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BeitragVerfasst: Do, 03 Dez, 2020 17:12 
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Beiträge: 26
Hej liebes Forum!

Mittlerweile sind 3 Monate vergangen seit wir nach Schweden gezogen sind! :D

Alles lief reibungslos - unsere Personnummer haben wir nach 9 Tagen bekommen! Soweit so gut!

Wäre da nicht das leidige Thema mit der dt. Krankenversicherung! :evil:

Ich versuche, mich kurz zu fassen:

Ich war 15 Jahre in DE als Solo-Selbstständiger im Medienbereich tätig (privat krankenversichert) und mache nun die gleiche Arbeit von zu Hause aus, nur halt in SE.
Ich habe eine enskild firma gegründet und sie ist godkänd för F-skatt. Die Auftragslage ist gut, Rechnungen werden geschrieben.

Mein Sambo hat nach 4 Wochen angefangen als Vikarie im Gesundheitswesen zu arbeiten, eher zu viel als zu wenig :wink: passt! Sie war in DE gesetzlich versichert.

Da wir aber, als wir nach SE gekommen sind, noch keine schwedische Firma hatten, bzw. mein Sambo noch keine Arbeitsstelle, haben wir natürlich unsere dt. Krankenversicherungen ( mindestens ein Jahr gültig - ihr kennt die Voraussetzungen) bei der Anmeldung vorgelegt...

Nun gut - nach 9 Tagen kam die Personnummer mit dem Hinweis: ihr seit jetzt folkbokförd!

Die schwedische ID-kort haben wir auch schon.

Nun dachten wir uns - was ist denn nun mit der dt. Krankenversicherung? Ich habe eine enskild firma - mein Sambo ist Vikarie... müssen wir die jetzt weiterhin bezahlen oder brauchen wir die nicht mehr?

Tja, und da konnte uns bisher niemand eine verbindliche Aussage erteilen - bzw. unterschiedliche Aussagen :wink:

- Das Skatteverket sagt einmal "da müsst ihr eure dt. Versicherungen fragen, ob ihr sie noch benötigt" und ein anderes Mal "da müsst ihr bei eurer Kommune (in SE) anfragen"
- Nun sagt die Kommune: "Ihr müsst eure dt. Krankenversicherungen ein Jahr lang behalten, auch wenn ihr folkbokförd seid und auch, wenn ihr in SE arbeitet und Steuern bezahlt"

Wie jetzt? Was stimmt denn nun? Hat vielleicht jemand hier im Forum Erfahrungen damit gemacht und kann konkreter sagen, ob wir nun die dt. Versicherungen behalten müssen?

Ich wäre sehr dankbar für Hinweise, da die dt. Versicherungen ganz schön teuer sind und wir ja jetzt sowohl unsere dt. KV bezahlen als auch in SE dafür bezahlen (über die Steuern)...

Wenn`s so ist, ist`s halt so, aber irgendwie kann ich mir das nicht wirklich vorstellen...

Vielen Dank schon mal!

Mvh Ben


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BeitragVerfasst: Do, 03 Dez, 2020 18:30 
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sehr aktives Forenmitglied
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Registriert: 14.09.2012
Beiträge: 838
Plz/Ort: Skruv / Schweden
Hallo Ben,

Ja, alles ganz schön kompliziert. Also erstmal zu deiner Frau, als Vikarie hast du keine feste Anstellung und dadurch weder Kranken noch Arbeitslosenschutz (Ich weiss nicht, wenn sie Mitglied im facket ist, ich glaube aber das ämdert nichts). Das heisst, du kannst zwar hier zum Arzt gehen usw. Aber es gibt kein Krankengeld! Wer sich gewundert hat, warum es in Schweden so schlimm ist in den Altenheimen mit Covid, viele Vikarie können sich nicht leisten, wegen einem Schnupfen daheim zu bleiben mit dem Verdienstausfall. Hier würde ich unbedingt bei der deutschen Krankenkasse nachfragen, ob die das leistet? Und einfach auch bei der försäkringskassan, welche Leistungen durch sie abgedeckt sind!

Bei dir ist es im Prinzip das Gleiche, Krankengeld wird an deinem Verdienst bemessen, und da hattest du bisher noch nichts...auch hier bei der försäkringskassan nachfragen, ob im Fall der Fälle dann der Verdienst aus Deutschland mit herangezogen werden kann. Und auch bei der deutschen Krankenkasse nachhören, was die leisten würde.

Ich denke, das ist der einzige vernünftige Weg zu verbindlichen Aussagen.

Viel Glück im Krankenkassendschungel!

_________________
liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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BeitragVerfasst: Do, 03 Dez, 2020 20:49 
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Registriert: 26.05.2020
Beiträge: 26
Hej Heike!

Danke für deine Antwort!

