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BeitragVerfasst: Di, 28 Mär, 2006 13:41 
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Hej Frank!

Ist glaube ich genauso wie in Deutschland. Hatte mich vor Jahren mal darüber erkundigt, da es aktuell war, dass ich den Wagen meines Bruders nach Stockholm fahren sollte. Da durfte ich das "offiziell" auch nicht. Ob das allerdings heute auch noch so ist, weiss ich nicht.

Werde mal ein bisschen googlen. Wenn ich was finde, werde ich es Dich wissen lassen.

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Tjingeling!
Annika


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BeitragVerfasst: Di, 28 Mär, 2006 13:43 
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Hej hej!

Ich bin's nochmal. Hatte da vor ein paar Wochen etwas, wo ich mein Auto einem Kollegen von mir aus Frankreich ausleihen wollte (nicht in Schweden ansässig). Da hatte ich mich zunächst bei der Versicherung erkundigt. Und? Die Versicherung gilt in diesem Fall nicht!!!

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Annika


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BeitragVerfasst: Di, 28 Mär, 2006 14:12 
hej,

wir hatten einmal überlegt ein billiges kleines Auto in Deutschland zu melden und in Schweden am Haus in einer Garage stehen zu lassen, für Besuche in Schweden mit dem Flieger ( damit man ein Auto vor Ort hat )...

wenn in der Zeit deiner Abwesendheit etwas mit dem Auto " passiert ", wäre es nicht versichert......ebenso wenn das Auto nicht " dauerhaft " in D gefahren wird....nachweislich nur für den Urlaub

Gruß
Bianka


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BeitragVerfasst: Di, 28 Mär, 2006 15:35 
Bianka hat geschrieben:
hej,

wir hatten einmal überlegt ein billiges kleines Auto in Deutschland zu melden und in Schweden am Haus in einer Garage stehen zu lassen, für Besuche in Schweden mit dem Flieger ( damit man ein Auto vor Ort hat )...

wenn in der Zeit deiner Abwesendheit etwas mit dem Auto " passiert ", wäre es nicht versichert......ebenso wenn das Auto nicht " dauerhaft " in D gefahren wird....nachweislich nur für den Urlaub

Gruß
Bianka


Ist ja im vereinten und grenzenlosen Europa doch irgendwie seltsam.


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BeitragVerfasst: Di, 28 Mär, 2006 15:45 
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Ich glaube Frank meint, wenn er mit einem auf seinen Namen - aber in D zugelassenen - angemeldeten Auto fährt........hier in Schweden.

Ich glaube, man ist verpflichtet, das Auto innerhalb einer Frist umzumelden......., und ich meine näheres dazu steht auf den vägverket-seiten.......

www.vv.se - muss ich mich auch dringend drum kümmern :triller:
und dann evtl. mit :weifa: zur registreringsbesiktning fahren....

also wenn du Frank, oder jemand anderes etwas in Erfahrung bringt, gern hier posten.

Liebe Grüsse
Sabine


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BeitragVerfasst: So, 09 Apr, 2006 8:43 
Hallo, mit dem Thema habe ich mich auch schon seid geraumer Zeit befasst. Die Behörden sind allesamt hilflos. Wenn Fahrzeug, egal ob Auto, Hänger oder Motorrad in D zugelassen, dann muß man alle 2 Jahre zum TÜV(Wenn nicht gilt die neue Regelo der man wartet 2 Jahre und bekommt ihn wieder neu;paradox). Wenn die Versicherung nicht weiß, dass das Fahrzeug oben das ganze Jahr steht, gibts auch kein Problem mit dem Versicherungsschutz(ansonsten einfach mitteilen und abwarten). Ummelden kann man nur wenn man nachweisen kann, dass man min. ein halbes Jahr dort an dem Ort wohnt ( ist wohl in S genau so). Dann ist es auch keine Steuerhinterziehung, weil man dort seine Steuern zahlt. Ich habe schon diverse Gespräche mit unseren Behörden durch. Hat man ein Ferienhaus in Schweden wirds nur dann interessant wenn man damit Geld verdient, ansonsten interessiert es hier keine Behörde (sau).


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BeitragVerfasst: So, 09 Apr, 2006 12:41 
DieSabine hat geschrieben:
und dann evtl. mit :weifa: zur registreringsbesiktning fahren....


Muß man bei der besiktning die Unterwäsche schwenken?


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