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BeitragVerfasst: Di, 15 Jan, 2013 16:20 
Folgender Fall:
-Deutsches Rentnerehepaar lebt in Schweden, haben Personnummer, Rentenbezüge aus Deutschland.
-Er wird dement, ist also nicht mehr geschäftstüchtig, lebt nun in einem schwedischen Altersheim.
-Sie wurde durch die Demenzdiagnose nach schwedischem Recht automatisch Vormund.

Frage:
-Wie soll die Ehefrau jetzt mit den deutschen Behörden (Banken, Finanzamt, Wehrbereichsverwaltung) in seinem Namen kommunizieren?
-Reicht ein formloses Schreiben der deutschsprachigen Ärztin damit die Ehefrau Vormundschaft erhält?
-Gibt es das Risiko dass die deutschen Behörden nach Kentnissname der Sachlage einfach einen Vormund stellen?
-Dürfte die Ehefrau als Kontobevollmächtigte (nicht Inhaberin) des deutschen Kontos des Ehemannes noch Überweisungen tätigen?

Bonusfrage:
-Es gibt doch soetwas wie Pflegeversicherung (?) in Deutschland, in die jeder einzahlen musste - müssten die nicht eigentlich den Pflegeheimaufenthalt des Ehemannes bezahlen? Oder wäre es möglich, doe Beihilfestelle einen Teil bezahlen zu lassen (70% Beihilfe, ehem. Berufssoldat - pengpeng)


Ich werde wegen dieser Frage nocheinmal die deutschen Konsulate/Botschaften in Schweden anrufen, nur sind die so dermassen schwer zu erreichen, und diese Frage wurde hier noch nicht behandelt, so dass mal hoffe dass die Lösung dieser Frage auch anderen in Zukunft weiterhelfen kann.

Findus bedankt sich schoneinmal für Eure Ideen!


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BeitragVerfasst: Di, 15 Jan, 2013 17:17 
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Ich kann Dir leider bei keineer der Fragen weiterhelfen, bin aber sehr an den Antworten interessiert. Bitte, bitte halte mich auf dem laufenden!

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liebe Grüsse

Heike

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BeitragVerfasst: Di, 15 Jan, 2013 17:29 
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Hallo, zur Pflegeversicherung mag dieser Link helfen:

http://www.krankenkassen.de/ausland/Lei ... g-ausland/

Zur Vormundschaft: Diesen Begriff gibt es in D nicht mehr, ist jetzt der/die amtlich bestellte/r BetreuerIn. Der bekommt einen Betreurausweis (müsste wohl auch in S so sein). Kopie des Betreuerausweises an die dt. Krankenkasse, Rentenversicherung usw. schicken und um Infos bitten. Evtl. muss die Richtigkeit des Betruerausweises bestätigt werden, um in D aerkannt zu werden.

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Ferien in Småland: http://www.ferienhausmiete.de/ferienhau ... j_nr=34130
www.wikingerabenteuer.wordpress.com


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BeitragVerfasst: Di, 15 Jan, 2013 20:00 
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findus hat geschrieben:
Frage:
-Wie soll die Ehefrau jetzt mit den deutschen Behörden (Banken, Finanzamt, Wehrbereichsverwaltung) in seinem Namen kommunizieren?

eine Findus-Antwort von mir: am besten auf Deutsch :YYAY:

findus hat geschrieben:
-Reicht ein formloses Schreiben der deutschsprachigen Ärztin damit die Ehefrau Vormundschaft erhält?

Die Betreuung in Deutschland wir ja immer von einem Gericht festgestellt, als Empfehlung reicht das sicher allemal, so dass die Ehefrau die Betreuung bekommt.

findus hat geschrieben:
-Gibt es das Risiko dass die deutschen Behörden nach Kentnissname der Sachlage einfach einen Vormund stellen?!

Nein, denn Berufsbetreuer sind in Deutschland auch nicht gerade dick gesät. Die Gerichte sind froh, wenn jemand das freiwillig macht.
findus hat geschrieben:
-Dürfte die Ehefrau als Kontobevollmächtigte (nicht Inhaberin) des deutschen Kontos des Ehemannes noch Überweisungen tätigen?

Das ist eine Frage für die Bank, aber so wie ich das sehe: Ja, wenn ich da an onlinebanking denke, weiss doch sowieso niemand in der Bank, wer den Kod eingegeben hat und wenn sie Betreuer ist, dann darf sie das sowieso, soweit ich weiss.

