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BeitragVerfasst: Fr, 01 Aug, 2014 9:18 
Deltagande fastigheter: lotterna F och G
Fastigheterna utgör en samfällighet för anläggningens utförande och underhall.

Skötseln av friomradet tillkommer delägarna i anläggningssamfälligheten som därvid far hugga bort eller kvista växande träd, buskar eller annan växtlighet som friomrade. Träd som kan användas som gagnvirke tillhör markägaren.


Uns gehören grundstück F und G. Es geht hier um ein angrenzendes seegrundstück, für das wir das nutzungsrecht haben. Eigentümer des grundstückes sind 3 privatpersonen (zu je 22%, 35% und 7% und der rest gehört dem dorf.


Was ich nicht verstehe ist, wie wir das grundstück nutzen dürfen. Es ist eine badewiese. Darf ich da eine skulptur draufstellen? Oder einen kleinen lagerfeuerplatz? Oder das kanu abstellen?


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BeitragVerfasst: Fr, 01 Aug, 2014 10:19 
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Ich versteh das so, dass Du Dich bei der Pflege des Grundstückes beteiligen kannst, oder musst. Du darfst / musst Sträucher und Zweige entfernen, die nutzbaren Bäume gehören aber den Eigentümern.
Um Deine Frage nach der Nutzbarkeit zu beantworten, müsste mehr in dem Text stehen.
Eine samfällighet regelt in erster Linie die gemeinsamen Pflichten. Sie wird immer dann gebildet, wenn eine Grundstückeigentümer mit der Pflege eines Grundstueckes, welches auch andere nutzen, überfordert wäre. Also, um die Lasten zu verteilen.
Gruss Peter


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BeitragVerfasst: Fr, 01 Aug, 2014 19:28 
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Lissebo hat geschrieben:
Was ich nicht verstehe ist, wie wir das grundstück nutzen dürfen. Es ist eine badewiese. Darf ich da eine skulptur draufstellen? Oder einen kleinen lagerfeuerplatz? Oder das kanu abstellen?

Das geht aus dem gegebenen Text nicht hervor, nur, was ihr tun müsst (und dass evtl. anfallendes Bau- oä Holz dem Eigentümer des Grundstücks zufällt).

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
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BeitragVerfasst: Di, 05 Aug, 2014 15:08 
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Was du machen kannst, ist mit den Anderen vermutlich immer abzuklären. Ihr seid eben eine Nutzungsgemeinschaft. Möglicherweise gibt es da Statuten, die über das, was die landmäteriet schreibt, hinausgehen. Einfach mal beim Nachbarn erkundigen. Jedenfalls sind alle zu Unterhalt bzw. Pflege des Grundstücks verpflichtet. Es gibt ja zig solcher Gemeinschaften, gerade bei Seegrundstücken, die dem gemeinsamen Zugang zum Wasser dienen. Oder bei Wegen.


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BeitragVerfasst: Mi, 06 Aug, 2014 14:08 
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So ist das, Ronja.
Lissebo hat geschrieben:

Was ich nicht verstehe ist, wie wir das grundstück nutzen dürfen. Es ist eine badewiese. Darf ich da eine skulptur draufstellen? Oder einen kleinen lagerfeuerplatz? Oder das kanu abstellen?

Alles in Absprache mit den anderen Teileignern.

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Det ska va gött å leva annars kan det kvitta....
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BeitragVerfasst: Mi, 06 Aug, 2014 20:48 
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vibackup hat geschrieben:
Lissebo hat geschrieben:
Was ich nicht verstehe ist, wie wir das grundstück nutzen dürfen. Es ist eine badewiese. Darf ich da eine skulptur draufstellen? Oder einen kleinen lagerfeuerplatz? Oder das kanu abstellen?

Das geht aus dem gegebenen Text nicht hervor, nur, was ihr tun müsst (und dass evtl. anfallendes Bau- oä Holz dem Eigentümer des Grundstücks zufällt).

//M

Aber der erhaltene Tipp ist gut: frag die Eigentümer.
Es sei denn, du hast ein anderes Dokument mit weitergehenden Informationen.
So etwas nennt sich bspw. "servitut", und da ist spezifiziert, was das herrschende Grundstück an Rechten mit sich bringt auf dem dienenden Grundstück.

//M

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