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 Betreff des Beitrags: Arbeitsrecht in Schweden
BeitragVerfasst: Mi, 13 Sep, 2006 12:45 
Also, wie schon in meinem Beitrag zur Vlkshochschule geschrieben gehe ich für knapp 3Monate nach Schweden für ein Praxissemester.
Wie sieht es aus, brauche ich irgendwelche Genehmigungen oder sonstiges um dort zu arbeiten? Kenne mich mit dem Arbeitrecht für Deutsche in Schweden nicht aus.
Ich bin allerdings weiter in Deutschland angestellt und bekomme auch aus Deutschland weiterhin mein Geld. Von Schweden bekomme ich den Flug und die Unterkunft bezahlt.

Vielen Dank für eure Hilfe! Tack tack tack!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 13 Sep, 2006 17:29 
Bis zu drei Monate kannst du als Turist in Schweden bleiben. Du mußt auf schwqedischer Seite nicht beantragen. :wink:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 13 Sep, 2006 17:30 
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Hej hej!

Aber ich denke, Du musst eine Arbeitsgenehmigung beantragen.

_________________
Tjingeling!
Annika


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 13 Sep, 2006 18:01 
Also meines Wissens musst du als Deutsche keine Arbeitsgenehmigung haben ... darum gehts ja schliesslich in unserem vereinten Europa ....

Zählst du dein Praxissemester als Job oder willst du noch zusätzlich arbeiten??

normalerweise gilt die Aufenthaltsgenehmigung/recht auch als Arbeitsgenehmigung ... da du die aber nicht beantragen brauchst, weiss ich nicht wie es mit der Arbeitsgenehmigung steht ...

du kannst natürlich -auch wenn du es nicht musst - trotzdem Aufenthaltsrecht beantragen ... dann bist du mit dem Job auf der ganz sicheren Seite ... (clevererweise verlängerst du deine beantragte Aufenthaltsdauer dann ein wenig). Ausserdem bekommst du eine hübsche Karte zugeschickt, die du dir als Souvenir an die Wand kleben kannst :YYBP:

am besten du suchst dich hier einfach mal durch ... http://www.migrationsverket.se/english.jsp

Viel Spass ...


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 13 Sep, 2006 18:59 
Als Europäer brauchst du keine Arbeitserlaubnis.

Praxissemester, bedeutet doch das es mit Praxis im Studium zu tun hat, ist also keine Arbeit im eigentliche Sinne.

Je weniger man rührt desto weniger fragt wer nach.
Du bist doch in der Zeit weiterhin in Deutschland versichert.

Auch das Aufenthaltsrecht müsstest du erst nach frühestens 3 Monaten beantragen.
Solange kannst du dich frei bewegen und tun was dir gefällt, na fast alles jedenfalls. :wink:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 13 Sep, 2006 19:39 
Vielen Dank für eure Hilfe, ich habe auf der Internetseite etwas gelesen und so wie ich es verstanden habe brauche ich als EU Bürger, wenn ich kürzer als 3 Monate dort bin keine Arbeitsgenehmigung oder Aufenthaltsgenehmigung.
Und ich habe mit Studenten vom letzten Semester gesprochen, die auch in Schweden waren und die brauchten wohl nichts.
Wird schon alles klappne.

Hejda (mit Kringel) --> mein Schwedisch auf der Tastatur will nicht *grrrr*
Kathi


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