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BeitragVerfasst: Mo, 07 Feb, 2005 11:20 
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Hej Mibo!

Da bist Du leider falsch informiert, denn die Küche gehört definitiv zum "fast egendom" einer Immobilie. Ist im "Jordabalken" auch verankert.

Falls dies bei Deinem Kauf der Immobilie nicht der Fall gewesen sein sollte, muss das schon ein sehr spezieller Fall gewesen sein bzw. ein triftiger Grund vorgelegen haben.

Ich denke, Ingo wird dies auch bestätigen können.

Hälsningar
Annika

:YYAC:



mibo hat geschrieben:
hallo anika,
ich muss dir wiedersprechen, die küche gehört nicht zum "fast egendom". es hat sich hier nur so "eingebürgert"(Gewohnheitsrecht?)! man bekommt aber nicht mehr geld, wenn man die küche drin lässt. eher erheblich weniger und der verkauf lässt sich schwerer an. aber bedingung oder rechtlich vorgeschrieben ist dies nicht.
eigene erfahrung!!!
ich denke unser ingo kann das bestätigen. er ist der fachmann.

bis denn dann
mibo :YYAC:


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BeitragVerfasst: Mo, 07 Feb, 2005 16:31 
hej annika,
haben ein haus erst vor 5 wochen verkauft und habe einen gr. teil der küche mitgenommen (z.b.selbstg. einbaumöbel). habe es einfach zur bedingung gemacht und problemlos ohne diese teile verkauft. der käufer hat von vornherein gewusst, was er nicht in der küche übernimmt.der verkauf ging auch völlig problemlos.
die selbstg. einbaumöbel habe ich integriert,weil der vorbesitzer teile der küche ebenfalls mitgenommen hatte. dies war ein schwede.
alles verhandlungssache!!!

gruss mibo :idea:


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BeitragVerfasst: Mo, 07 Feb, 2005 18:31 
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Beiträge: 11317
Plz/Ort: Ciudad Quesada/Alicante
Natürlich kann man vertraglich alles festmachen!
Ich kann ,wenn ein Käufer absolut mein Haus haben will auch in den Vertrag schreiben dass ich die Dachstühle mitnehme weil sie mir ans Herz gewachsen sind!
Ob ich mein Haus unter diesen Bedingungen verkauft bekomme wäre dann eine Frage des Preises und der Nachfrage
Annika hat vollkommen Recht das die Küche zum festen Eigentum laut Jordabalken gehört und deshalb auch nicht entfernt werden darf!(wenn nicht vertraglich geregelt)
Noch drastischer wird es wenn Du eine Wohnug oder Haus "mietest" da darfst du dann noch nichtmal die Griffe der Küchenschränke tauschen ohne den Vermieter zu fragen!

mfG.
Ingo

_________________
„Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

http://www.fbb-immobilien.eu
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BeitragVerfasst: Mo, 07 Feb, 2005 19:04 
hej ingo,
immer sachlich bleiben! :wink:
sollte auch nur ein hinweis sein, das man über alles reden kann und das in schweden nicht unbedingt alles rot ist, was rot heisst!!
:YYAW:
gruss mibo


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BeitragVerfasst: Mo, 07 Feb, 2005 19:16 
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Beiträge: 17598
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Hej mibo,

ich denke, an Ingos Sachlichkeit ist nicht zu zweifeln, leider warst du ja einem Irrtum aufgesessen bzw. hast nur die halbe Information deinerseits rausgelassen, was hier wohl offensichtlich dazu beitrug, den Sachverhalt etwas querzulegen.
Sicherlich kann man alles vertraglich regeln..................immer und ueberall und das wird ja auch gar nicht in Frage gestellt............es ging um eine mögliche Zwangsversteigerung und die gesetzlichen Gegebenheiten dazu.

mvh Lis :YY:

_________________
Det ska va gött å leva annars kan det kvitta....
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