Bonusfrage:
-Es gibt doch soetwas wie Pflegeversicherung (?) in Deutschland, in die jeder einzahlen musste - müssten die nicht eigentlich den Pflegeheimaufenthalt des Ehemannes bezahlen? Oder wäre es möglich, doe Beihilfestelle einen Teil bezahlen zu lassen (70% Beihilfe, ehem. Berufssoldat - pengpeng)[/quote]
Ich würde antworten wollen: Nein, die Pflegeversicherung gilt nur für IN Deutschland Lebende. Aber der Mann hat das Recht, solange er deutscher Staatsbürger ist, in Deutschland gepflegt zu werden.

Soweit meine Ideen. Aber die sind schon etwas älterer Grundlage. Ich bin nicht aktualisiert, was sich in Sachen Betreuung in Deutschland in den letzten Jahren geändert hat. Das kann man sich aber anlesen, Suchwort: Betreuungsrecht (denke ich mir)

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Det ska va gött å leva annars kan det kvitta....
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BeitragVerfasst: Di, 15 Jan, 2013 20:48 
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findus hat geschrieben:
Folgender Fall:
-Deutsches Rentnerehepaar lebt in Schweden, haben Personnummer, Rentenbezüge aus Deutschland.
-Er wird dement, ist also nicht mehr geschäftstüchtig, lebt nun in einem schwedischen Altersheim.
-Sie wurde durch die Demenzdiagnose nach schwedischem Recht automatisch Vormund.


Das wird sie nicht.
Einen Vormund gibt es im schwedischen Recht nicht für Erwachsene, sondern nur für Minderjährige.
Das, was du vermutlich im Kopf hast (die Ärztin hoffentlich nicht (mehr)) ist die sog "omyndigförklaring". Die ist seit 1989 abgeschafft.
Es gibt
- gode man
Den/die bekommt man auf eigenen Antrag als Hilfe. Bei dieser Konstruktion verbleibt alle Verantwortung bei dem Betroffenen, auch das Recht, alle Entscheidungen des gode man abzulehnen oder den gode man wieder loszuwerden. Automatisch wird niemand god man, der Beschluss liegt beim Gericht (tingsrätten). God man wird man nicht notwendigerweise für alle Fragen, sondern für Bereiche, die im voraus definiert werden.
Relevanter Gesetzesraum:
7 kap 4§ ff föräldrabalken (1949:381)

Bei Wikipedia gibt es eine Zusammenfassung:
http://sv.wikipedia.org/wiki/God_man

- den Verwalter (förvaltare). Auch dieser wird auf Antrag verordnet, auch hier vom Gericht, das Blankett sieht ganz ähnlich aus, und auch hier ist der överförmyndare Aufsichtsbehörde und der Gesetzesraum findet sich ebenfalls im föräldrabalken. Auch förvaltare wird man für bestimmte Bereiche, die im voraus beantragt und festgelegt werden. Soweit die Parallelen.
Die Unterschiede: ein förvaltare
- tritt in die Rechte des Betroffenen (mit Einschränkungen) ein, kann also Entscheidungen gegen den erklärten Willen des Betroffenen treffen
- wird auch und in der Regel ohne oder gegen die Zustimmung des Betroffenen verordnet
- darf nicht verordnet werden, wenn ein god man hinreichend ist
- benötigt immer eine ärztliche und soziale utredning

Relevanter Gesetzesraum:
Föräldrabalk (1949:381), 11 kap, 7§ ff

findus hat geschrieben:
Frage:
-Wie soll die Ehefrau jetzt mit den deutschen Behörden (Banken, Finanzamt, Wehrbereichsverwaltung) in seinem Namen kommunizieren?
-Reicht ein formloses Schreiben der deutschsprachigen Ärztin damit die Ehefrau Vormundschaft erhält?
-Gibt es das Risiko dass die deutschen Behörden nach Kentnissname der Sachlage einfach einen Vormund stellen?
-Dürfte die Ehefrau als Kontobevollmächtigte (nicht Inhaberin) des deutschen Kontos des Ehemannes noch Überweisungen tätigen?


