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 Betreff des Beitrags: Re: das ist so nicht ganz richtig
BeitragVerfasst: Mi, 08 Nov, 2006 20:27 
Kämper01 hat geschrieben:

Dienstleistungen zwischen Firmen innerhalb der EU sind aber MwSt befreit !!!

Ihr mußt euch mal das EU Recht hierzu durchlesen.


Wo findet man denn diese Feinheiten?

Kämper01 hat geschrieben:
Wenn eine Schwedische Firma eine Dienstleistung zum Beispiel in Griechenland für eine dort ansässige Firma ausführt , dann stellt sie keine MwSt in Rechnung.


Nach dem wie ich es verstehe, muß der Grieche/ die Griechiche Firma die Mwst. in Griechenland abführen.
Zitat:
der Erwerber verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu bezahlen


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 08 Nov, 2006 20:32 
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der "einheimische" Auftraggeber muss auf jeden Fall Mwst auf die vom Enterprenad ausgeführte Arbeit abführen und zwar den Steuersatz des Landes indem die Arbeit ausgeführt wurde!!!

Also gibt es auch keine Einbussen für den Staat

Gelle?


mfG.
Ingo

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 08 Nov, 2006 20:39 
Sag ich doch! :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Das gilt nur für den Warenverkehr.
BeitragVerfasst: Mi, 08 Nov, 2006 20:40 
das gilt nur für den Warenverkehr !

Wer soll denn das beim Dienstleistungsverkehr kontrollieren ?

Ein Ware muß immer in den Büchern auftauchen.
Wenn diese in ein anderes EU Land verkauft wird dann ohne Mwst wenn der andere eine sogenannte Internationale Ust.ID.Nr: hat.
Zum beispiel in Belgien BE 000.000.000 .
Dann muß der Käufer in Belgien die dort übliche Umsatzsteuer von 21 % auf die erworbene Ware zahlen, und nicht die in Schweden üblichen 25 % Moms.
Deshalb muß auch auf der Rechnung vermerkt werden das es sich um ein Umsatzsteuerbefreites Geschäft innerhalb der EU handelt und die Ust.ID.Nr.. muß auf der Rechnung vermerkt werden.

Eigentlich ganz einfach: es gibt einen Wareneingang (MwSt geht raus) und einen Warenausgang (Mwst kommt rein) .
Das ist gut nachvollziehbar.

Aber bei reinen Dienstleistungen ?

micky


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 08 Nov, 2006 20:44 
Genau das gleiche.

Eine Dienstleistung x kostet y die Stunde. Das kann man genauso wie Waren abrechnen, das gibt die konkrete Summe y, von der der jeweilige Mwst- satz des Landes in dem die Leistung ausgeführt wurde berechnet wird und vom Erwerber der Dienstleistung an den Staat in dem die Dienstleistung ausgeführt wurde, abgeführt wird.

Nun versteh ich, wie Beamtendeutsch entsteht. :roll:


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BeitragVerfasst: Mi, 08 Nov, 2006 20:49 
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Kämper01 hat geschrieben:
das gilt nur für den Warenverkehr !

Wer soll denn das beim Dienstleistungsverkehr kontrollieren ?


micky


Quatsch!
oder bezeichnest Du die Marktführung einer Immobilie als Warenverkehr?
Den Dienstleistungsverkehr kontrollieren natürlich die Finanzämter

In Schweden auf jeden Fall,für Griechenland kann ich da keine Bewertung abgeben

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BeitragVerfasst: Mi, 08 Nov, 2006 20:59 
Ingo hat geschrieben:

Den Dienstleistungsverkehr kontrollieren natürlich die Finanzämter

mfG.
Ingo


:triller: :YYBB: :YYBM:


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 Betreff des Beitrags: Genau so etwas habe ich erwartet
BeitragVerfasst: Mi, 08 Nov, 2006 21:00 
Also nun mal Butter bei den Fischen.

Wir habe 1 Betrieb in Belgien und einen in Deutschland.

Die Firma XY hat ein Sicherheitsproblem innerhalb ihres eigenen Management und beauftragt die Firma A in Belgien Ermittlungen durchzuführen.
Die Ermittlungen führen die Firma A von Schweden über England nach Deutschland wo sie den größten Teil der Ermittlungen führt.

Nun stellt die Firma A in Belgien der Firma XY in Schweden eine Rechnung.
Da es sich um eine prekäre Situation handelt zahlt der Geschäftsführer der Firma XY dies auch aus der "Kaffeekasse"

Wieso sollte er jetzt die Moms an den Schwedischen Staat abführen!
Die Dienstleistung ist doch in Schweden/England/Deutschland und im Büro Belgien erbracht worden !

Wie bekommt denn das schwedische Finanzamt mit das diese Dienstleistung überhaupt erbracht wurde.

Die belgische Fima weist doch gar keine Mwst aus.
Soll jetzt der Auftraggeber Moms in Höhe von 25 % für eine Leistung bezahlen die kaum oder überhaupt nicht in Schweden erbracht worden ist ?

Gehen dann England und Deutschland leer aus ?

na und jetzt?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 08 Nov, 2006 21:08 
Deine Beschreibung klingt nach Schwarzgeld, ist also sowieso und überhaupt nichts fürs Finanzamt, muß deshalb hier auch nicht diskutiert werden.


Wenn, dann hat der Hauptauftraggeber an das Land Mwst. zu zahlen, wo er seinen Geschäftssitz hat. Nur das seine Dienstleistung die ausführende Firma durch mehrere Länder innerhalb der EU geschickt hat, bedeutet ja nun nicht das die Leistung (finden eines Sicherheitsfehlers) in mehreren Ländern abgerechnet wird


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 08 Nov, 2006 21:09 
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D geht ja nicht leer aus weil die Firma die komplette Summe versteuern muss!
Egal ob mit oder ohne Mwst Du bekommst nicht mehr oder weniger!
Oder wird Eure Kaffeekasse nicht in den Büchern geführt :oops:

Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit gering dass S diese Leistung entdeckt aber dann ist der Auftraggeber dran und nicht Du!!!
Und das kann sehr sehr teuer werden

mfG.
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