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BeitragVerfasst: Sa, 04 Dez, 2010 11:29 
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Was genau ist eine Vergewaltigung nach schwedischem Recht?
Durch Zufall bin ich im Internet auf diese Seite gestoßen.
http://alles-schallundrauch.blogspot.co ... -gilt.html
Dort wird genau beschrieben, warum der Kopf der Enthüllungsplattform WikiLeaks weltweit per Interpool gesucht wird.
Schweden hat Julian Assange wegen Vergewaltigung international zur Fahndung ausgeschrieben.
:YYBZ:
Elchbulle

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BeitragVerfasst: Sa, 04 Dez, 2010 12:13 
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Aber nach der katholischen Morallehre darf man doch gar keinen Sex mit Kondom haben.

Was bleibt dann noch? Ein enthaltsames Leben wie im Kloster. :grübel2:

:YYAE:


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BeitragVerfasst: Sa, 04 Dez, 2010 13:20 
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einvernehmlicher Sex ohne Kondom = Vergewaltigung :triller:
das gilt doch wohl nicht in der Ehe :grübel:

Obwohl :denk: - meine schwedischen Nachbarn (übrigens ganz ganz liebe) sind gar nicht miteinander verheiratet und haben zwei erwachsene Kinder. Da ich mir kaum vorstellen kann, dass das durch Windbestäubung passiert ist, sehe ich die beiden nun mit ganz anderen Augen.

Ich werde natürlich in Zukunft jeglichen Kontakt mit den beiden vermeiden !!!

Nee, nee - mit Hochkriminellen will ich nichts mehr zu tun haben :belei:

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BeitragVerfasst: Sa, 04 Dez, 2010 13:30 
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Rudi hat geschrieben:
Aber nach der katholischen Morallehre darf man doch gar keinen Sex mit Kondom haben.
Was bleibt dann noch? Ein enthaltsames Leben wie im Kloster. :grübel2:

Die Schweden sind doch zu 85% evangelisch bzw. Atheisten!

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BeitragVerfasst: Sa, 04 Dez, 2010 16:12 
nein in schweden ist dass so dasss wenn ich zur polizei gehe und FRAGE, was sie machen würden, wenn ich Rudi wegen vergewaltigung anzeigen würde, die polizei weiter investigieren MUSS. sie würden rudi dann wegen vergewaltigungsvorwürfen vorladen. das findige an der sache ist dass ich selber keine aussage (also keine falschaussage ) gemacht hätte.

so verhält es sich übrigens auch mit misshandlungsvorwürfen: wenn ein kind zur familienberatung/arzt get und den therapeuten/sozialarbeitern im vertrauen erzählt es wurde misshandelt, oder die auhc nur den verdacht hegen, MÜSSEN sie diesen vorfall weiter investigieren.

schweden ist bei der falschen behandlung von frauen und kindern SEHR empfindlich, was ja nicht notwendigerweise schlecht ist.

zu dem verlinkten artikel von Elchbulle selbst: naja, ich lese da auch gerne mal rüber weil die eben solche sachen thematisieren, die in den deutschen massenmedien unter den tisch gekehrt werden, aber auch bei denen sollte man mit natürlicher skepsis an das lesen eines solchen artikels drangehen.


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BeitragVerfasst: Sa, 04 Dez, 2010 16:39 
hier der link zum schwedischen wii mit zitaten aus den gesetzestexten:
http://sv.wikipedia.org/wiki/Sexualbrot ... dt.C3.A4kt

(die gesetzestexte übersetzen sich übrigens auch überraschend gut mit gtranslate. ich habe keine lust den ganzen paragraphen jetzt zu übersetzen.)

Da Steht nichts über Kondome, aber jemanden unter Androhung von Konsequenzen (Gewalt, Mobbing oder was auch immer) oder im Schlaf/unter Drogen in irgendeiner Weise zu sexuellen Handlungen welcher Art auch immer zu benutzen gilt als Vergewaltigung. Selbst wenn du fremdKörper benutzt oder benutzen lässt. Übrigens ist bei Sex mit Jugendlichen unter 15 Jahren immer der Tatbestand der Vergewaltigung gegeben.

ich weiss jetzt nciht wie das in deutschland mit vergewaltigung ist, aber ich glaube das wird da um einiges lockerer gesehen? "also ihr kinderficker und frauenschänder, bleibt in deutschland" (kleiner scherz)


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BeitragVerfasst: Sa, 04 Dez, 2010 18:05 
wir brauchen doch nicht ueber die hundertprozentige wahrheid in diesem falle diskutieren jedem duerfte doch auch so klar sein worum es hier in wirklichkeit geht
gruss birgit


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BeitragVerfasst: So, 05 Dez, 2010 20:50 
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Ich denke, dass einige von euch den Text meines eingestellten Links falsch verstanden haben, bzw. der Autor die Sache ein bisschen ins Lächerliche gezogen hat – obwohl ich meine, dass der Beitrag sehr gut geschrieben und mit Links hinterlegt ist.
Es gibt in Schweden kein Gesetz, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome vorschreibt. Bei dem Vergehen geht es vielmehr darum, dass eine Frau, die Geschlechtsverkehr mit einem Kondom zugestimmt hat und der Mann hinterher keines benutzt, bzw. später abstreift, er die Grenze vom übereinstimmenden Sex mit Kondom zum nichtübereinstimmenden Sex ohne Kondom überschreitet. Und das ist in Schweden eine strafbare Handlung, die mit bis zu 2 Jahren Gefängnis geahndet werden kann. Wenn man bedenkt, dass beim häufig wechselnden Geschlechtsverkehr mit verschiedenen Partnern ohne Kondom lebensgefährliche Krankheiten übertragen werden können, ist das Strafmaß wohl angemessen. Allerdings muss die Sache hinterher auch bewiesen werden.

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BeitragVerfasst: So, 05 Dez, 2010 22:32 
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wenn man das Kondom nicht mal tauscht, hat man die gleichen Probleme!!

:YYAY:

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BeitragVerfasst: So, 05 Dez, 2010 22:54 
Ingo hat geschrieben:
wenn man das Kondom nicht mal tauscht, hat man die gleichen Probleme!!


ich glaub als diese gesetze verabschiedet wurden, kannte man solche leute wie dich noch nicht, Ingo...

damn ich check grad garnicht mehr worums geht:-)


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