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 Betreff des Beitrags: barnbidrag
BeitragVerfasst: Mi, 20 Feb, 2013 14:07 
hallo,

wir haben Stress mit der Försäkringskassan.

Wir haben in Deutschland und in Schweden Anspruch auf Kindergeld.
Nun haben die Schweden sich an die deutsche Kindergeldkasse gewandt und dort mitgeteilt das sie prüfen ob sie nicht zuständig sind.
Natürlich haben dann die deutschen einfach das Kindergeld eingestellt.
Und wer kommt nicht in den Quark ? die Schweden natürlich.

Nun wollen uns die Schweden nicht mitteilen an welches Gericht man sich wenden kann wenn sie nicht in den Quark kommen.
Die sind der Meinung wir müßten einen Bescheid von dennen abwarten und könnten dann klagen, aber selbstverständlich schicken die keinen Bescheid
und wenn man keinen Bescheid hat könne man eben nichts machen. (geht schon seit Monaten so)

kann mir jemand sagen welches Gericht dafür in Frage kommt?


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 Betreff des Beitrags: Re: barnbidrag
BeitragVerfasst: Mi, 20 Feb, 2013 15:43 
Kämper01 hat geschrieben:
Wir haben in Deutschland und in Schweden Anspruch auf Kindergeld.

In beiden Ländern gleichzeitig? Kannst du das näher darlegen, interessiert mich sehr. Ich sehe nciht wie dir in beiden Ländern Anspruch zustehen kann, da der Anspruch an den Wohnsitz gekoppelt ist.

Die Schweden handeln meines Erachtens richtig, und an ein Gericht wendet man sich erstmal nicht, sondern an den Ombudsman.


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 Betreff des Beitrags: Re: barnbidrag
BeitragVerfasst: Mi, 20 Feb, 2013 23:58 
Kämper01 hat geschrieben:
hallo,

wir haben Stress mit der Försäkringskassan.

Wir haben in Deutschland und in Schweden Anspruch auf Kindergeld.
Nun haben die Schweden sich an die deutsche Kindergeldkasse gewandt und dort mitgeteilt das sie prüfen ob sie nicht zuständig sind.
Natürlich haben dann die deutschen einfach das Kindergeld eingestellt.
Und wer kommt nicht in den Quark ? die Schweden natürlich.

Nun wollen uns die Schweden nicht mitteilen an welches Gericht man sich wenden kann wenn sie nicht in den Quark kommen.
Die sind der Meinung wir müßten einen Bescheid von dennen abwarten und könnten dann klagen, aber selbstverständlich schicken die keinen Bescheid
und wenn man keinen Bescheid hat könne man eben nichts machen. (geht schon seit Monaten so)

kann mir jemand sagen welches Gericht dafür in Frage kommt?


Sieht fuer mich so aus,als wollte hier Jemand ganz schlau sein,in dem er 2 Mal kassiert,und hat jetzt gar nichts. :roll:
Man kann nur in einem ! Land Anspruch auf Kindergeld haben.
Das ist eigentlich ganz klar geregelt.

so long


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 Betreff des Beitrags: Re: barnbidrag
BeitragVerfasst: Do, 21 Feb, 2013 0:18 
Wenn man ein bisschen in den alten Beiträgen von Kämper01 stöbert, findet man hier folgenden interessanten Beitrag zum Thema:

Kämper01 hat geschrieben:
hallo,

ihr seid ein ehepaar und der mann arbeitet in schweden.

dann fallt ihr unter die Richtlinie 1408/71 EWG.

Diese besagt das nur ein sozialsystem für euch zuständig sein darf.
da der mann in Schweden arbeitet und Steuern zahlt muß der schwedische Staat für die familie in DE. das Kindergeld zahlen.Denn Differenzbetrag überweist euch die deutsche Kindergeldkasse.
Genauso verhält es sich mit der Kranken und Rentenversicherung.
Der mann muß sich in Schweden ein Formular E 10? besorgen. Dieses gibt er dann bei der Krankenkasse am Wohnort der Familie ab.Dort bekommt ihr dann eine deutsche Krankenversicherungskarte.

Michael


findus versteht gerade nur Bahnhof.
Oder hat sich die Gesetzeslage seid 2008 geändert?
Oder gilt gar eine andere Richtlinie in Kämper01s Fall, die bezüge aus Beiden Ländern erlaubt? Etwa wenn beide Eltern in unterschiedlcihen Ländern berufstätig sind?

Ich dachte immer Kindergeld beziehen die Kinder, nicht für die Eltern?

Spannend:-)


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 Betreff des Beitrags: Re: barnbidrag
BeitragVerfasst: Do, 21 Feb, 2013 11:20 
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findus hat geschrieben:
findus versteht gerade nur Bahnhof.


Es geht nicht darum, dass Kämper01 Anspruch auf Kindergeld von Schweden und Deutschland hat, sondern nur von Schweden oder Deutschland. Nachdem die Schweden nun glauben für das Kindergeld aufkommen zu müssen haben sie eine Anfrage an die deutsche Kindergeldkasse gemacht um dies zu klären. Deutschland hat daraufhin die Zahlung eingestellt und Schweden prüft noch oder auch nicht mehr. Jedenfalls bekommt Kämper01 jetzt weder von Schweden noch von Deutschland Kindergeld.

So verstehe ich den Sachverhalt.

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 Betreff des Beitrags: Re: barnbidrag
BeitragVerfasst: Do, 21 Feb, 2013 12:01 
attusa hat geschrieben:
Es geht nicht darum, dass Kämper01 Anspruch auf Kindergeld von Schweden und Deutschland hat[...]

