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BeitragVerfasst: Sa, 15 Jan, 2005 0:53 
Haben in Schweden ein Haus mit einer anderen Familie (jeder ist zur Hälfte als Eigentümer eingetragen). Nun möchte eine Partei das Haus als alleiniger Eigentümer übernehmen. Werden uns aber über den Preis noch nicht einig. Ist es in Schweden möglich, daß eine Partei eine Zwangsversteigerung einleitet und so das Haus ohne Zustimmung der anderen Partei verkauft wird (in Deutschland ist das möglich). Und wie würde die andere Partei von der Zwangsversteigerung erfahren? Wie ist das bei einer Auktion?
Hoffen uns kann jemand weiterhelfen.
Danke


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BeitragVerfasst: Sa, 15 Jan, 2005 10:12 
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Beiträge: 10756
Plz/Ort: Schweden
Hej!

Schwieriges Thema. Dies ist in Schweden im "Jordabalken" geregelt. Infos dazu hier:

http://www.notisum.se/rnp/SLS/LAG/19700994.HTM

Ich denke, dass in diesem Fall überhaupt keine Voraussetzungen für eine Zwangsversteigerung (exekutiv auktion) gegeben sind. Ich denke auch, dass ein Verkauf oder Zwangsversteigerung auf keinen Fall von einem der Eigentümer ohne das Wissen der anderen Eigentümer eingeleitet werden kann.

Sich über den Preis zu einigen, dürfte kein Problem sein. Es bedarf hierbei lediglich einer Schätzung der Immobilie (Marktwert), wobei der Anteil (ich vermute mal 50 %) dann auszuzahlen wäre.

Wie es sich dagegen verhält, wenn einer der Partner gar nicht seinen Anteil verkaufen will, weiss ich nicht. Dies sollte allerdings aus dem Vertrag, den Ihr (hoffentlich) beim gemeinsamen Erwerb der Immobilie gemacht habt, hervorgehen.

Da dieser Fall sehr speziell ist, rate ich Euch, mit einem Rechtsanwalt vor Ort (in Schweden also) Kontakt aufzunehmen.

Leider kann ich Euch hierzu nicht mehr sagen.

Vielleicht hat Ingo ja auch noch einen Rat.

Hälsningar och lycka till
Annika

:YYAC:


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BeitragVerfasst: Sa, 15 Jan, 2005 11:59 
Hej!
Vielen Dank Annika für die schnelle Antwort!
Da unsere Schwedischkenntnisse nicht so gut sind, kann ich Deine angegebene Internetseite leider nicht lesen.
Vielleicht kennt ja jemand einen schwedischen Rechtsanwalt, der auch gut Deutsch spricht (oder vielleicht gibt es eine Liste von Rechtsanwälten in Schweden, die sich auf deutsch/schwedische Fälle spezialisiert haben).
Wir sind für alle Infos dankbar.
Viele Grüße

Pia


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BeitragVerfasst: Sa, 15 Jan, 2005 14:00 
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Registriert: 14.09.2004
Beiträge: 11317
Plz/Ort: Ciudad Quesada/Alicante
Eine Versteigerung ohne einen vorrangegangenen Prozess ist undenkbar in Schweden!
Um diese Kosten zu sparen würde ich euch absolut raten sich im Guten zu trennen.
Ich gehe mal davon aus dass Ihr keine kommanditverträge geschrieben habt und einen Preis zu bekommen dauert ein Telefonat zum Makler oder Bank und der wertiert Euch das Haus.
Dann einfach die halbe Summe auf den Tisch legen und das Haus hat nur einen Besitzer!
Kann euch bei den Verträgen helfen wenn Ihr wollt!
Leider bestätigt sich in diesem Fall dass was ich allen Geschäftsleuten ständig rate:
Egal wie gute Beziehungen ihr habt macht niemals gemeinschaftliche Käufe oder Geschäfte!
Es ist zu 99% zum scheitern verurteilt.

