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BeitragVerfasst: Di, 29 Mär, 2022 12:18 
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Registriert: 29.03.2022
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Hallo zusammen,

da es mich in naher Zukunft Richtung Schweden zieht, bin ich neu in der Community. Ich habe mich schon ausgiebig informiert, wollte jedoch mal ein paar Organisatorische Dinge niederschreiben und hoffen, dass ihr mir Tipps geben könnt oder meinen Plan bestätigen könnt.

Zum Hintergrund: Ich bin deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. Meine Freundin, mit der ich seit 7 Jahren eine Fernbeziehung führe, ist Schwedin und wohnt in einer eigenen Wohnung in Göteborg.
Ich habe nun zum 1.7.22 ein Jobangebot in Göteborg erhalten. Folgende Planungsschritte habe ich mir vorgestellt:

1. Migrationsverket - Trotz EU-Staatsbürgerschaft habe ich gelesen, dass es empfohlen wird hier eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Mit unterschriebenem Arbeitsvertrag sollte dies ja möglich sein.
2. Skatteverket - Beantragung einer Personnummer / Eintragung ins Melderegister.
Essenziell scheint hier der Arbeitsverrtrag und mein deutscher Ausweis zu sein.

- Reicht der dt. Ausweis oder brauche ich einen Pass für o.g. Vorgänge?
- Ich habe gelesen, dass eine Abmeldung des Wohnsitzes in DE nötig ist. Ist es möglich zum altuellen Zeitpunkt eine Abmeldung in die Zukunft vorzunehmen? D.h. heute eine Abmeldung für den 30.06 zu beantragen?
Wird diese Abmeldung bei Schritt 1 oder 2, oder bei beiden benötigt?
- in verschiedenen Beiträgen las ich, dass eine S1 Meldung der Krankenkasse aus Deutschland nötig ist. Benötige ich dies in meinem Fall auch? Da ich einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, wäre meine Versicherungspflicht in Schweden ja durch das entstehende Gehalt abgedeckt.
Für den Fall, dass ich die Bescheinigung benötige, bedeutet dies, dass ich vorübergehend meine Krankenversicherung in Deutschland selbst weiterzahle?
- Aktuell habe ich eine Schwerbehinderung von 50%. Damit würde ich zur Försäkringskassan gehen und mich in das Register der Schwerbehinderten eintragen lassen. Weiss jmd, ob es auch z.B. arbeitsrechtliche Vorteile dadurch gibt? Z.B. Kündigungsschutz oder mehr Urlaub?
- in Deutschland habe ich bereits einen Anspruch auf gesetzliche Rente. Sowie auf eine Betriebsrente. Mir ist bewusst, dass ich die Betriebsrente erhalte, sobald ich offiziell in Rente gehe und diese dann nach dem Doppelbesteuerungsabkommen versteuern muss. Wie sieht es aber aus mit der gesetzlichen Rente? Muss ich hier etwas bei der Rentenversicherung vor der Auswanderung regeln oder die jährlichen Renteninformationen ggf. irgendwo in Schweden einreichen?
- Ist es möglich ein Schwedisches Bankkonto zu eröffnen bevor ich eine Personnummer habe? Zusätzlich habe ich bei meiner Freundin (Nordea Bank) bemerkt, dass sie keine IBAN hat und Überweisungen in einem ähnlichen System wie mit Kontonummer und BLZ/BIC durchführt. Gibt es Banken, bei denen im Online Banking IBAN Verkehr möglich ist?

Zu guter Letzt: der Bewerbungsleiter der Firma, bei der ich mir bewarb, kommt selbst aus Tschechien und ist vor 1 Jahr nach Stockholm gezogen. Er sagte mir, dass obige Schritte mit Migrationsverket und Skatteverket erst einmal nicht wichtig sind, da ich als EU Bürger 3 Monate dort arbeiten und leben darf.
Natürlich ist es vorteilhafter die oben beschriebenen Behördengänge vorher zu erledigen. Aber stimmt es, dass ich theoretisch als EU Bürger nur mit meinem deutschen Ausweis von heute auf morgen bei einer schwedischen Firma starten kann?

Sorry für die extrem vielen Fragen. Im Netz findet man viele Informationen, aber das Einordnen je nach persönlicher Sachlage ist nicht so leicht :)


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BeitragVerfasst: Di, 29 Mär, 2022 17:49 
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Nimm auf jeden Fall einen Reisepaß der möglichst auch noch länger als ein Jahr gültig ist mit.

Der Perso gilt ja nur in Deutschland als Ausweisdokument ( Man ist halt Personal in Deutschland ) :smile:

Selbst zur Kontoeröffnung bei der Bank braucht es offiziell den Reisepass als international gültiges Dokument.

Dies sollte mit einem Arbeitsvertrag dann kein Problem sein.

Wer vor Ort bekannt ist kommt zwar oft mit dem Perso zurecht aber das ist dann mehr Zufall.

Die Dreimonatsregel gilt, es gibt aber gerade für EU Bürger Ausnahmen wie z.B. Arbeitssuche oder Aufnahme.

Ich würde trotzden mit der PN sobald wie möglich starten weil sie alles andere deutlich erleichtert.

Viel Glück !

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BeitragVerfasst: Di, 29 Mär, 2022 19:28 
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Meisterbrot hat geschrieben:
1. Migrationsverket - Trotz EU-Staatsbürgerschaft habe ich gelesen, dass es empfohlen wird hier eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Mit unterschriebenem Arbeitsvertrag sollte dies ja möglich sein.