Okay, das habe ich soweit verstanden. Meine Frau bekommt im Krankheitsfall also keinen "Verdienstausfall oder ähnliches" von der Försäkringskassa bezahlt. Macht Sinn. Ich wohl auch nicht. Vermutlich dann nach einem Jahr.
Aber ehrlich gesagt: Ich habe in meinem ganzen Leben als Selbstständiger noch nie auch nur einen Cent von der privaten KV gesehen nur weil ich eine Woche lang krank war... Wenn ich krank bin (oder wenn ich im Urlaub bin, oder wenn ich keine Aufträge habe) kriege ich kein Geld. Ich kenne das gar nicht anders... hat mich auch nie wirklich gestört, sondern war für mich einfach "ganz normal". Vielleicht hätte ich auch Anträge stellen können, keine Ahnung.

Für mich entscheidend ist, ob ich mir den Finger brechen kann, zum Arzt gehen kann, und dann keine saftige Rechnung präsentiert bekomme :wink: ganz zu schweigen von schwerwiegenderen Ereignissen wie Covid oder Unfällen etc. Das ist für mich die Frage, denn es hieß ja, man bräuchte eine "heltäckande sjukförsäkring"...

Und die dt. KV ist halt schon ein bisschen teuer, dafür dass ich dann evtl. eine Woche Verdienstausfall bezahlt bekomme. (Was, soweit ich weiß, eben genau NICHT der Fall ist! Die dt. KV zahlt alle Behandlungen wie Arzt aber kein Krankentagegeld! Und die Behandlungen werden ja anscheinend gar nicht mit DE abgerechnet...)

Liebe Grüße, Ben


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BeitragVerfasst: Do, 03 Dez, 2020 23:54 
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Registriert: 21.06.2016
Beiträge: 23
Hej Ben!
Lass Dir von der försäkringskassan eine Bestätigung geben. Diese Bestätigung kannst Du dann bei Deiner Krankenkasse einreichen und kündigen.
Bei uns war es so, dass wir ca. 6 Monate die Krankenversicherungsbeiträge in D bezahlen mussten. Später bekamen wir aber das zuviel gezahlte
Geld wieder zurück.
Gruß Sally 05


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BeitragVerfasst: Fr, 04 Dez, 2020 7:33 
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Registriert: 26.05.2020
Beiträge: 26
Hej Sally 05!

Das Problem ist aber nicht, dass die dt. KVs uns nicht "rauslassen" wollen ohne Bestätigung von der schwedischen KV... wir wollen nur keinen Ärger mit den schwedischen Behörden bekommen, falls wir keine dt. KV mehr haben sollten...

Ich glaube mittlerweile auch, dass das Hauptproblem im Verständnis liegt, was eine Krankenversicherung eigentlich ist! Mir war das lange nicht klar, mittlerweile glaube ich, es zu wissen. Aber korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Dürfte auch interessant für alle sein, die vorhaben, nach Schweden auszuwandern.

1. In DE:
Die dt. Krankenversicherung (privat und gesetzlich) kommt in erster Linie für die Kosten für Arztbesuche, Krankenhaus-Aufenthalte und Operationen auf.
Zweitranging leistet sie auch Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld und kommt für Medikamente auf. Die "Tagegelder" sind allerdings Zusatzversicherungen und kein Bestandteil der Hauptversicherung (zumindestens bei mir!)

2. In SE:
Die schwedische Försäkringskassa kommt AUSSCHLIEßLICH für Krankentagegeld und diverse andere "Verdienstausfallszahlungen" auf! Sie übernimmt KEINE Arztkosten, Operationen etc.
Diese (für mich) essentiellen Kosten werden sozusagen von der "Allgemeinheit" übernommen. Vorausgesetzt man hat eine Personnummer und ist in Schweden wohnhaft und folkbokförd.
Die "Verdienstausfallszahlungen" über die Försäkringskassa bekommt man scheinbar erst, wenn man ein 1 Jahr in SE gearbeitet hat.

3. Und dann gibt es noch den Begriff "heltäckande sjukförsäkring" welche man braucht, wenn man ohne Job nach Schweden kommt. Dies entspricht leistungstechnisch dann unserer dt. KV.

So weit so gut!

Nun habe ich aber eine enskild firma gegründet und stelle fleißig Rechnungen :wink: Es läuft wie gesagt sehr gut, ab Januar darf ich dann meine preliminär skatt und egen avgifter bezahlen. Meine Frau arbeitet ebenfalls, als Vikarie, de facto fast in Vollzeit.
Als enskild firma wäre es ja eigentlich gar keine Voraussetzung eine dt. KV mitzubringen! Trotzdem sagt mir die Kommune, ich muss die KV ein Jahr lang behalten, denn sonst wäre ich ja nicht "krankenversichert" ??? Allerdings verstehen die Schweden darunter eben Dinge wie Krankentagegeld...

