Das Frage-, Antwort- und Spaßportal für alle Schwedenfans

Solidarität | Cолідарність
Schwedeninfos:Treibstoffpreise WechselkursStellenangeboteEinkaufenKalender
Schwedenurlaub:Online ReiseführerFährüberfahrtenFerienhäuserZimmerWoMo/WW mieten
Unterhaltung:ChatWebcamsGalerie
Schwedisch lernen:Unterwegs & nebenbei: Lerne beim Sport, Kochen oder im Auto.
Tipp:ab 37,90 € - mit dem Sparpreis Europa der Bahn nach Schweden.


Aktuelle Zeit: Sa, 20 Apr, 2024 16:18

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 72 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1 ... 3, 4, 5, 6, 7, 8  Nächste
Autor Deine Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: Mo, 16 Apr, 2012 9:18 
hm, na ich versteht auch nur Bahnhof. Wo ist denn das Problem mit dem Formular? von uns wollten sie S1 haben, das gabs aber bei der deutschen Krankenkasse (noch) nicht, also haben wir den Vorgänger E... weiß nicht mehr genau, 101 oder 111 oder so bekommen. Dies bedurfte nur einen Anruf bei der krankenkasse und nach 3 Tagen hatten wir das Formular. Warum geht denn das bei euch nicht? Ich denke schon das die Probleme dann geklärt wären.

Wie gesagt, das Migrationsverket in Boden..........die brauchen ewig, da könnt ihr wirklich noch ne weile warten.

Im Übrigen, fürs Migrationsverket hat die krankenversicherungskarte gereicht, für das Skatteverket bzgl. der Personennummer nicht, denn das skatteverket legt strengere Richtlinien zu grunde als das Migrationsverket. Wurde uns so erklärt.

Was habt ihr denn eigentlich für eine deutsche Krankenversicherung die 5 Jahre gültig ist obwohl ihr dort gar kein Einkommen habt (zumindestens habe ich das so verstanden das ihr kein Einkommen habt)

Diese Formulare S1 oder E schlag mich tot werden nämlich nur von der gesetzlichen Kasse (meines Wissens) ausgestellt.

Übrigens müßt ihr dieses Problem für euch sowieso klären, denn PN alleine reicht nämlich auch nicht mehr aus um in S krankenversichert zu sein. Selbst wenn ihr die PN bekommt, geht der gleiche Zirkus nämlich dann nochmal mit der Försäkringskassa los, haben wir auch grade durch.


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: Mo, 16 Apr, 2012 9:22 
wichtig für euch ist jetzt, einen kühlen kopf zu bewahren, euch in geduld zu üben und nicht an der Bürokratie zu verzweifeln. Wie gesagt wir haben das auch erst durch, und auch wir waren manchmal kurz vorm Verzweifeln als wieder ein brief kam das noch irgendetwas fehlt. Aber da muß man durch, aufregen bringt da auch nix. Man sitzt da am kürzeren Hebel und kann da nix dagegen machen. Also einfach schritt für schritt abarbeiten, alles einreichen was sie wollen und dann wird das schon. Am wenigsten erreicht man mit der deutschen Art, zu versuchen alles zu diskutieren und zu denken für mich muß es doch eine ausnahme geben. Wenn die Formular XY wollen reicht eben eine Bestätigung AB nicht aus. Punkt. Immer dran denken, du willst was von ihnen nicht umgekehrt.

Und ich fand die Dame im Skatteverket Uppsala zum Beispiel sehr hilfsbereit und auch hier in Luleå kann ich nur positives berichten, aber natårlich mu+ man selber wissen was man will und selber die fragen stellen, dann bekommt man sie auch beantwortet.
Nicht wie in D, wo auf den Schreiben vom FA nicht mal mehr ein Ansprechpartner drauf steht.


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: Mo, 16 Apr, 2012 9:25 
filainu hat geschrieben:
Was habt ihr denn eigentlich für eine deutsche Krankenversicherung die 5 Jahre gültig ist obwohl ihr dort gar kein Einkommen habt

das wollt ich auch fragen, soone volldeckende(so ist es gefordert!) krankenversicherung kostet doch mindestens 350 eur im monat oder?