Um mal mit Brasse zu sprechen: fel fel fel fel fel!
Du willst als EU-Bürger ein Aufenthaltsrecht beantragen, nicht die Aufenthaltsgenehmigung.
Das verfahren ist ähnlich, aber du hast ein paar Vorteile. Ausserdem geht das Verfahren via skatteverket bei der Meldung (als in Schweden wohnhaft) (manchmal fälschlich als "Beantragung einer Personnummer" bezeichnet)

Meisterbrot hat geschrieben:
2. Skatteverket - Beantragung einer Personnummer / Eintragung ins Melderegister.
Essenziell scheint hier der Arbeitsverrtrag und mein deutscher Ausweis zu sein.

Jepps, und in dem Zusammenhang wird in der Regel das Aufenthaltsrecht geprüft.
Meisterbrot hat geschrieben:
- Reicht der dt. Ausweis oder brauche ich einen Pass für o.g. Vorgänge?

Nimm den Pass.
Meisterbrot hat geschrieben:
- Ich habe gelesen, dass eine Abmeldung des Wohnsitzes in DE nötig ist. Ist es möglich zum altuellen Zeitpunkt eine Abmeldung in die Zukunft vorzunehmen? D.h. heute eine Abmeldung für den 30.06 zu beantragen?

Das skatteverket kann das nicht kontrollieren, aber es gibt formell keine doppelte Wohnsitze in verschiedenen Ländern.
Meisterbrot hat geschrieben:
Wird diese Abmeldung bei Schritt 1 oder 2, oder bei beiden benötigt?

https://www.skatteverket.se/privat/folk ... sjalv.html
Da steht, was du brauchst.

Meisterbrot hat geschrieben:
- in verschiedenen Beiträgen las ich, dass eine S1 Meldung der Krankenkasse aus Deutschland nötig ist. Benötige ich dies in meinem Fall auch? Da ich einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, wäre meine Versicherungspflicht in Schweden ja durch das entstehende Gehalt abgedeckt.

Jepps.

Meisterbrot hat geschrieben:
- Aktuell habe ich eine Schwerbehinderung von 50%. Damit würde ich zur Försäkringskassan gehen und mich in das Register der Schwerbehinderten eintragen lassen. Weiss jmd, ob es auch z.B. arbeitsrechtliche Vorteile dadurch gibt? Z.B. Kündigungsschutz oder mehr Urlaub?

Pass. Keine Ahnung.
Meisterbrot hat geschrieben:
- in Deutschland habe ich bereits einen Anspruch auf gesetzliche Rente. Sowie auf eine Betriebsrente. Mir ist bewusst, dass ich die Betriebsrente erhalte, sobald ich offiziell in Rente gehe und diese dann nach dem Doppelbesteuerungsabkommen versteuern muss. Wie sieht es aber aus mit der gesetzlichen Rente? Muss ich hier etwas bei der Rentenversicherung vor der Auswanderung regeln oder die jährlichen Renteninformationen ggf. irgendwo in Schweden einreichen?

Red mit denen.
Prinzipiell kriegst du dann aus beiden Ländern Rente, den deutschen Teil aus Deutschland, den schwedischen aus Schweden. Aber Warnung: du verlierst dabei... das habe ich vor kurzem mit Schrecken festgestellt, weil in beiden Ländern Einzahldauer eine Rolle spielt.
Meisterbrot hat geschrieben:
- Ist es möglich ein Schwedisches Bankkonto zu eröffnen bevor ich eine Personnummer habe?

Das scheint unterschiedlich zu sein und an den Bankangestellten, die du triffst, zu hängen.
Meisterbrot hat geschrieben:
Zusätzlich habe ich bei meiner Freundin (Nordea Bank) bemerkt, dass sie keine IBAN hat und Überweisungen in einem ähnlichen System wie mit Kontonummer und BLZ/BIC durchführt. Gibt es Banken, bei denen im Online Banking IBAN Verkehr möglich ist?

Sollte sie haben. Bei der Bank nachfragen:
https://www.nordea.se/privat/produkter/ ... BIC+424007
oder im onlinebanking nachschauen.

Meisterbrot hat geschrieben:
Zu guter Letzt: der Bewerbungsleiter der Firma, bei der ich mir bewarb, kommt selbst aus Tschechien und ist vor 1 Jahr nach Stockholm gezogen. Er sagte mir, dass obige Schritte mit Migrationsverket und Skatteverket erst einmal nicht wichtig sind, da ich als EU Bürger 3 Monate dort arbeiten und leben darf.
Natürlich ist es vorteilhafter die oben beschriebenen Behördengänge vorher zu erledigen. Aber stimmt es, dass ich theoretisch als EU Bürger nur mit meinem deutschen Ausweis von heute auf morgen bei einer schwedischen Firma starten kann?

Er hat recht, aber wenn du einen längeren Vertrag als drei Monate hast: mach es dir nicht unnötig schwer.

//M

_________________
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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Do, 31 Mär, 2022 12:19 
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Beiträge: 135
Bei Nordea gehen auch IBAN Überweisungen, die werden in der Regel aber nur für Überweisungen ins Ausland benötigt zB nach Deutschland
oder von D auf das Nordea Konto.
Mvh


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