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BeitragVerfasst: Sa, 11 Jan, 2014 15:23 
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war schon mal hier
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Hallo,

das mit der Liste war nur Spaß!!!! Ist mir schon klar das das nicht geht.

findus hat geschrieben:
Man könnte Mieter in Kategorien einteilen: Prozesshansel, drei kleine Schweinchen, normal, Sehr nett, Bringen Alkohol mit (So statt on Ziffern 1 bis 5)


Wobei mir diese Einteilung echt gefällt. :perfekt:

Gruß Maren

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BeitragVerfasst: Sa, 11 Jan, 2014 20:40 
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Danke für deine intressante Rückmeldung, Maren :D und GLÜCKWUNSCH für den Ausgang des Ganzen! :rosen: :perfekt:

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BeitragVerfasst: Fr, 18 Apr, 2014 13:39 
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war schon mal hier
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Hallo Zusammen!

Hier nun die nächste Nachricht zum Thema! Wir haben es hier mit echten "Prozeßhanseln" - ihr werdet es nicht glauben, aber die Familie hat Berufung eingelegt! :sauer: Da weiß man wirklich nicht was man noch sagen soll!!! :motz:

Gruß Maren

P.S. Die Katze ist leider überfahren worden und die AGB sind jetzt auf der Seite!

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BeitragVerfasst: Fr, 18 Apr, 2014 14:13 
Uiuiui, danke jedenfalls fürs Update!

Wenn der Fall irgendwanneinmal entgültig abgeschlossen ist, bin ich auf jeden Fall an mehr Details (kosten, Zeitaufwand, etc. interessiert)

Und mein Beileid wg. Katze :-(


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BeitragVerfasst: Mi, 30 Apr, 2014 9:00 
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Plz/Ort: Schweden, Norrlands Schärengarten
Du meine Güte, das scheint ja ein never-ending-story zu werden ;-)
Das sind wohl so´ne Prinzipienreiter, anders kann ich mir nicht vorstellen, was denen dabei abgeht.
Nur gut, dass nicht dauernd irgendjemand solche Erfahrungen macht, sonst wäre es bald schlecht bestellt um die deutschen Turisten in Schweden ;-)

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BeitragVerfasst: Do, 31 Jul, 2014 12:56 
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war schon mal hier
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Hallo alle zusammen, hier also ein neues update:
Leider kann ich hier keine Erfolgsmeldung schreiben. Der Berufung wurde also statt gegeben aus dem Grunde, dass diese Familie auf "entgangene Urlaubsfreude" geklagt hat. Das ist der entscheidende Trick. Damit sind sie die schwedischen Gerichte umgangen. Wäre es um die Sache als solches gegangen, dann wären schwedische Gerichte zuständig gewesen. Um die Sache ging es aber noch gar nicht - nur um Zuständigkeit! Das nun angerufene Landesgericht (halte mich streng an die Regeln und nenne keine Namen, wenn es auch schwer fällt) hat nun einen Vergleich vorgeschlagen. Wir sollen 200 € der Gegenseite zahlen und dann wäre alles ausgestanden und keine Seite kann mehr irgendwelche Ansprüche stellen. Ich wollte diesen Vergleich nicht annehmen, da auch das Gericht mit der Kostenverteilung der Gerichtskosten (wir 2/9 und die Gegenseite 7/9) die Chancen in einer Verhandlung deutlich gemacht hat. Mein Rechtsanwalt hat mich nun über den weiteren Verlauf, der in Deutschland in so einem Fall üblich ist, aufgeklärt. Über dem Berufungsgericht steht nur noch der Bundesgerichtshof. Den anzurufen ist extrem teuer. Also kann ein Landesgericht machen was es will. Und es wollte und will den Weg der am wenigsten Aufwand macht beschreiten. Also ist die übliche Art mit solchen sinnlosen Klagen umzugehen - erst einen Vergleich anzubieten und falls er nicht angenommen wird, dann eben diesen Vergleich zu beschließen. Das heißt wenn ich nicht "freiwillig" die 200 € zahlen will - werde ich per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen. Zwischen diesen beiden Varianten liegen ca. 1000 € die ich zu zahlen hätte. Also wählt man oder frau indem Fall das geringe Kostenrisiko. :wut:
Nun gibt es noch die Möglichkeit eines Erstattungsantrages - da werden die Gerichts- und Anwaltskosten gegenseitig aufgerechnet. Das könnte die 200 € auf ca. 133 € runter bringen. Aber am Ende bezahle ich dafür das Familie "Autohausbesitzer" Spaß daran haben Leute zu verklagen. :yyrübe1:

So ist die Situation. Ich habe inzwischen Mietverträge und AGB (die ja nichts nützen wie wir gerade erlebt haben!) Keine Ahnung wie wir uns schützen können gegen solche Idioten. Zum Glück sind die meisten Gäste nette Leute und wir haben viel Spaß mit ihnen. Haben erst gestern einen schönen Ausflug mit allen Gästen im Haus gemacht!

Schönen Sommer euch allen!

