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 Betreff des Beitrags: PUT Permanent uppehållstillstånd
BeitragVerfasst: So, 12 Jul, 2009 20:24 
Hej tillsammans !

Ich würde gern ein permanentes Aufenthaltsrecht in Schweden bekommen :triller: , da ich mir eine
stuga dort kaufen möchte und mich mit dem Gedanken trage in naher Zukunft ins gelobte Land auszuwandern. :perfekt: Ich möchte es aber schrittweise angehen.
Folgendes habe ich bisher herausgefunden:
Um das Permanent uppehållstillstånd (PUT) zu bekommen muß man wohl folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. einen Arbeisplatz nachweisen (Karenzzeit 3 Monate?(ALG-weiterzahlung aus Deutschland) )
2. Einen Studienplatz nachweisen.
3. Eine Schwedin heiraten.posting.php?mode=post&f=10#
4. Von Schweden adoptiert zu werden (schmunzel) :D
5. Als Rentner rüber zu machen (dauert bei mir noch ein bischen)
6. Mich dort selbstständig zu machen (företag AB)
oder aber wie in meinem Fall
7. Mit dem nötigen Eigenkapital (bevis dem schwedischen Staat kuzfristig/längerfristig nicht auf der Tasche zu liegen) !
Doch nirgendwo konnte ich bisher finden, wie hoch die Geldsumme sein muß, welche ich nachweisen muß
und ob eine einfache Bankauskunft ausreicht.(nur Gerüchte von 20.000,- EURONEN)
Sollte von Euch jemand näheres wissen, so möge er mir doch bitte antworten.

m.f.G. Varg från Jütland


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BeitragVerfasst: So, 12 Jul, 2009 22:37 
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Registriert: 02.11.2004
Beiträge: 225
Plz/Ort: Göteborg
Hallo Heimdal / Varg,

ein permanentes Aufenthaltsrecht in Schweden (als EU-Bürger) kannst Du erst erhalten, wenn Du fünf Jahre in Schweden gewohnt hast.

Solange Du Dich selbst versorgen kannst (als Arbeitnehmer, Selbstständiger, ausreichende andere Einkünfte ...)
genießt Du jedoch als EU-Bürger automatisch Aufenthaltsrecht.

Mehr Informationen vom Migrationsverket:
http://www.migrationsverket.se/infomate ... eea_sv.pdf (schwedisch)
oder zur Not auf Englisch:
http://www.migrationsverket.se/infomate ... eea_en.pdf

/Malte


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BeitragVerfasst: So, 12 Jul, 2009 22:59 
@heimdal:
PUT gibt es für EU-Bürger eigentlich sowieso nicht mehr - für diese heißt es mittlerweile PUR (permanent uppehållsrätt).

Du wirfst hier zwei Dinge zusammen, die nicht so ganz zusammengehören. Ein PUT oder PUR bedeutet ungefähr, dass man auch dann nicht mehr aus dem Land geworfen werden kann, wenn einem jegliche Grundlagen fehlen. Diesen Zustand kann man in der Tat erst nach 5 Jahren erreichen.

Was du willst, heißt schlicht uppehållsrätt und ist an die von dir genannten Bedingungen geknüpft. Das Uppehållsrätt wird dann nach 5 Jahren automatisch zu einem PUR. Bis dahin musst du also in der Tat in der Lage sein, für deinen Lebensunterhalt aufzukommen.

In der Tat scheint es keine offiziellen Angaben zur Geldsumme zu geben. Ich habe etwas von 10.000 € pro Person und Jahr gehört.


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