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 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: Sa, 14 Apr, 2012 20:02 
wie das ging? Ganz einfach bzw. ziemlich kompliziert.

Wir waren zuerst auf dem Skatteverket, um PN zu beantragen.
Dort fragte man uns ob wir schon beim igrationsverket gewesen wären, wir bräuchten von dort ein schreiben.Waren wir natürlich nicht.

Also dann noch zum Migtationsverket, wo man uns zusicherte, unseren Fall gleich am nächsten Tag zu bearbeiten, wie gesagt das ist jetzt 5 monate her, wir haben noch nix weite rgehört von denen.
Unabhängig davon hat aber das katteverket unseren Antrag trotzdem bearbeitet, wir haben auch angegeben aus eigenen Mitteln, ich war zu dem Zeitpunkt noch in D angestellt, hatte daher also auch keinen Problem mit der Versicherung(die in D haben mir eine bestätigung geschickt) so das ich knapp 3 wochen später (nach einigem briefwechsel und telefonaten) die PN hatte, und die für die Kinder. Bei meinem Mann war das nicht ganz so einfach, er war in D privat versichert, also gab es keine Bestätigung.

Deshalb haben wir gleichzeitig zum laufenden PN Verfahren eine Samordningsnummer beantragt um eine Firma anmelden zu können, nachdem wir die nummer hatten haben wir die Firma angemeldet und nachdem wir dann den F-Skattsedel hatten haben wir den dem Finanzamt nachgereicht und dann bekam auch mein Mann seine Nummer.

Beim Migrationsverket werden wir wohl bald nochmal vorsprechen, man will es doch für sich einfach abgehakt wissen. Dort hatten wir uns ja auch mit eigenen Mittel gemeldet, da wir aber ja jetzt beide eine eigene Firma hier haben, wollten wir denen das mal mitteilen, vielleicht beschleunigt es ja das verfahren


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 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: Sa, 14 Apr, 2012 20:55 
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Hej und willkommen im Forum!

Ich glaube, du musst uns mal helfen, deinen Beitrag etwas auseinanderzuklamüsern. Wie Eva, verstehe ich nicht richtig.
icerl hat geschrieben:
....wir sind am 26.12.11 hier eingereist und sind recht schnell (weiß nimmer, ob dez ode jan) zum migrationsverket und dem skatteverket gegangen.

Wohl eher Januar, denn dort war sicher bis mindestens 6. januar niemand anzutreffen, ausser im Akutfall und so einer wart ihr ja nicht.

icerl hat geschrieben:
da ich selber noch das arbeitslosengeld mitgenommen hatte, aber wir über ausreichende geldmittel verfügen, war das soweit kein problem. allerdings muß ich sagen, das mit der krankenversicherung war mir nicht klar, aber dieses problem haben wir auch gelöst gehabt.

Was habt ihr denn bei den Behörden gemacht???
icerl hat geschrieben:
wir hatten eigentlich beim migrationsverket schon dieses formular ausgefüllt gehabt, aber irgendwie wohl keine benachrichtigung bisher bekommen, daß wir das recht haben.

Welches Formular hattet ihr denn ausgefüllt???
icerl hat geschrieben:
ich habe der dame vom skatteverket angerufen, die uns die mitteilung geschickt hatte, daß wir keine pn bekommen. sie war echt sehr nett und hilfsbereit und hat mir das bürokratenschwedisch erklärt (das war die sache mit der krankenversicherung mind 1 jahr). gut, gemacht und gepaßt. durch mein arbeitslosengeld (nur bis märz) wollte sie dann allerdings noch irgendein formular (auswahlmöglichkeit von glaub 5 verschiedenen). das ist aber inzwischen nicht mehr nötig, da keines für uns paßt.

