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 Betreff des Beitrags: Re: Moms auf Ferienhausvermietung
BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2015 10:16 
Hallo Herr Jeh,

danke für den Ratschlag mit dem Steuerberater, wie ich bereits erwähnt habe, hat meine Bekannte in Schweden schon jemanden für uns angefragt.
Das dauert aber alles und vorher hätte ich mich schon gerne mal selber schlau gemacht. Die Steuerberaterkosten sind aber keine Betriebsausgabe, denn bei einer Vermietung von Ferienhäusern in Schweden kann man außer den Freibeträgen, wie Annika bereits schreibt, keine weiteren Kosten geltend machen.

Liebe Annika,

es sind zwei paar Schuhe, was Du aufführst, ist die Einkommensteuer auf die Vermietung. Wir sollen darüber hinaus auch noch Mehrwertsteuer auf die
Gesamteinnahmen zahlen, ohne dass da scheinbar Freibeträge von abziehbar sind, nicht einmal die gezahlten Vorsteuern sollen wir abziehen können.
Jedoch werden wir das so ohne weiteres nicht hinnehmen, wir lassen es gerade überprüfen über einen Steuerberater, müssen dann sicherlich
auch selbst nach Schweden fahren, es läßt sich nicht alles aus D regeln.

Viele Grüße Christa


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 Betreff des Beitrags: Re: Moms auf Ferienhausvermietung
BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2015 10:20 
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Forlåt...das hatte ich echt überlesen... :-(

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 Betreff des Beitrags: Re: Moms auf Ferienhausvermietung
BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2015 10:39 
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Annika hat geschrieben:
Hej hej!

Ich denke, dass es sich da um ein Missverständnis handelt. Wie Ingo schon sagte, als Privatperson ohne F-skattesedel brauchst Du gar keine moms abzuführen.


Na ja, ganz so einfach scheint es nicht zu sein.
Unter bestimmten Vorraussetzungen könnte man bei Vermietungen schon immer "Frivillig skattskyldighet" beantragen, Moms abführen und dafür die Vorsteuer für Ausgaben bei den Einnahmen gegenrechnen.

http://www.skatteverket.se/download/18. ... /56305.pdf

Und genau da hat sich seit 2014 was geändert.
Jetzt muss man das nicht mehr beantragen, sondern das Skatteverket legt fest, ob du "Frivillig skattskyldighet" hast und dann Moms abführen musst!

https://www.skatteverket.se/foretagorga ... d317a.html

So verstehe ich die Links jedenfalls.

Und natürlich muss man immer beides angeben, Einkommen und Moms. Das zu versteuernde Einkommen wird ja nur durch die abgeführte Moms verringert.

Bin auch mal gespannt, wie sich das löst.

Gruß

Rüdiger


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 Betreff des Beitrags: Re: Moms auf Ferienhausvermietung
BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2015 10:41 
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Beiträge: 20
Ich dachte Ihr wärt in der Sache schon weiter gekommen. In einem anderen Forum hattest Du schon am 12. 11. 2014 davon berichtet. :roll:

_________________
Gruß
ek.77


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 Betreff des Beitrags: Re: Moms auf Ferienhausvermietung
BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2015 10:58 
An deine stelle würde ich mit allen Unterlagen persönlich hin gehen und zusammen mit der zuständige die Sachen durch gehen. Und von allem WAS und WO hat ihr Eingetragen. Deutlich klar machen welche Immobilien euch gehören, mit Käufer Brief. Weil du ja sagtest das ihr Steuer zahlen musst für ein Grundstück was nicht euch gehört.
Värmdöbo hat geschrieben:
Jetzt muss man das nicht mehr beantragen, sondern das Skatteverket legt fest, ob du "Frivillig skattskyldighet" hast und dann Moms abführen musst!

