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 Betreff des Beitrags: Private Krankenversicherung II
BeitragVerfasst: Mi, 03 Mai, 2017 9:35 
Hallo,
Da wir uns mit der Auswanderung nach Schweden beschäftigen, ist ein Punkt die Krankenversicherung.
Meine Frau ist Altenpflegerin, mit 100% Dänisch kenntniss und Ausbildung.
Wenn meine Frau Arbeit in Schweden hat, und eine Nummer.
Wurde uns gesagt das die Kinder und auch ich dann eine Nr. bekommen und dadurch dann auch Krankenversichert sind.

Da ich in D Selbstständig bin, und Privat Versichert kann ich diese dann Kündigen?
In schweden will ich auch Selbständig arbeiten. Das könnte aber etwas länger dauern bis das alles steht.
Bis da dann Geld verdient wird und ich diese dann in S Versteuere.
In Deutschlad wir aber alles eingestellt.

Danke für eure hinweise.

mfg

Thomas :sflagge:


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 Betreff des Beitrags: Re: Private Krankenversicherung II
BeitragVerfasst: Mi, 03 Mai, 2017 11:08 
in Schweden gibt es eine Private Krankenversicherung wie in D nicht. Es gibt private Zusatzversicherungen. Als Selbstständiger bist du in Schweden genauso versichert wie ein arbeitnehmer, du bezahlst das ueber deine Abgaben mit der Steuererklärung. Im prinzip bist du krankenversichert sobald du eine Personennummer hast, je nachdem was du fuer eine Grundlage hast kann aber die schwedische Krankenversicherung nachfragen. Bist du z.B. hier mit eigenen Mitteln, dann brauchst du eine gueltige Krankenversicherung die du hier nicht bekommst da du hier keine Steuern zahlst. Du brauchst dann einen Nachweis das du eine Kankenversicherung im Ausland hast diesen fuellt dir aber deine private Krankenversicherung nicht aus, da sie damit die Kostenuebernahme fuer mindestens 1 Jahr garantieren muessen und da du die Versicherung aber jederzeit kuendigen kannst machen sie das nicht. Bekommst du die Personnennummer weil du eine Firma hier angemeldet hast wird die Versicherung auch nachfragen und den Nachweis einer aktiven Firma von dir verlangen sprich du musst belegen können mit.z.B. Rechnungen, Mietvertrag, usw das du deine Firma wirklich betreibst.


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 Betreff des Beitrags: Re: Private Krankenversicherung II
BeitragVerfasst: Mi, 03 Mai, 2017 20:21 
Hallo,

danke für die Antwort.

Das ist ja denn so wie ich es bis jetzt herausgefunden habe.
Wenn ich als Selbständiger in Schweden Arbeite und so Steuern bezahle bin ich auch Krankenversichert. Ok soweit.

Aber bis das so ist, gannes ja einige Monate dauern.
Und so habe ich bis dahin kein eigenes Einkommen.
Dann soll es so sein, das ich mit unter meiner Frau, die ja feste Arbeit hat, Versichert bin.
Und sogar eine eigne Nummer bekomme. Die ich auch behalte unabhängig davon ob ich dann irgendwan Selbständig oder Angestellt bin.

Ist das so?

mfg

Thomas :sflagge:


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 Betreff des Beitrags: Re: Private Krankenversicherung II
BeitragVerfasst: Mi, 03 Mai, 2017 22:54 
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tomspeed hat geschrieben:
Und sogar eine eigne Nummer bekomme. Die ich auch behalte unabhängig davon ob ich dann irgendwan Selbständig oder Angestellt bin.

Eine einmal zugeordnete Personnummer "behältst" du dein Leben lang, auch wenn du Schweden verlässt und nach 20 Jahren zurückkehrst.
Sie identifiziert dich eindeutig bei allen Behörden, bringt aber nicht immer Rechte mit sich.