mfG.
Ingo

_________________
„Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

http://www.fbb-immobilien.eu
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BeitragVerfasst: Sa, 15 Jan, 2005 14:38 
Danke für die Info Ingo!
Werde gleich am Montag bei unserer schwedischen Bank anrufen (es gibt dort ja auch immer Häuser zu kaufen und verkaufen) und fragen, ob uns der Makler dort den Preis für unser Haus nennen kann. Sind dann eigentlich normalerweise auch alle Möbel und sonstigen Gegenstände mit eingeschlossen oder verhandelt man dann über jedes Teil extra? Und wie ist das mit der Küche und den Badezimmermöbeln (in Deutschland gehört das doch immer zum Inventar)?
Zur Info: Unsere Situation ist entstanden, da ich das Haus vor einigen Jahren zusammen mit meinem damaligen Freund je zur Hälfte gekauft habe und wir uns später getrennt haben. Nachdem unsere neuen Partner auch von Schweden begeistert waren und es am Anfang keine Probleme gab, haben wir das Haus auch zusammen behalten. Nach und nach haben sich aber immer mehr Unstimmigkeiten eingestellt und jetzt gibt es keine gemeinsame Basis mehr.
Hejda
Pia


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BeitragVerfasst: Sa, 15 Jan, 2005 17:07 
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Registriert: 14.09.2004
Beiträge: 10756
Plz/Ort: Schweden
Hej igen!

In Schweden gehören Küche, Bad, etc. zum "festen Eigentum" der Immobilie, d. h. sie darf nicht aus dem Haus entfernt werden.

Siehe hierzu auch folgenden Artikel in diesem Forum:

http://www.das-grosse-schwedenforum.de/viewt ... ht=k%FCche

Zitat: Die Küche gehört nämlich (wie so vieles andere in einem Haus) zum "fast egendom" (festes Eigentum) und darf beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung also nicht, wie beispielsweise in Deutschland, einfach demontiert werden. Zum festen Eigentum eines Hauses gehören u. a. auch Bäume, Badewanne, Markisen, Zäune, etc. Eben alles, was zum permanenten Gebrauch eines Hauses vorgesehen ist.

Ich wünsche Euch viel Glück, dass Ihr Euch einigen könnt und alle zufrieden mit der gefunden Lösung sein werden.

Hälsningar
Annika

:YYAC:


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BeitragVerfasst: So, 16 Jan, 2005 11:12 
Hallo Pia! Solche Fälle passieren leider meist zu oft. Aber wenn man selbst das anderes handhabt, indem zum Beispiel nur einer das haus kauft, wir dman gleich blöd angekuckt, von wegen, ich denke ihr seid zusammen...
Wünsche Dir alles gute, das ihr das friedlich hinbekommt
Viele Grüße
Anke


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BeitragVerfasst: Mo, 07 Feb, 2005 0:51 
filainu hat geschrieben:
Hallo Pia! Solche Fälle passieren leider meist zu oft. Aber wenn man selbst das anderes handhabt, indem zum Beispiel nur einer das haus kauft, wir dman gleich blöd angekuckt, von wegen, ich denke ihr seid zusammen...
Wünsche Dir alles gute, das ihr das friedlich hinbekommt
Viele Grüße
Anke


hallo,

eigentlich ist es doch üblich dass einer das Haus kauft, bezahlt und im Grundbuch eingetragen ist. Da wird niemand schief angesehen. Unser Makler hatte nur gestaunt dass wir gemeinsam im Grundbuch eingetragen werden wollten( das aber nur aus Erbschaftssteuergründen)- war aber grundsätzlich kein Problem.

epos


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BeitragVerfasst: Mo, 07 Feb, 2005 0:56 
Thorsten + Pia hat geschrieben:
. Ist es in Schweden möglich, daß eine Partei eine Zwangsversteigerung einleitet und so das Haus ohne Zustimmung der anderen Partei verkauft wird (in Deutschland ist das möglich).
Danke


ich nocheinmal...
Eine Zwangsversteigerung ist meines Wissens auch in Deutschland nicht vom Eigentümer bzw Miteigentümer, sondern nur durch Gerichtsbeschluss einzuleiten.
Natürlich kann der Miteigentümer seinen Anteil beliebig anbieten, Ihr müsstet aber ein Vorkaufsrecht haben, auf dass Ihr erst verzichten müsst wenn der Miteigentümer seinen Anteil Verkauft, Anderenfalls Kauft Ihr den Anteil vom "Partner" und gut ist!

h.-j.


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BeitragVerfasst: Mo, 07 Feb, 2005 11:11 
hallo anika,
ich muss dir wiedersprechen, die küche gehört nicht zum "fast egendom". es hat sich hier nur so "eingebürgert"(Gewohnheitsrecht?)! man bekommt aber nicht mehr geld, wenn man die küche drin lässt. eher erheblich weniger und der verkauf lässt sich schwerer an. aber bedingung oder rechtlich vorgeschrieben ist dies nicht.
eigene erfahrung!!!
ich denke unser ingo kann das bestätigen. er ist der fachmann.

bis denn dann
mibo :YYAC:


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