Aber er hat doch geschrieben:
Kämper01 hat geschrieben:
Wir haben in Deutschland und in Schweden Anspruch auf Kindergeld.


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 Betreff des Beitrags: Re: barnbidrag
BeitragVerfasst: Do, 21 Feb, 2013 12:14 
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findus hat geschrieben:
Aber er hat doch geschrieben:
Kämper01 hat geschrieben:
Wir haben in Deutschland und in Schweden Anspruch auf Kindergeld.


Trotzdem glaube ich, dass ihm klar ist, dass er nur von Schweden oder Deutschland Kindergeld bekommen kann. Das Dilemma aber jetzt ist, dass er überhaupt kein Geld mehr bekommt.

Aber vllt. kann ja Kämper01 das mal aufklären?

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 Betreff des Beitrags: Re: barnbidrag
BeitragVerfasst: Do, 21 Feb, 2013 18:20 
hej,

es ist richtig das wir in beiden Ländern anspruch auf das Kindergeld haben. Hier geht es darum wer es vorrangig auszahlen muß.
Das das kindergeld ausschließlich von einem Wohnsitz abhängt ist ein Irrglaube.
Ein Wohnsitz wiederum ist ein Grund um Kindergeld zu beziehen.

Nun kann man sogar in mehreren Ländern einen Wohnsitz haben, für jedes Land ist das wiederum dann der erste Wohnsitz.
Das Kindergeld ist aber auch eine Leistung nach dem Einkommenssteuerrecht in Deutschland und daher steht das deutsche Kindergeld sogar jemanden zu der nicht in Deutschland wohnt, aber dort unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Wir wohnen in beiden Ländern und arbeiten in beiden Ländern.
Daher muß ein Land vorrangig leisten und das andere Land leistet ggfs den Differenzbetrag zwischen beiden Kindergeldbeträgen.
Und wie es sich gehört endet so etwas im totalen Behördenchaos, obwohl das in der VO EG 833/2004 sowie der alten VO EWG 1408/71 ganz klar geregelt war.
Dann hat der europäische Gerichtshof auch noch entschieden das wenn jemand nur in einem Land eine Leistung der sozialen Sicherheit nach der VO 883/2004 beantragt, (zb. das Kindergeld), ihn die auszahlende Behörde nicht die leistungen verwehren kann mit dem Hinweis darauf das das andere Land vorrangig leisten muß.
letztentlich können das die beiden Kindergeldstellen unter sich verrechnen.

Aber es ist nicht einfach, die deutsche Kindergeldstelle möchte jetzt also Geld zurück von der schwedischen Kindergeldstelle und hat ihr mitgeteilt das es keinen Differenzbetrag geben könne da das schwedische Kindergeld für 3 Kinder ja höher sei als das Kindergeld in Deutschland. :motz:
Der deutschen Kindergeldkasse lag schon seit 2005 die Meldung vor das Auslandsbezug fürs Kindergeld gegeben war, (nicht nur Schweden) und die Schweden haben uns schon vor 2 Jahren mitgeteilt das sie prüfen.

Jetzt geht es hier auf einmal sehr schnell und die wollten nur noch wissen auf welches Konto die zahlen sollen. den schwedischen Bescheid müssen wir dann an die deutsche Kindergeldkasse schicken, damit die sehen das der schwedische Betrag geringer ist, und sie den Differenzbetrag auszahlen müssen.

Ich hoffe ich habe das anschaulich erklärt.
Es ist eine komplizierte Materie und viele verwechseln immer die Begriffe Wohnsitz,gewöhnlicher Aufenthalt im sozialrechtlichen Sinne,gewöhnlicher Aufenthalt im Einkommenssteuerrecht,Kindergeld nach dem BkGG oder nach dem Einkommenssteuerrecht.

So, und nun stellt euch vor das die deutsche Firma einen Auftrag bekommt, diese wiederum, die schwedische Firma damit beauftragt , und der Auftrag hauptsächlich in Frankreich abgearbeitet wird. Und die Firmen gehören den selben Personen.


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 Betreff des Beitrags: Re: barnbidrag
BeitragVerfasst: Do, 21 Feb, 2013 18:31 
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Bohhh ej - da kann man/frau ja eigentlich nur froh sein, dass das Kind erwachsen ist und für sich selbst sorgt. :shock: :wwgr:
Die Amtsschimmel scheinen ja weltweit "lahme Enten" zu sein.

Wuensche ausreichend "talamod" :roll:

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Erde zum Mond: "Ich habe den homo sapiens."
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 Betreff des Beitrags: Re: barnbidrag
BeitragVerfasst: Do, 21 Feb, 2013 20:01 
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Kämper01 hat geschrieben:
Daher muß ein Land vorrangig leisten und das andere Land leistet ggfs den Differenzbetrag zwischen beiden Kindergeldbeträgen. ...

Jetzt geht es hier auf einmal sehr schnell und die wollten nur noch wissen auf welches Konto die zahlen sollen. den schwedischen Bescheid müssen wir dann an die deutsche Kindergeldkasse schicken, damit die sehen das der schwedische Betrag geringer ist, und sie den Differenzbetrag auszahlen müssen.

Das klingt, als wenn euer Problem jetzt gelöst ist, oder?
Falls nicht: ein Rechtsanwalt kann ev helfen?
Falls erforderlich gibt es auf der Seite der dtsch Botschaft Adressen von deutschsprachigen RA, die z.T. in beiden Ländern Aufträge annehmen.
Woraus ich schließen würde, dass diese sich auch mit beiden Regelwerken und den Fragen, die bei grenzüberschreitenden Fragen entstehen,
auskennen, was ja bei örtlichen RA nicht immer der Fall ist...

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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