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 Betreff des Beitrags: Steuerbelastung beim Hausverkauf
BeitragVerfasst: Fr, 14 Nov, 2025 10:52 
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Irgendwann wird es auch bei uns zu einem Hausverkauf kommen. Mir ist bekannt, dass der erzielte "Gewinn" versteuert werden muss.

Nun erzählte mir eine Bekannte, die ihr Haus in Schweden über einen Makler verkauft hat, dass die zu zahlende Steuer gleich vom Makler
berechnet uind entsprechend abgeführt wurde.

Ist das so?

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 Betreff des Beitrags: Re: Einkommensteuer beim Hausverkauf
BeitragVerfasst: Fr, 14 Nov, 2025 12:25 
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Hej,

ich kann Dir nur von 2014 erzählen als wir unser erstes Haus verkauft haben. Wir haben wie in jedem Jahr (zu diesem Zeitpunkt zum letzen Mal, da wir unser neues Haus erst später gekauft haben) vom Skatteverket 2015 die Steuererklärung erhalten und entsprechend die Angaben im Formular gemacht.

Kann es sein, dass Deine Bekannte etwas verwechselt? Man kann mit dem Käufer (so wie wir) vereinbaren, dass er die für das laufende Jahr fällige Grundsteuer ab dem Zeitpunkt ab dem er Eigentümer ist Dir erstattet - die Höhe des zu erstattenden Betrages hatte der Makler mir ausgerechnet. Denn Du müsstest sie sonst noch komplett für das ganze Jahr bezahlen, da immer derjenige bezahlt dem das Grundstück zum 01.01. gehört hat.

Grüße

cawley


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 Betreff des Beitrags: Re: Einkommensteuer beim Hausverkauf
BeitragVerfasst: Fr, 14 Nov, 2025 14:34 
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Es geht nicht um die Grundsteuer, sondern um die Einkommensteuer.
MW nach wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt, indem vom Verkaufspreis der Kaufpreis des Hauses sowie
sämtliche Investitionen abgezogen werden. Der Rest muss dann versteuert werden.

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 Betreff des Beitrags: Re: Einkommensteuer beim Hausverkauf
BeitragVerfasst: Fr, 14 Nov, 2025 14:37 
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@cawley
Wie wurde das denn bei deinem verkauften Haus abgewickelt? Hast du einen Steuerberater eingeschaltet?

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 Betreff des Beitrags: Re: Einkommensteuer beim Hausverkauf
BeitragVerfasst: Sa, 15 Nov, 2025 10:28 
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Hej attusa,

mit der Einkommensteuer war mir klar, nur ich dachte Deine Bekannte hätte das evtl. mit der Grundsteuer verwechselt.

Nein, wir hatten keinen Steuerberater, wir haben den Verkaufserlös abzüglich der getätigten Investestionen angegeben. Jedoch um sicher zu gehen hatten wir damals beim Skatteverket von Deutschland aus angerufen, dort wurde uns gesagt wo wir was einsetzen müssen - das war alles.

Grüße

cawley


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 Betreff des Beitrags: Re: Einkommensteuer beim Hausverkauf
BeitragVerfasst: Sa, 15 Nov, 2025 10:43 
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Vielen Dank :perfekt:

Weißt du noch den ungefähren Steuersatz, der zur Anwendung kam?

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 Betreff des Beitrags: Re: Einkommensteuer beim Hausverkauf
BeitragVerfasst: Sa, 15 Nov, 2025 10:51 
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Der aktuelle Steuersatz beträgt 22 %


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 Betreff des Beitrags: Re: Einkommensteuer beim Hausverkauf
BeitragVerfasst: Sa, 15 Nov, 2025 10:57 
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Danke sehr :YY:

Bleibt jetzt noch die Frage, ob es üblich ist, dass ein eingeschalteter Makler die Steuer emittelt und an das Skatteverket weitergibt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Einkommensteuer beim Hausverkauf
BeitragVerfasst: Sa, 15 Nov, 2025 11:59 
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attusa hat geschrieben:
Danke sehr :YY:

Bleibt jetzt noch die Frage, ob es üblich ist, dass ein eingeschalteter Makler die Steuer emittelt und an das Skatteverket weitergibt.


2014 war dies nicht so, ob dies jetzt so ist kann ich Dir nicht sagen. Als wir dann später unser neues Haus gekauft hatten habe ich davon nichts mitbekommen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einkommensteuer beim Hausverkauf
BeitragVerfasst: Sa, 15 Nov, 2025 18:45 
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attusa hat geschrieben:
Danke sehr :YY:

Bleibt jetzt noch die Frage, ob es üblich ist, dass ein eingeschalteter Makler die Steuer emittelt und an das Skatteverket weitergibt.


Hallo,

der makler kann bei der ermittlung des zu versteuernden betrages der "realisationsvinstskatt" behilflich sein und evtl. beratend auf mögliche absetzbare tatbestände hinweisen. damit hat sich die tätigkeit des maklers auch erschöpft. er führt auch keine reavinstskatt ans skatteverk ab, da dies nur der "steuerpflichtige" kann, nachdem das skatteverk einen steuerbeschluss dem steuerpflichtigen eröffnet hat. also finden hier keine "vorauszahlungen" oder ähnliches statt, sondern bezahlt wird nach aufforderung durchs skatteverk im, dem verkauf, folgenden kalenderjahr. ein besonderer hinweis noch dazu: wenn du sicher weisst wie hoch die reavinstskatt ungefähr sein wird, kannst du bis zum mitte februar des jahres der steuerfälligkeit schon bezahlen, und vermeidest damit den zinszuschlag, weil der steuerbescheid ja häufig erst zum mittsommer oder später erfolgt, und man damit die zinszahlung von februar bis steuerbescheid vermeidet. steht im link im anhang.

schöne grüsse
https://www.skatteverket.se/privat/fast ... ngavbostad


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