Irgendeins wird auch für euch passen.
Fest steht, wenn die Unterlagen beim migrations- oder skatteverket nicht vollständig sind, wirst du darauf hingewiesen, gewisse Unterlagen bis zu einem bestimmten Termin nachzureichen. Machst du das nicht, wandert dein Antrag "in den Papierkorb" bzw. auf den "abgelehnt-Stapel" wegen fehlender Unterlagen. Und dann bekommst du nie eine Antwort.

icerl hat geschrieben:
also wieder angerufen und gefragt, warum, trotz krankenversicherung(gilt 5 jahre) keine pn. dann hat sie mir erklärt, das würde auch mit dem upphållsrätt gehen oder einem arbeitsvertrag, es würde verschiedene möglichkeiten geben.


Bis hierher lese ich also, dass ihr keine Personnummer (keiner von euch???) bekommen habt, weil ihr weder einen Arbeitsvertrag noch das uppehållsrätt (mit dem ihr nachweisen könnt, dass ihr über genügend eigene Mittel verfügt, um euch mehr als ein Jahr in Schweden "über Wasser" halten zu können. Mehr Möglichkeiten weiss ich nicht.
icerl hat geschrieben:
...also wieder migrationsverket. dort bekamen wir dann die mailadresse der für uns zuständigen in Boden. gemailt, keine antwort, gute 2 wochen später nochmal, autosvar: semester till 8 augusti!!!


Sorry, semester bis 8. August (2012???)....jetzt schon??? Wieso sollt ihr euch eigentlich an die Stelle in Boden wenden, in Västerbotten gibt es doch 3 Stellen vom migrationsverket:
http://gulasidorna.eniro.se/hitta:migra ... s+l%C3%A4n
ich konnte mir damals aussuchen, ob ich nach Sundsvall oder Umeå fahre. Umeå ist für mich viel dichter, war also meine Wahl.
icerl hat geschrieben:
....wieder zum migrationsverket, da sollten wir dann nochmal das formular ausfüllen (waren andere da) und wir haben nur gesagt, das haben wir schon, wir brauchen einen neuen ansprechpartner in Boden, weil eben semester bis august. neue mailadresse und telenr bekommen. gemailt (schwedisch ist noch nicht so gut, tu mir am tel schwerer, wie direkt), keine antwort. versucht anzurufen(gestern) keiner da :YYAK:
wenn ich jetzt aber hier lese, daß die pn selbst nur mit antrag auf upphållsrätt geht, dann frag ich mich, was kann ich tun oder wie kann ich sie trotzdem bekommen?


Also, wie schon oben geschrieben, habt ihr einen Termin verpasst, bis zu dem ihr irgendwas nachreichen solltet, oder habt ihr eure Dossiernummer nicht angegeben (und deswegen konnten die nachgereichten unterlagen nicht zugeordnet werden) wandert euer Antrag auf den "abgelehnt-Stapel", was bedeutet, dass ihr die ganze Prozedur nochmal von vorne anfangen müsst.
Wenn man ein richtig ausgefülltes Formular einschickt, bekommt man, jedenfalls habe ich das immer bekommen, ein Antwortschreiben, in dem der Eingang bestätigt wird und welche Dossiernummer dein Antrag hat. Meist steht auch der Name das handläggare drauf, an den man sich wenden kann.
Welche anderen Formulare waren denn da??? Für euch gelten, ich nehme an, dass ihr Deutsche seid, immer die Formulare in denen die Formulierung "EES-medborgare" enthalten ist. Und da gibt es nicht sehr viele zur Auswahl, soviel ich weiss.

