123angela hat geschrieben:
Wir sind seit 2004 in Schweden als Rentner.Wir beziehen Rente aus Deutschland. Es wird in Deutschland Krankenkasse abgezogen und Du musst auch eine Steuererklärung machen, wenn Du über der Grenze liegst , mit Deiner Rente. In Schweden will da niemand etwas von Deinem Einkommen wissen,da Deine Bezüge nicht von hier sind. Ansonsten was die KK anbetrifft unterliegst Du dem schwedischen Gesetz. Aber Du kannst in Deutschland Deine Rechnungen einreichen. Bei Arztbesuchen liegt hier in schweden die Grenze bei 900Kr. und bei Arzneien 1300Kr. dann bist Du auch hier frei.
Hejsan Angela,
das stimmt im Prinzip schon was Du da schreibst aber die Grenze bei Arzneimitteln liegt bei 1.800 :- kr. Man wird auch über die Försäkringskassan geführt und versichert und unterliegt den schwedischen Gesetzen aber Du bleibst als Rentner weiterhin in Deutschland gesetzlich Krankenversichert und da kannst Du auch nicht raus was zu einer Paradoxen Doppelversicherung führt.

Du hast auch das Recht, wenn Du in Schweden wohnst Behandlungen und Operationen in Deutschland durchführen zu lassen und die Krankenkassen
müssen diese bezahlen obwohl sie oft das
Gegenteil behaupten. Da gibt es ein Urteil vom Bundessozialgericht (Az: B 1 KR 2/04 R, B 1 KR 4/04 R) : Gesetzliche Krankenversicherung muss zahlen! Siehe auch hier:
http://www.krankenkassen.de/krankenkass ... u-ausland/