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: Mo, 16 Apr, 2012 10:10 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 02.10.2011
Beiträge: 1753
findus hat geschrieben:
filainu hat geschrieben:
Was habt ihr denn eigentlich für eine deutsche Krankenversicherung die 5 Jahre gültig ist obwohl ihr dort gar kein Einkommen habt

das wollt ich auch fragen, soone volldeckende(so ist es gefordert!) krankenversicherung kostet doch mindestens 350 eur im monat oder?


Das ist alles etwas verworren. Kommt drauf an, wie man die Sache an geht. Ich nenne das jetzt nur beispielhaft und nicht nur auf Schweden bezogen:

Grundsätzlich kannst du einen Hauptwohnsitz in Deutschland und gleichzeitig im Ausland haben. In Deutschland bist du automatisch pflichtversichert.
Wenn du Angestellter und in einer gesetzlichen KV bist und zum Tag X kündigst, bist du danach weiterhin in dieser letzten KV pflichtversichert. Auch wenn du keine Beiträge zahlst! Allerdings hast du dann nicht auf alle Leistungen Zugriff. Auf das Wichtigste, wie z.B Notfallversorgung schon. Solltest du irgendwann in D wieder eine Arbeit aufnehmen, musst du aber mit einer Nachzahlung rechnen. Das Steuerrecht lasse ich jetzt mal außen vor.

Dann gibt es noch Auslandskrankenversicherungen, für die man keinen Wohnsitz in D braucht. Ich hatte mir da mal ein Angebot eingeholt. Für 1 Jahr und zwei zusammen Lebende Personen hätte das irgendwas um 700 Euro ausgemacht.

Ich hab aber jetzt schon gelesen, dass die schwedischen Behörden wohl nicht ohne Weiterers "Auslandskrankenversicherungen" akzeptieren.

Und da beisst sich der Hund eben in den Schwanz...


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: Mo, 16 Apr, 2012 10:21 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 02.10.2011
Beiträge: 1753
Noch ein kleiner Nachtrag zum Thema eigene Mittel:

Egal, wie lange die eigenen Mittel ausreichen, man möchte ja irgendwann schon arbeiten gehen. So gehts mir jetzt zumindest. Und Überleben kann man ja auch ohne PN, so dass man sich einen Krankenversicherungsschutz in welcher Form auch immer, besorgt und dann eben "abwartet", bis man einen Job gefunden hat und sich dann entsprechend anmeldet.

Die KV ist auf jeden Fall wichtig. Auch wenn man "nur" eine Auslandskrankenversicherung hat. Passieren kann halt immer was! Wir werden uns auch versuchen direkt über die Schiene "eigene Mittel" anzumelden. Wenn das, warum auch immer nicht klappt, warten wir eben, bis wir einen Job gefunden haben. Wenn das natürlich Jahre dauert, sollten wir uns Gedanken machen... :mrgreen: Was ich sagen will: Ob es jetzt den Zeitraum X mit oder ohne Personennummer dauert, spielt ja eigentlich keine Rolle.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: Mo, 16 Apr, 2012 10:46 
lifeofmyown hat geschrieben:
in einer gesetzlichen KV bist und zum Tag X kündigst, bist du danach weiterhin in dieser letzten KV pflichtversichert.

Danke für den Tipp! bei PVK (private krankenkasse) ist das nicht so?

lifeofmyown hat geschrieben:
dass die schwedischen Behörden wohl nicht ohne Weiterers "Auslandskrankenversicherungen" akzeptieren

Die sagen ja auch direkt auf den Anmeldepapieren, dass sie einen Nachweis über "heltäckande sjukförsäkring" (volldeckende Krankenversicherung) haben wollen.

lifeofmyown hat geschrieben:
Für 1 Jahr und zwei zusammen Lebende Personen hätte das irgendwas um 700 Euro ausgemacht.

DAS ist doch mal ne gute Zahl! weisst du noch weclhe Versicherung das war?

lifeofmyown hat geschrieben:
Wenn das, warum auch immer nicht klappt, warten wir eben, bis wir einen Job gefunden haben.