//M

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ʿAlī ibn Abī Tālib


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 Betreff des Beitrags: Re: Private Krankenversicherung II
BeitragVerfasst: Do, 04 Mai, 2017 9:44 
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vibackup hat geschrieben:
tomspeed hat geschrieben:
Und sogar eine eigne Nummer bekomme. Die ich auch behalte unabhängig davon ob ich dann irgendwan Selbständig oder Angestellt bin.

Eine einmal zugeordnete Personnummer "behältst" du dein Leben lang, auch wenn du Schweden verlässt und nach 20 Jahren zurückkehrst.
Sie identifiziert dich eindeutig bei allen Behörden, bringt aber nicht immer Rechte mit sich.

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Und man ist dann tatsächlich über die Ehefrau versichert? Etwas nachdenklich ...

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 Betreff des Beitrags: Re: Private Krankenversicherung II
BeitragVerfasst: Do, 04 Mai, 2017 17:52 
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Das wäre mir auch neu dass man über die Ehefrau versichert ist. Entscheidend ist ha<lt das gesammte Familien ein/Auskommen.

Wie steht es mit den Schwedischkenntnisssen? Um als Altenpflegrin arbeiten zu können muss deine Frau schon schwedisch sprechen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Private Krankenversicherung II
BeitragVerfasst: Fr, 05 Mai, 2017 20:53 
Hej tak,

das mit den Schwedisch kenntnissen ist klar, stellen unser Dänisch grade auf Schwedisch um, nicht so schwer.
Werden aber auch noch einen Sprachkursus machen.
Das mit dem über die Ehefrau Versichert zusein hoffte ich hier bestätigt zubekommen.
Diese Info habe ich von einem Bekannten aus Pajalla, aber lieber mal Nachhaken.

tusing tak

Thomas :sflagge:


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 Betreff des Beitrags: Re: Private Krankenversicherung II
BeitragVerfasst: Sa, 06 Mai, 2017 11:56 
Hi Thomas,

ich empfehle nicht die private KV in Deutschland zu kündigen, es gibt die Möglichkeit eine Anwartschaft entgeltliche abzuschließen. (Ca. 50 € p.M.)

Solltest Du aus irgendwelchen Gründen nach D zurückkehren, gehst Du sonst das Risiko ein, dass deine private dich nicht mehr nimmt. Einzige Chance ist dann nur noch der teure Basistarif in der Privaten.
Die gesetzliche KV in D hat inzwischen auch eine Altersgrenze eingeführt (ich glaube, die liegt bei 52 oder 53 Jahren), bei Überschreiten dieses Alters ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche nicht mehr möglich (ausser Du bist lohnsteuerpflichtig beschäftigt).

Vielleicht die Anwartschaft solange laufen lassen, bis Du (ihr) euch sicher seid, dass ihr in Schweden Fuß fasst.

Eine andere Variante wäre noch, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Keine Auslandsreisekrankenversicherung, das ist etwas anderes.
Die kostet ca. 78 € p.M. und ermöglicht eine KV im Ausland über max. 7 Jahre. Bis dahin ist vor Ort sicher alles geklärt und der Betrieb läuft, so dass du sie vermutlich gar nicht solange brauchst.
Informationen findest du hier: http://www.auslandskrankenversicherung.com

VG


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 Betreff des Beitrags: Re: Private Krankenversicherung II
BeitragVerfasst: Sa, 06 Mai, 2017 22:02 
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Vita hat geschrieben:
vibackup hat geschrieben:
Eine einmal zugeordnete Personnummer "behältst" du dein Leben lang, auch wenn du Schweden verlässt und nach 20 Jahren zurückkehrst.
Sie identifiziert dich eindeutig bei allen Behörden, bringt aber nicht immer Rechte mit sich.


Und man ist dann tatsächlich über die Ehefrau versichert? Etwas nachdenklich ...

Man ist hier in Schweden nie über den Ehepartner versichert, sondern stets nur über den eigenen Status.
Und die Personnummer sagt auch nichts darüber aus, ob du versichert bist.
Sie sagt nur, dass du mal in Schweden amtlich gemeldet warst, der aktuelle Status kann davon abweichen.
Wie geschrieben: sie bringt nicht immer Rechte mit sich.

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