Ich will ja gar keine Leistungen von der Försäkringskassa haben!!! Wenn ich krank bin, bin ich halt krank und verdiene nichts. Wie gesagt, ich kenne das gar nicht anders! Für meine Frau als ehemals Angestellte wäre das neu, aber auch kein Beinbruch. :wink:

Das Ironische an dem Ganzen ist: Die Schweden wollen also scheinbar lediglich eine KV, die "Verdienstausfallszahlungen" im ersten Jahr übernimmt, da o.g. "Beinbruch" von der "Allgemeinheit" übernommen wird.
Die dt. KV hingegen lässt es ich teuer bezahlen, dass sie die Kosten für o.g. "Beinbruch" übernimmt; Kosten die in SE gar nicht anfallen, weil Personnummer und folkbokförd etc.
Krankentagegeld hingegen übernimmt sie genau nicht (im Ausland!)

Das ist schon mehr als seltsam...

Mvh Ben


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BeitragVerfasst: Fr, 04 Dez, 2020 10:58 
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Beiträge: 26
...und um das Ganze noch etwas "lustiger" zu gestalten:

Auf der Homepage der Försäkringskassa steht: "Wer in SE folkbokförd ist, hat ein Anrecht auf "kostenlose" ärztliche Versorgung, sprich Krankenhaus-Aufenthalt, Operationen etc., genau wie jeder Schwede, der in SE wohnt, auch!

Gleichzeitig wird man aber nur folkbokförd, wenn man eine "heltäckande sjukförsäkring" vorlegt, zumindest ohne Arbeitsvertrag. (trifft auf uns jetzt nicht zu, aber trotzdem)

D.h. im Klartext:

Ich gehe zum Arzt, lege meine schwedische ID-Kort vor, meine Personnummer, zahle 200kr. Avgift und werde behandelt. Es erfolgt KEINE Abrechnung mit der dt. KV! Die würde zwar zahlen, bekommt aber keine Rechnung, sozusagen.

Die dt. KV ist also eigentlich komplett überflüssig, man kann sie aber nicht kündigen, weil nur mit der dt. KV wurde man überhaupt folkbokförd, dadurch wäre dann ja die Voraussetzung weg wegen derer wir folkbokförd wurden.

Wer die Logik dahinter versteht, möge es mir erklären :wink:

Das erinnert mich an eine Situation, als mein Vater beruflich vorübergehend nach England ging:

Behörde A sagte: Klar stellen wir dir Dokument A aus, dafür brauchen wir aber erst die Bankverbindung B von Bank B
Bank B sagte: Klar kannst du ein Bankkonto B bei uns eröffnen, dafür brauchen wir aber erst Dokument A von Behörde A.

Nach 3 Monaten, und nur mit Hilfe der sehr großen internationalen Firma, für die mein Vater tätig war, hat es dann geklappt.


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BeitragVerfasst: Fr, 04 Dez, 2020 11:26 
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Registriert: 02.04.2015
Beiträge: 390
BenFin hat geschrieben:
...und um das Ganze noch etwas "lustiger" zu gestalten:

Auf der Homepage der Försäkringskassa steht: "Wer in SE folkbokförd ist, hat ein Anrecht auf "kostenlose" ärztliche Versorgung, sprich Krankenhaus-Aufenthalt, Operationen etc., genau wie jeder Schwede, der in SE wohnt, auch!

Gleichzeitig wird man aber nur folkbokförd, wenn man eine "heltäckande sjukförsäkring" vorlegt, zumindest ohne Arbeitsvertrag. (trifft auf uns jetzt nicht zu, aber trotzdem)

D.h. im Klartext:

Ich gehe zum Arzt, lege meine schwedische ID-Kort vor, meine Personnummer, zahle 200kr. Avgift und werde behandelt. Es erfolgt KEINE Abrechnung mit der dt. KV! Die würde zwar zahlen, bekommt aber keine Rechnung, sozusagen.

Die dt. KV ist also eigentlich komplett überflüssig, man kann sie aber nicht kündigen, weil nur mit der dt. KV wurde man überhaupt folkbokförd, dadurch wäre dann ja die Voraussetzung weg wegen derer wir folkbokförd wurden.

Wer die Logik dahinter versteht, möge es mir erklären :wink:

Das erinnert mich an eine Situation, als mein Vater beruflich vorübergehend nach England ging:

Behörde A sagte: Klar stellen wir dir Dokument A aus, dafür brauchen wir aber erst die Bankverbindung B von Bank B
Bank B sagte: Klar kannst du ein Bankkonto B bei uns eröffnen, dafür brauchen wir aber erst Dokument A von Behörde A.

Nach 3 Monaten, und nur mit Hilfe der sehr großen internationalen Firma, für die mein Vater tätig war, hat es dann geklappt.


https://www.youtube.com/watch?v=wAoUNTRFgvM


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BeitragVerfasst: Fr, 04 Dez, 2020 11:32 
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:YYBB: Ja, so ungefähr


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