Das ist jetzt aber was ganz neue-Interessant. Und unter welchen Voraussetzungen legen die Fest wer Moms zahlt und wer nicht?
Värmdöbo hat geschrieben:
Das zu versteuernde Einkommen wird ja nur durch die abgeführte Moms verringert.

Genau, dann hat man ja wenige Einnahme üblich, wen man das Moms abzieht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Moms auf Ferienhausvermietung
BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2015 11:26 
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Beiträge: 1375
Die.......
Nikoleta Lorenz hat geschrieben:

Das ist jetzt aber was ganz neue-Interessant. Und unter welchen Voraussetzungen legen die Fest wer Moms zahlt und wer nicht?

..Frage läßt mich das
Värmdöbo hat geschrieben:
Jetzt muss man das nicht mehr beantragen, sondern das Skatteverket legt fest, ob du "Frivillig skattskyldighet" hast und dann Moms abführen musst!

...streichen, weil das:

Zitat:
Hur blir man frivilligt skattskyldig för uthyrning av verksamhetslokal?
För att en verksamhetslokal ska omfattas av frivillig skattskyldighet krävs att en faktura som avser uthyrningen ställs ut med moms.


....von mir überlesen wurde :sauer:

Demnach muss man wohl nur eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen.

Da wird es aber noch weitere Regeln geben, die ich nur noch nicht gefunden habe.

Gruß

Rüdiger


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 Betreff des Beitrags: Re: Moms auf Ferienhausvermietung
BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2015 11:28 
Värmdöbo hat geschrieben:
Und genau da hat sich seit 2014 was geändert.
Jetzt muss man das nicht mehr beantragen, sondern das Skatteverket legt fest, ob du "Frivillig skattskyldighet" hast und dann Moms abführen musst!

https://www.skatteverket.se/foretagorga ... d317a.html

Dein Link ist aber für Företag wenn ich das so richtig sehe?!
Und der von Annika ist der richtige https://www.skatteverket.se/privat/fast ... 33479.html genau so haben wir auch unsere Einkommensteuer gemacht für unsere 2 Häuser.


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 Betreff des Beitrags: Re: Moms auf Ferienhausvermietung
BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2015 11:34 
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Beiträge: 1375
Nikoleta Lorenz hat geschrieben:
Dein Link ist aber für Företag wenn ich das so richtig sehe?!


Die neuen Regeln ab 2014 sind auf der Seite für företag gepostet.

"Frivillig skattskyldighet" kann ja aber nicht für företag gelten, die sind doch immer skattskyldig?

Oder?

Rüdiger


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 Betreff des Beitrags: Re: Moms auf Ferienhausvermietung
BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2015 11:55 
Hallo,

danke für die vielen hilfreichen Informationen. Genauso wie Du, lieber Rüdiger, es schreibst, muß es sein. Wir erhielten plötzlich einen Brief,
dass wir für den Mervärdsskatt registriert sind, ohne dass wir uns angemeldet haben. Es ist richtig, lieber ek.77, dass wir bereits die ersten Schreiben
diesbezüglich im November 2014 erhalten haben und ich bereits in einem anderen Forum um Hilfestellung gebeten habe. Aber auch dort war es niemanden
so richtig bekannt. Da mein Mann von November bis Dezember nach einer Herz-OP in der Herzklinik lag, konnten wir auch nicht so plötzlich nach Schweden fahren,
um beim Skatteverket persönlich nachzufragen. Somit mußte ich zur Fristwahrung Ende Dezember die Deklaration ausfüllen, wobei ich natürlich unsicher war,
wie man sowas richtig macht. Ich wußte z.B. nicht, ob es Freibeträge gibt oder die ganzen Mieterträge zu versteuern sind, dann wußte ich nicht, ob man
die gezahlten Vorsteuern absetzen kann oder nicht. Deshalb habe ich eine Aufstellung mit allen Rechnungen, die für die Häuser in 2013 anfielen, erstellt.
Dann die in den Rechnungen enthaltenen Vorsteuern herausgerechnet, um diese gegen die Mehrwertsteuer gegenzurechnen. Vorher fragte ich beim Skatteverket noch an, wo
man was in der Deklaration eintragen muß und erhielt auch die Auskunft, wo man die Vorsteuern einträgt. Dass wir nun Strafe auf die eingetragenen Vorsteuern zahlen sollen,
weil ich die scheinbar nicht angeben darf, sehe ich absolut nicht ein.