Gute Einstellung, denn wem die Nummer zusteht, der bekommt sie mit dem derzeitigen System ja auch, die hier aufgezählten Problemfälle haben ja die Anforderungen garnicht erst erfüllt.
Mir scheint ien Problem ist die Anforderungen zu verstehen und ein anderes sie zu erfüllen.


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: Mo, 16 Apr, 2012 11:00 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 02.10.2011
Beiträge: 1753
findus hat geschrieben:
lifeofmyown hat geschrieben:
in einer gesetzlichen KV bist und zum Tag X kündigst, bist du danach weiterhin in dieser letzten KV pflichtversichert.

Danke für den Tipp! bei PVK (private krankenkasse) ist das nicht so?


Oh, das weiss ich nicht. Mit privaten Krankenversicherungen kenne ich mich nicht aus. Da die Private aber mehr oder wenige eine freiwillige Versicherung ist, wird das dort wohl nicht so sein. Man wird dann aber trotzdem einer gesetzlichen KV zugeordnet.

lifeofmyown hat geschrieben:
Für 1 Jahr und zwei zusammen Lebende Personen hätte das irgendwas um 700 Euro ausgemacht.

Zitat:
DAS ist doch mal ne gute Zahl! weisst du noch weclhe Versicherung das war?


Ich hab die Email leider nicht mehr. Ich hatte einfach ein paar Gesellschaften angefragt, die Auslandskrankenversicherungen anbieten. Dort gibt es prinzipiell auch einen umfassenden Schutz. Ob der für die Schweden aber ausreicht, weiss ich nicht.
Leider bekommt man darüber ja von offizieller Seite auch keine genauen Informationen.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: Mo, 16 Apr, 2012 11:08 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 02.10.2011
Beiträge: 1753
Es war Secure Travel GbR


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: Mo, 16 Apr, 2012 12:23 
naja moment das man in D immer pflichtversichert ist stimmt so ja nun auch nicht. Wenn ich nämlich nur nen Job unter 400 Euro habe, bin ich nicht krankenversichert bzw. muß mich da selber drum kümmern und mich freiwillig versichern.

Wie gesagt mir ist das schleierhaft mit den 5 Jahren, es gibt nämlich keine privaten Versicherungen, die so lange verbindlich laufen. Sicher, es gibt laufzeiten von 5 Jahren, aber da kommt man auch vorher raus, die kannman nämlich trotzdem eher kündigen bzw. wird man ja auch gekündigt wenn man seine beiträge nicht zahlt.

Dieses Formular was das schwedische Finanzamt sehen will, ist nämlich eine Kostenübernahmeerklärung, das heißt nicht nur eine bloße bestätigung das du versichert bist. Das ist nämlich ein großer unterschied.


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: Mo, 16 Apr, 2012 12:31 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 02.10.2011
Beiträge: 1753
filainu hat geschrieben:
naja moment das man in D immer pflichtversichert ist stimmt so ja nun auch nicht. Wenn ich nämlich nur nen Job unter 400 Euro habe, bin ich nicht krankenversichert bzw. muß mich da selber drum kümmern und mich freiwillig versichern.


Doch, es ist tatsächlich so. Das wurde vor ein paar Jahren geändert. Viele wissen das nur nicht. Wie gesagt, man hat dann nicht den gesamten Leistungsumfang und man muss mit Rückzahlungen rechnen, wenn man selber keine Beiträge zahlt. Deine freiwillige Versicherung ist also im Grunde eigentlich nicht freiwillig. Aber da du den vollen Beitrag zahlst, bekommst du natürlich auch alle Leistungen.
Die, die das Thema interessiert, können ja einfach mal bei ihrer KV nachfragen.


Nach oben
 Profil  
 
Betreff des Beitrags: Werbung
BeitragVerfasst: Heute


Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 72 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1 ... 3, 4, 5, 6, 7, 8  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:




Impressum und rechtliche Hinweise | Nutzungsbedingungen | Datenschutzrichtlinie


Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO