut der besagten Klausel på svenska:

" Paterna har överenskommit att säljaren, på köparens bekostnad, skall beställa och medverka till en besiktning av befindlig skorsten. Efter besiktning har köparen att ta ställning till om han vill fullfölja köpet. Om han ej vill fullfölja köpet skall detta skriftligen meddelas och vara handläggande fastighetsmäklare tillhanda senast 2011-08-30, i annat fall är köpet bindande. Väljer köparen att inte fullfölja köpet skall erlagd handpenning återbetalas i sin helhet utan skadeståndsskyldighet för någondera parten. Köparen skall dock fortfarande betala kostnaden för sotaren besiktning."

Vielleicht gibt es ja hier Spezialisten, die sich damit auskennen.

Gruß

Namsen

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 Betreff des Beitrags: Re: Ferienhauskauf-Probleme
BeitragVerfasst: So, 28 Aug, 2011 1:08 
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Aus dem Vertrag geht ja eindeutig hervor, dass der Käufer bei Nichtinteresse aktiv werden muss, und dies dem Makler des Verkäufers bis zum 30.08.2011 schriftlich mitzuteilen hat.
Die Inspektion durch den Kaminfeger ist jedoch in jedem Fall zu zahlen.

namsen hat geschrieben:
"...Efter besiktning har köparen att ta ställning till om han vill fullfölja köpet. Om han ej vill fullfölja köpet skall detta skriftligen meddelas och vara handläggande fastighetsmäklare tillhanda senast 2011-08-30, i annat fall är köpet bindande. Väljer köparen att inte fullfölja köpet skall erlagd handpenning återbetalas i sin helhet utan skadeståndsskyldighet för någondera parten. Köparen skall dock fortfarande betala kostnaden för sotaren besiktning."


Viel Glück

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 Betreff des Beitrags: Re: Ferienhauskauf-Probleme
BeitragVerfasst: So, 28 Aug, 2011 10:41 
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Hallo zusammen,

da wir nicht mehr mit dem Eintreffen des Schornsteingutachtens vor dem 30.08.2011 rechnen, wird mein Sohn vorsorglich den Vertrag kündigen, um den Termin nicht verstreichen zu lassen.
Er ist nach wie vor an dem Haus interessiert.
Aber die Kosten für eine evtl. Sanierung des Schornsteins sind ihm zu hoch.
Was sich seitens des Verkäufers nach dem 30.08 ergibt, bleibt abzuwarten.
Danke für die Antworten.

Gruß

Namsen

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