Ich habe damals, wenn ich mich recht erinnere, meine ausgefüllten Formulare (die für mich richtig waren) nach Norrköping geschickt und hatte innerhalb von ca. 2 Wochen, glaub ich, Bescheid, dass ich entweder nach Sunsdvall oder Umeå fahren kann, um mir die Einstempelung in den Pass geben zu lassen (mann o mann, sowas gab es damals noch, ja :mrgreen: )

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 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: So, 15 Apr, 2012 0:28 
hej,

ok, war zu großes durcheinander, sorry. manchmal sprudelt alles raus.... aber vielen dank, daß ich so schnell antwort bekommen habe :perfekt:

also, wir waren kurz nach der ankunft hier in schweden (wir wollen hier bleiben) beim skatteverket und beim migrationsverket (in umeå) und haben nachgewiesen, daß wir eigene mittel haben (hausverkauf) und nicht auf den schwedischen staat angewiesen sind. dort haben wir auch das formular für das aufenthaltsrecht zum ausfüllen bekommen und man hat unsere deutsche krankenversicherungskarte kopiert.
ca 2 wochen später hatten wir dann aus uppsala post vom skatteverket bekommen und darin stand eben, daß wir die pn nicht bekommen und eine menge schwedenbürokratische stabbuchen :? also hab ich die dame, deren durchwahl mit auf dem zettel stand, angerufen und erklärt, daß ich das nicht verstehe. sie hat mir dann erklärt, daß wir eine krankenversicherung benötigen, die mindestens 1 jahr gilt. ok, haben wir danach geschaut und dann, als die bestätigung kam, gleich direkt weitergeschickt an die dame persönlich. dann kam per mail, daß das nicht reichen würde und sie entweder eines der x formulare von der krankenkasse (weil ich als arbeitslose herkam und das geld aber noch mitgenommen habe) oder die bestätigung für das aufenthaltsrecht benötigt. wir haben die nummern der formulare dann im internet ausfindig gemacht und festgestellt, daß wir diese nicht ausfüllen können, weil sie nicht für uns gelten (keine rentner und keiner in deutschland, sondern beide hier,...)
also sind wir wieder nach umeå ins migrationsverket gefahren und wollten eben diese bestätigung (antrag haben wir ja längst schon ausgefüllt). dort sagte man uns, daß eine gewisse person in Boden dafür zuständig sei und wir sollen uns an den wenden und wir haben dann die ärende nummer von jedem von uns mitbekommen. (wir verstehen auch nicht, wo das problem ist und warum wir das nicht in umeå machen können) Fristen waren ja eingehalten, war von der seite auch nie ein thema.
naja, da ich beim telefonieren noch sehr unsicher bin (bei der dame vom skatteverket hat es super geklappt, sie hat langsam gesprochen und mit einer eselsgeduld erklärt, wenn ich was nicht verstanden habe und wie das hier läuft), haben wir den herrn in boda angeschrieben. das war am 16.3. und unsere krankenversicherung über das arbeitslosengeld von D ging bis 18.3.
am 5.4. war es mir zu blöd und ich hab nochmal gemailt und bekam sofort diese antwort mit semester bis 8. august!! ich hab es echt mehrfach lesen müssen, weil ich es selber nicht geglaubt habe!!! :YYAU: wieder nach umeå und berichtet und extra die mails ausgedruckt, auch die autosvar!! die haben uns angeschaut, weil da august stand.....
jedenfalls haben wir wieder eine mailadresse bekommen und eine telefonnummer. auf dem weg zurück hab ich schon die mail geschrieben und am nächsten tag (freitag) angerufen und den typ nicht an die strippe bekommen. nur den anrufbeantworter, daß er nicht antwortet und wir sollen später nochmal versuchen.
da ich eben gestern (haben ja schon sonntag :wink: ) das mit der pn gelesen habe, dachte ich, ich frag einfach mal, vielleicht weiß ja einer einen rat, wie wir endlich an diese verflixte nummer kommen können.

vielen dank
hälsningar
icerl


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 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: So, 15 Apr, 2012 9:32 
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Hej igen icerl,

für das Migrationsverket müsst ihr auf jeden Fall das Formular 140011 (person med egna medel ausfüllen) http://www.migrationsverket.se/download ... _sv.pdfund ankreuzen: Jag vill registrera mig som.... person med tillräckliga medel (R5)
Mit diesem Formular müsst ihr das hier mit einschicken:
- Intyg/Handling som visar att du har egna medel eller din
försörjning tryggad på annat sätt Egen företagare (Kontoauszug von deiner Bank mit aktuellem Kontostand)
- Heltäckande giltig sjukförsäkring (Nachweis für Krankenversicherung)