Maren

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BeitragVerfasst: Do, 31 Jul, 2014 17:01 
ich kann deinen Ärger wegen der offensichtlichen Ungerechtigkeit absolut verstehen und in einer perfekten Welt machte es Sinn, für sein gutes Recht bis zum Ende zu kämpfen. Schon aus Prinzip. Glaube mir, da bin ich eigentlich auch ziemlich stur. Aber im letzten Jahr habe ich dann doch dem Rat meines Anwalts folgend, in einem Rechtsstreit einem Vergleich zugestimmt.
Warum tat ich das, weil zwischen dem Ergebnis des Vergleichs und dem optimal zu erzielenden Ergebnis ein so geringer finanzieller Unterschied lag, dass sich weder der Ärger noch der Aufwand lohnte.
Man kann es solchen Leuten auch anders zeigen, um ihnen die Genugtuung nicht zu bereiten, gesiegt zu haben.
Z.B. nach Beendigung des Rechtsstreits einen kleinen Brief an die Gegenseite mit Dankesworten für das eben noch rechtzeitige Wachrütteln zum Ändern der AGB, bevor es finanziell richtig gefährlich geworden wäre und wieviel Zeit und Geld man damit gespart hat.

LG und das ist die Aufregung nicht Wert

Smultronställe

P.S. Wir, Fam. mit 2 Kinder 6 und 9, lesen hier schon viele Jahre mit, haben uns aber jetzt erst dazu durchgerungen, uns anzumelden.


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BeitragVerfasst: Do, 31 Jul, 2014 23:04 
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Wie kann man denn erstinstanzlich beim Landgericht landen? Dieses Verfahren war doch keine Berufung auf das erste, oder? Sonst hätte es ja denselben Klagegrund.

Das erste Verfahren wurde mangels Zuständigkeit abgelehnt, habe ich das richtig verstanden? Worauf wurde denn damals geklagt? Meines Wissens kann man in einem Verfahren, egal welcher Art, auch keine Gründe nachschieben, die nicht schon in der ersten Klageschrift aufgeführt wurde a la "wenn das nicht reicht, hätte ich noch folgendes..."

Und wie ein Vorschreiber schon erwähnte: haben sie denn ihre Beschwerden vor Ort ausreichend kundgetan, sich schriftlich bestätigen lassen, um Abhilfe gebeten, wurde Abhilfe angeboten und haben sie sie abgelehnt?

Als Vermieter einer Unterkunft seid Ihr meines Wissens in D nicht haftbar im Sinne von §651, der nur für Pauschalreisen gilt. Hier würde Mietrecht gelten, wenn das Haus in D läge.

Außerdem hat gerade in Schweden hat ein B&B den selben Stellenwert wie ein Hotel, nämlich eine reine Übernachtungsmöglichkeit, und man kann nicht per se Urlaubscharakter unterstellen, was vielleicht noch die Anwendung von 651 Reiserecht rechtfertigen würde.

Sie wollten sich über Atraveo beschweren, hört sich für mich so an, sie haben gehofft, über einen namhaften Vermittler mehr rausholen zu können. Was soll dieser Vermittler anderes tun, als an den Vermieter "abzugeben", also Euch, wo sie sich gleich persönlich hätten beschweren können? Die geschuldete Leistung in einem B&B, nämlich Bett und Frühstück, ist ja auch nicht so anfällig für Schlecht- oder Minderleistung, als daß man irgendwas fundiertes anbringen könnte, was der Leistung nicht entspricht. Außer, daß es einem nicht gefällt, was kein Rekla-Grund ist. Das wäre ja herrlich für alle Reisenden.

AGB helfen übrigens auch nicht viel, wenn sie nicht gesetzeskonform sind. Da kann man viel reinschreiben, was dann aber auch nicht verbindlich ist. Von einigen Dingen kann man sich halt nicht freisprechen, auch wenn's der Kunde/Gast unterschrieben hat. Ist auch keine Sicherheit für Euch. Im Gegenteil, dann ist der ganze Vertrag nichtig und es sieht noch schlechter für Euch aus.

Scheint mir alles irgendwie hanebüchen und ganz ehrlich: ich an Eurer Stelle hätte Lust das durchzustreiten. Gibt's denn keinen Präzedenzfall? Zur Not mal beim Konsumentverket in S nachfragen.


VG, Suse

Warum darf man den Namen des Gerichts nicht angeben? Wer Zeit hat, kann das über die Webseiten der LGs auch rauskriegen. War ja wohl eine öffentliche Sitzung, oder?

Das mit den "Idioten" würde ich lassen. U.U. bringt das noch mehr Geld als die eigentliche Klage.


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BeitragVerfasst: Do, 31 Jul, 2014 23:18 
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"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", das gilt besonders in Deutschland.
Glaub mir, ich weiß wo von ich rede.

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Gruß !
Andrea


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BeitragVerfasst: Sa, 02 Aug, 2014 13:03 
Könnte denn eigentlich ein deutsches Gerichtsurteil oder Vergleich oder was auch immer in Schweden durchgesetzt werden, oder kannst du dich da jetzt sturstellen?

Trotzdem in Zukunft mehr Glück mit Mietern!


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