Am 15.01.2015 waren wir nun in Schweden, um die Sache dort mit schwedisch sprechenden Bekannten zu klären. Sind dann am 19.01.2015 vor unserer Rückreise zum Skatteverket in Falkenberg gefahren, denn die Skatteschreiben kamen von Mariestad, da können wir ja nicht so einfach und schnell hindüsen. In Falkenberg gab es nur eine Empfangsdame, die war für Versicherungen und Steuersachen zuständig, aber qasi nur als Empfangsdame, sie selber hatte nach ihren eigenen Angaben keinerlei Ahnung über Steuerangelegenheiten.

Wir zeigten ihr den am 15.01.2015 eingegangenen Vorbescheid und dass dort ein Grundstück aufgeführt ist, welches uns nicht gehört. Sie schaute in ihrem Computer nach und wir erhielten die Namen der richtigen Eigentümer. Sie wollte die Sachbearbeiterin in Mariestad anrufen, erreichte diese Dame jedoch nicht, so dass sie uns aufforderte,
dort selber anzurufen. Das hat unsere deutsche Bekannte, die in Schweden lebt, dann auch erledigt. Unsere Bekannte hat dann auch bemängelt, dass wir eine Strafe zahlen sollen,
da will die Sachbearbeiterin erst mal selber nachfragen. Nach ihrer Aussage müssen wir Mervärdsskatt zahlen, weil wir mehr als 30.000 SEK eingenommen haben,
jedoch können wir keine Vorsteuer absetzen, was mir total unlogisch vorkommt. Meine Bekannte hat auch bemängelt, dass ein Grundstück aufgeführt ist, welches uns nicht gehört,
da meinte die Sachbearbeiterin, das wäre ein Fehler vom anderen Sachbearbeiter. Wir müssen aber auf unsere Häuser die Mervärdsskatt zahlen. Gestern hat meine Bekannte berichtet, dass wir solange wir noch mit dem Skatteverket hin und her telefonieren wegen diese Sache, noch kein endgültiger Bescheid ergeht.
Somit haben wir nun erstmal Gelegenheit, die Sache richtig zu klären, denn es war ein Termin bis zum 27.01.2015 auf dem Vorbescheid angegeben.
Wir überlegen, ob wir uns gewerblich dann anmelden müssen, um dann die Vorsteuer geltend machen zu können, aber das wirft wiederum neue Fragen auf,
denn wir wollen ja nicht bei einem baldigen Verkauf von zwei Häusern evtl. dann Mehrwertsteuern auf die Verkaussumme zahlen, man weiß ja nicht, ob
es in Schweden so geregelt ist, dass es dann Betriebsvermögen ist. Es ist wirklich sehr kompliziert und da ist es wichtig, dass man richtige Infos hat.

Viele Grüße Christa


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 Betreff des Beitrags: Re: Moms auf Ferienhausvermietung
BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2015 15:07 
Christa Steffen hat geschrieben:
nicht einmal die gezahlten Vorsteuern sollen wir abziehen können.

Die vorausgezahlte Steuer darfst du ja nicht selbst abziehen. Das machen die von Finanzamt!
Du gibst auf das Formular dein Einahammen und danach kriegst du die Bescheinigung von FA-
So und so ist die Steuer für das Jahr um die es gehe, so und so hast du vorausgezahlt.
Von den felliger Steuerbetrag wird die Vorsteuer abgerechnet und dann steht was du zahlen musst.
Deswegen wahrscheinlich auch die Ärger mit den Behörde?!?


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