Das Frage-, Antwort- und Spaßportal für alle Schwedenfans

Solidarität | Cолідарність
Schwedeninfos:Treibstoffpreise WechselkursStellenangeboteEinkaufenKalender
Schwedenurlaub:Online ReiseführerFährüberfahrtenFerienhäuserZimmerWoMo/WW mieten
Unterhaltung:ChatWebcamsGalerie
Schwedisch lernen:Unterwegs & nebenbei: Lerne beim Sport, Kochen oder im Auto.
Tipp:ab 37,90 € - mit dem Sparpreis Europa der Bahn nach Schweden.


Aktuelle Zeit: Fr, 19 Apr, 2024 6:27

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ] 
Autor Deine Nachricht
BeitragVerfasst: Mi, 13 Aug, 2014 16:25 
Hallo liebes Forum,

ich habe einige Zeit in Schweden gelebt. Die Steuererklärung 2013 bereitet mir etwas Kopfzerbrechen. Vielleicht kann mir jemand mit folgendem fiktiven Beispiel weiterhelfen:
(Und ja, Finanzamt und SKV werden noch ausführlich befragt - mir geht's um eine Pi-mal-Daumen-Berechnung.)

Nehmen wir an, "Alfons" hat bis letztes Jahr in Schweden gelebt. Er war bis 30.04.2013 bei einer schwedischen Firma angestellt und hat 30 tkr pro Monat verdient; nach Deutschland umgezogen ist er dann am 12.04. (der Rest war also Urlaub). In Deutschland ist er in 2013 keiner weiteren Arbeit nachgegangen.

Das Gesamteinkommen in 2013, Schweden+Deutschland, betrug also 120 tkr. Weil aber die Besteuerung im Voraus auf Jahressicht erfolgt, wurden rund 27 tkr Steuern abgezogen.
Beim tatsächlichen Gesamteinkommen von 120 tkr hätten die Steuern aber nur 13 tkr betragen sollen.

Wäre Alfons nicht umgezogen, sondern in Schweden geblieben, wäre die Sache klar: 14 tkr Steuerrückzahlung (Sachen wie grundavdrag mal außen vor). Aber durch den Umzug hat sich Alfons' Wohnsitz und Steuerpflicht verändert.

Eine erste telefonische Auskunft durch SKV ließ durchblicken: Das Geld ist wohl futsch, weil das Gesetz (bzw. das Doppelbesteuerungsabkommen/DBA) "unfair" ist. :YYAK:

Hat jemand mit einer ähnlichen Situation Erfahrung? Wäre eine Rückzahlung wahrscheinlich? Durch wen würde diese erfolgen, schwedisches SKV oder deutsches FA?

Tausend Dank!


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: Mi, 13 Aug, 2014 18:48 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied
Benutzeravatar

Registriert: 23.12.2006
Beiträge: 2997
Plz/Ort: Schweden
irgendwie seltsame Rechnung dieses "fiktive" Beispiel.

Auf meinen Steuerbescheiden steht (ganz grob) der Jahresverdienst sowie die gezahlte Steuer und die vom Skatteverket festgelegte Steuerschuld.
Je nach den Differenzbeträgen wird zurück gezahlt oder Nachforderung erhoben.

Warum sollte bei dir nicht rückgezahlt werden können? Hat doch nichts mit dem DBA zu tun. Das greift ja nur, wenn Steuern in S und D gleichzeitig anfallen.

_________________
mvh
Peter .

Erst suchen, dann fragen...


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mi, 13 Aug, 2014 19:07 
pannbiff hat geschrieben:
Warum sollte bei dir nicht rückgezahlt werden können?

Weil (so die nicht-bindende telefonische Aussage) die schwedische Steuerpflicht mit dem Umzug bzw. dem Arbeitsverhältnis endete und die erwerbslose Zeit nur in Deutschland war. Und dann sei der schon eingezogene Betrag (in etwa) richtig, und es gäbe keine Rückzahlung.


Nach oben
  
 
Betreff des Beitrags: Werbung
BeitragVerfasst: Heute


Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:




Impressum und rechtliche Hinweise | Nutzungsbedingungen | Datenschutzrichtlinie


Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO