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 Betreff des Beitrags: Steuern nach Ferienhausverkauf ?!?
BeitragVerfasst: Mo, 04 Jul, 2005 18:37 
Hallo !

Ich habe als Ex-Schwedenurlauber mal eine Frage:

Seit ich denken kann, fährt unsrere Familie nach Schweden ins eigene Ferienhaus, damals (1973) von meinem Opa gekauft (Kaufpreis damals 35.000 SEK). Über die Jahre wurde das Haus grundlegend renoviert und umgebaut, größtenteils in Eigenleistung. Im Jahr 2001 habe ich es von meinem Vater geerbt und schließlich im Januar 2004 schweren Herzens an einen Deutschen verkauft (Kaufpreis 40.000,- € abzügl. 4.000,- € Maklerprovision in Schweden = 36.000,- €). Jetzt habe ich Post vom schwed. Finanzamt bekommen, mit der Aufforderung den Gewinn zu versteuern.

Da mein schwedisch nicht mehr so supi ist und ich eigentlich nicht allzu viel Steuern zahlen will, meine Frage an Euch: Gibt es einen „Kniff“, da drum herum zu kommen ?! Evtl. Kaufvertrag mit verstorbenem Vater „aus der Schublade ziehen“, Kaufsumme „ebenfalls 36.000,-“ ?
In wieweit wird der ehemalige Kaufpreis auf heutigen Wert hochgerechnet, bzw. mit wie viel Steuern muss ich rechnen ? Werden die Renovierungen der gesamten Jahre angerechnet, auch wenn keine (wenige) Beläge vorhanden sind ??

Ich bin für jede Antwort dankbar,
Gruß Malte


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo, 04 Jul, 2005 18:48 
Hej,

schau mal etwas tiefer.

Unter "Steuer nach Verkauf eines Freizeithauses" findest du alle Infos.

mfg

Bamse


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo, 04 Jul, 2005 19:01 
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Hej Malte!

Schade, dass Du das Haus verkaufen musstest. Und auch blöd, dass Du jetzt einiges versteuern musst.

Generell gilt, dass 20 % des Gewinns an Steuern abgehen. Es gibt aber auch gewisse Abschreibungsregeln sowie Kompensation für ausgeführte Renovierarbeiten, etc. Hier wird Dir unser Forumsmitglied „Ingo“ weiterhelfen können. Er ist in diesen Sachen Spezialist.

Einen Vertrag „aus der Schublade“ ziehen ist wohl nicht so die gute Idee, denn dann hätte Dein Vater ja die Steuer zahlen müssen.

Hier kannst Du eine Kalkulation machen:

http://www2.capitex.se/nordea/reavinst/ ... index.html

Hm... momentan fällt mir nix weiter dazu ein. Aber wie gesagt, Ingo wird Dir vielleicht noch einige Tips geben können.

Hälsningar
Annika

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Tjingeling!
Annika


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BeitragVerfasst: Mo, 04 Jul, 2005 20:33 
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Danke für die Blumen Annika!!!

Ja natürlich hast du recht mit 20% Gewinnsteuern auf der Verkaufsumme minus Einkaufspreis
Renovierungskosten (nach Beilage von Quittungen)kannst du 5 Jahre geltend machen
Um und Anbauten die gesamte Zeit
Wurde denn eine Erbschaftssteuer bezahlt :wink:

mfG.
Ingo

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BeitragVerfasst: Di, 05 Jul, 2005 0:16 
Na, das sind ja schon mal ein paar Hinweise...

Erbschaftssteuer - nach dt. Recht meines Erachtens nicht nötig innerhalb der Familie bei diesen Summen (falsch ?). In Schweden ?

Werden Um- u. Ausbaukosten auch anerkannt, wenn die Arbeiten von dt. Firmen ausgeführt wurden ?

Ín wieweit wird denn der "alte" Kaufpreis von 35.000 SEK mit dem heutigen Verkaufspreis von rd. 380.000 SEK verrechnet ? Es gibt doch noch eine Wertsteigerung, die berücksichtigt werden sollte.

Was passiert - rein rechtlich - wenn ich das Formular gar nicht abgebe und mich wie ein Mäuschen verhalte ?!?

Man fühlt sich ja richtig kriminell... :|

Gruß, Malte


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BeitragVerfasst: Di, 05 Jul, 2005 21:19 
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hasenfuss12 hat geschrieben:
Na, das sind ja schon mal ein paar Hinweise...

Erbschaftssteuer - nach dt. Recht meines Erachtens nicht nötig innerhalb der Familie bei diesen Summen (falsch ?). In Schweden ?

die schwedische Erbschaftssteuer wurde dieses Jahr abgeschafft existierte aber noch beim Verkauf .

Werden Um- u. Ausbaukosten auch anerkannt, wenn die Arbeiten
von dt. Firmen ausgeführt wurden ?

solange es Belege gibt JA

Ín wieweit wird denn der "alte" Kaufpreis von 35.000 SEK mit dem heutigen Verkaufspreis von rd. 380.000 SEK verrechnet ? Es gibt doch noch eine Wertsteigerung, die berücksichtigt werden sollte.

Nein
Verkaufspreis minus Beschaffungspreis minus Maklerprovision und den Belegen und darauf 20% Steuern

Was passiert - rein rechtlich - wenn ich das Formular gar nicht abgebe und mich wie ein Mäuschen verhalte ?!?

Dann wirst Du in nicht allzu ferner Zukunft den deutschen Gerichtsvollzieher mit einer schwedischen Aufforderung treffen der natürlich auch seine Gebühren haben will

Man fühlt sich ja richtig kriminell... :|

Gruß, Malte


In Schweden bist Du kriminell wenn Du Steuer hinterziehst! Dann schon lieber alte Leute auf offener Strasse überfallen da bekommst du beim ersten Mal nur eine Geldstrafe



Gruss Ingo

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BeitragVerfasst: Mi, 06 Jul, 2005 18:47 
Danke Ingo für die ausführlichen Infos.

Mich macht nur stutzig, dass Bekannte, die mitte der 90'er Jahre auch ein Haus in Schweden kauften und dieses ca. 2001 verkauften, bisher keinerlei Steuern auf den Verkaufspreis zahlen mussten, bzw. auch keine Angaben beim Finanzamt machen mussten. Hatten die denn einfach nur Glück ?!?

Gruß Malte


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BeitragVerfasst: Mi, 06 Jul, 2005 18:48 
Ach ja, noch was:

Wenn ich den alten Kaufvertrag (von 1973, über 35.000 SEK) nicht mehr hätte, wonach würde sich dann der "Erwerbspreis" richten ?

Gruß Malte


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BeitragVerfasst: Mi, 06 Jul, 2005 22:51 
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hasenfuss12 hat geschrieben:
Ach ja, noch was:

Wenn ich den alten Kaufvertrag (von 1973, über 35.000 SEK) nicht mehr hätte, wonach würde sich dann der "Erwerbspreis" richten ?

Gruß Malte


aus der lagfart,also der Besitzurkunde die jedem zur Verfügung steht,da sie gespeichert sind beim Amt

zu Deiner ersten Frage:
da kann es sich wirklich nur um Glück handeln.
Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben

mfG.
Ingo

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BeitragVerfasst: Do, 07 Jul, 2005 22:06 
... das heißt, der alte Kaufvertrag (oder ein Schrieb mit den Daten /Kaufpreis, Datum etc.) ist beim Amt gespeichert bzw. archiviertt ???

Gruß Malte


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