Das schickt ihr zum Migrationsverket:
Migrationsverket
601 70 Norrköping

Für die Personnummer ist das skatteverket in Umeå für euch zuständig, wenn ihr zu Umeå kommun mit eurem Wohnort gehört, nicht in Uppsala oder sonst wo. Dorthin nehmt ihr folgendes mit, gemäss diesem Link:
http://www.skatteverket.se/privat/folkb ... 18617.html

- Pass oder Ausweis, jeder seinen eigenen
- Registrierungsnachweis vom Migrationsverket, falls ihr den nicht so schnell bekommt, wenigstens die Eingangsbestätigung mit der Dossiernummer
- Heiratsurkunde, falls ihr verheiratet seid
- Geburtsurkunde, am bestem von jedem von euch

Ihr werdet euer Aufenthaltsrecht nur eingeschränkt bekommen, so lange, wie migrationsverket ansieht, dass eure eigenen Mittel reichen. Sehen sie an, dass eure Mittel nicht für länger als ein Jahr reichen, liegt es sicher darin, dass ihr keine Personnummer bekommt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: So, 15 Apr, 2012 10:47 
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Ich muss mich mal eben einklinken, und eine Frage zum Formular des migrationsverket stellen: wie weist man denn als sambo seinen Beziehungsstatus nach?


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 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: So, 15 Apr, 2012 10:54 
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lifeofmyown hat geschrieben:
Ich muss mich mal eben einklinken, und eine Frage zum Formular des migrationsverket stellen: wie weist man denn als sambo seinen Beziehungsstatus nach?


Ihr müsst jeder für sich einen Antrag stellen, in den ihr den jeweils anderen als Sambo/Partner angebt. Nachweisen könnt ihr, dass ihr schon vorher zusammengelebt habt, mit einem Meldenachweis von Deutschland, in dem ihr natürlich schon beide dieselbe Adresse haben solltet. Den solltet ihr auch jeder für sich haben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: So, 15 Apr, 2012 11:00 
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Lis hat geschrieben:
lifeofmyown hat geschrieben:
Ich muss mich mal eben einklinken, und eine Frage zum Formular des migrationsverket stellen: wie weist man denn als sambo seinen Beziehungsstatus nach?


Ihr müsst jeder für sich einen Antrag stellen, in den ihr den jeweils anderen als Sambo/Partner angebt. Nachweisen könnt ihr, dass ihr schon vorher zusammengelebt habt, mit einem Meldenachweis von Deutschland, in dem ihr natürlich schon beide dieselbe Adresse haben solltet. Den solltet ihr auch jeder für sich haben.


Achso, ja. In unseren Personalausweisen steht ja die gleiche Adresse drin. Könnte dann ja schon ausreichen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: So, 15 Apr, 2012 11:03 
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Genau. :perfekt: Da denk ich immer nicht dran, dass in deutschen Ausweisen die Adresse drinsteht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: So, 15 Apr, 2012 11:08 
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Lis hat geschrieben:
Genau. :perfekt: Da denk ich immer nicht dran, dass in deutschen Ausweisen die Adresse drinsteht.


Naja, als "alte Schwedin"... :lana: :rosen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Verweigerung der Personnummer
BeitragVerfasst: So, 15 Apr, 2012 13:48 
lifeofmyown hat geschrieben:
Lis hat geschrieben:
Genau. :perfekt: Da denk ich immer nicht dran, dass in deutschen Ausweisen die Adresse drinsteht.


Naja, als "alte Schwedin"... :lana: :rosen:


versuchs mal mit dieser herzerfrischenden art beim migrationsverket die finden dann sicher einen paragraühen euch abzulehnen :YYAA:


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