Wenn sie Verwalterin ist, dann kann sie das den deutschen Behörden mitteilen. Eine Bescheinigung des tingsrätten, das diese Entscheidung getroffen hat, würde ich beifügen.
Das Problem ist aber: selbst wenn sie das ist, ist sie das nach schwedischem Recht, das ja in D nicht gilt.
Wen fragt man da? Den schwedischen överförmyndaren, würde ich sagen, alternativ die deutsche Botschaft (die Idee hattest du ja schon).
Ev auch hilfreich: auf deren Seite gibt es folgende Liste deutschsprechender Anwälte mit Fachgebieten:
http://www.stockholm.diplo.de/contentbl ... e_0911.pdf
die euch vielleicht helfen kann? Da gibt es mindestens einen, der sowohl in D als auch in S Prozessvertretungen macht (und damit ja in beiden Ländern als Anwalt zugelassen sein muss) und Familienrecht als Schwerpunkt hat.
Die Voraussetzung ist natürlich, dass sie überhaupt in irgendeiner Weise berechtigt ist, ihren Mann zu vertreten... was eben nicht automatisch so ist.
Viel Erfolg,

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Mi, 16 Jan, 2013 13:20 
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Hej,

in unserer Nachbarschaft lebte ein Ehepaar, bei denen genau das passierte.
Nur zur Pflegeversicherung kann ich etwas sagen.
Diese war mit dem schwedischen Gutachten des Gesundheitszustandes nicht einverstanden. Ein Mitabeiter kam nach Schweden und erstellte für die Pflegeversicherung ein neues Gutachten. Danach zahlte die Pflegeversicherung dann allerdings.

:YY:

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" När man kastar skit i fläkten gäller det att ducka! "


Hej då, Vimmerbybo


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BeitragVerfasst: Mi, 16 Jan, 2013 13:34 
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Wie in meinem Link oben gezeigt, muss die dt. Pflegeversicherung (mit evtl. verminderten Beträgen) ind EU-Ausland zahlen.

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BeitragVerfasst: Mi, 16 Jan, 2013 13:43 
Wow, Danke Euch allen!

vibackup hat geschrieben:
Es gibt
- gode man
[...]
- den Verwalter (förvaltare).[...]

Ich habe also nach "god man tingsrätt blankett" (+ Name des zuständigen tingsrätt) gesucht und ein solches blankett (formular) gefunden:

http://www.ois.skovde.se/upload/Blanket ... skovde.pdf

Damit sollten sich alle Betreuer-/Verwaltertätigkeiten in Schweden abwickeln lassen.
Dann habe ich bei der Botschaft angerufen wie man das mit den deutschen Behörden handhaben solle und die meinten alles kein Problem, die Papiere vom schwedischen tingsrätt (das zuständige Gericht) werden von den deutschen Behörden auch anerkannt.

Vimmerbybo hat geschrieben:
Danach zahlte die Pflegeversicherung dann allerdings.

Weisst du was die genau zahlten? In dem mir vorliegenden Falle kostet ein Heimaufenthalt in der korttidsrehab (da werden die alten geparkt bis Platz im Heim frei wird) ca. 5.000kr. pro Monat, ein entgültiger Heimplatz würde ca. 10.000kr. kosten. Sollte man der deutschen Pflegeversicherung (ist das bei Exsoldaten/Beamten nicht auch die Beihilfestelle? Sorry keine Ahnung von sowas) eine deutssprachige Diagnose + Rechnungen einreichen? Oder bezahlt die Beihilfestelle das (70%) ohnehin?


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BeitragVerfasst: Mi, 16 Jan, 2013 13:44 
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Im Vergleich zu einem deutschem Heimplatz sind 10.000 Kronen ja fast geschenkt.


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BeitragVerfasst: Mi, 16 Jan, 2013 13:51 
lifeofmyown hat geschrieben:
Im Vergleich zu einem deutschem Heimplatz sind 10.000 Kronen ja fast geschenkt.

Und für einen Exsoldaten/Beamten oder sonstwie bevorzugten ist es sogar quasi geschenkt. Das liegt halt daran das das System hier anders aufgebaut ist.
Andererseids bekommt man in Polen auch einen Heimplatz für 600 EUR im Monat, mit Sicherheit auch eine Option für viele alte Ostpreussen und Schlesier. Von den deutschen Altenheimsystem hört man ja immer Horrorgeschichten wie dass die dir erst das ganze Vermögen verbrennen bevors günstier wird.


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