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BeitragVerfasst: Mo, 17 Feb, 2014 20:41 
meines Wissens:

Aufenthaltsgenehmigung: Gilt solange die umstände bestehen bleiben unter denen man die aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, wiederrufbar
Aufenthaltsrecht: gilt egal under welchen umständen, kann im normal´fall nicht widerrufen werden (es sei denn du wirst grob kriminell)


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BeitragVerfasst: Mo, 17 Feb, 2014 20:49 
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BeitragVerfasst: Mo, 17 Feb, 2014 21:42 
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filainu hat geschrieben:
meines Wissens:

Aufenthaltsgenehmigung: Gilt solange die umstände bestehen bleiben unter denen man die aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, wiederrufbar
Aufenthaltsrecht: gilt egal under welchen umständen, kann im normal´fall nicht widerrufen werden (es sei denn du wirst grob kriminell)

Das war vielleicht ein bisschen zu sehr vereinfacht... eine Aufenthaltsgenehmigung kann jeder Ausländer beantragen, sie kann an Umstände gebunden sein, es gibt aber nach 4 Jahren die permanente Aufenthaltsgenehmigung, die im Prinzip nicht mehr oder nur noch sehr schwer widerrufbar ist (im Niveau mit dem einmal registrierten Aufenthaltsrecht). Einwohner der nordischen Länder brauchen sie (und das Aufenthaltsrecht) nicht. Wer eine nicht-permanente Aufenthaltsgenehmigung hat, braucht eine Arbeitsgenehmigung, das fällt mit der permanenten dito weg.
Aufenthaltsrecht: unter gewissen Voraussetzungen hast du das Recht, länger als drei Monaten in jedem EU-Land zu wohnen. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass du Arbeit hast. Wenn du einmal die Registrierung des Aufenthaltsrechts erreicht hast, kann der Mitgliedstaat dich nur noch ausweisen, wenn du eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellst (also wie oben beschrieben kriminell wirst).
Hatten wir nicht gerade zwei Diskussionen von deutschen (Frauen, in beiden Fällen), die beide aus verschiedenen Gründen die Registrierung des AR abgelehnt bekommen hatten? Oder war das ein anderes Forum?
Ich habe beide Verfahren durch, und aus meiner Sicht waren sowohl das Verfahren als auch die angeforderten Unterlagen im Prinzip dieselben.
Das Aufenthaltsrecht war etwas schwieriger, weil das übers Netz gehen sollte, und da verschwanden eingereichte Unterlagen ab und an, was aber wohl eher an der Unreife der verwendeten IT-Lösung lag.
Die permanente Aufenthaltsgenehmigung und das Aufenthaltsrecht liegen sehr nahe beieinander, es sind aber verschiedene Zielgruppen.

//M

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BeitragVerfasst: Mo, 17 Feb, 2014 22:02 
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BeitragVerfasst: Mo, 17 Feb, 2014 22:28 
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http://www.schwedentor.de/auswandern-le ... enehmigung

Vielleicht hilft das zur Aufklärung - ich hoffe, daß ich das hier so einfügen darf, auch wenn es aus einem anderen Forum ist.

Hexenhäuschen


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BeitragVerfasst: Mo, 17 Feb, 2014 22:33 
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BeitragVerfasst: Mi, 19 Feb, 2014 21:28 
Zur Info und Update: Die Zuteilung meiner PN hat ganze 2 Werktage gedauert. Not bad!!


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BeitragVerfasst: Di, 30 Aug, 2016 13:03 
Hallo zusammen,

also ich weiss nicht, ob sich die Regularien seit dem schreiben der obigen Diskussion geändert habe (ich glaube nicht), aber mir hat man schriftlich mitgeteilt, dass ich keinerlei Gründe hätte, zum Migrationsverket zu gehen....

Zitat:
Thank you for your email.

It is correct that you as an EU citizen may contact the Tax Agency directly and prove to them that you can support yourself financially. The Migration Agency no longer registers residence rights.

Read further on the Tax Agency’s website what to do:

http://www.skatteverket.se/servicelanka ... fff2f.html

Best regards,
Elin Alneberg
---------------------------------
Swedish Migration Agency
The Customer Service Unit
Telephone +46 (0)771 235 235


Die Email ist vom Mai 2016.
Ich habe dies jetzt auch mal so probiert. Ich bin mit meinem Arbeitsvertrag zum Skatteverket gegangen und habe mich angemeldet.
Bisher ist noch nichts da.
Wie man da wohl nachfragt ob/wie weit der Fall bearbeitet ist? Kann man einfach mit seinem Namen vorsprechen?

LG
bf


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BeitragVerfasst: Di, 30 Aug, 2016 14:54 
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filainu hat geschrieben:
meines Wissens:

Aufenthaltsgenehmigung: Gilt solange die umstände bestehen bleiben unter denen man die aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, wiederrufbar
Aufenthaltsrecht: gilt egal under welchen umständen, kann im normal´fall nicht widerrufen werden (es sei denn du wirst grob kriminell)

Beide sind an Bedingungen gebunden. Die Stellen, wo man diese Regeln findet (utlänningslagen und utlänningsförordningen) habe ich ja schon beschrieben.
Die Schwelle für eine Ausweisung eines EU-Bürgers sind höher (er/sie muss die öffentliche Ordnung stören) wenn er/sie kein Aufenthaltsrecht hat (bspw. keine Arbeit), während es bei einem Nicht-EU-Bürger reicht, dass er/sie sich im Land aufhält ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu haben.
In der Praxis aber wird auch im letzteren Fall nicht immer ausgewiesen.

//M

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BeitragVerfasst: So, 30 Okt, 2016 9:07 
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war schon mal hier
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Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich vor Ort (also passend zur schwedischen Wohnadresse) bei Skatteverket meine personnummer beantragen muss oder ob man bei jedem Skatteverket in Schweden das machen kann?
Im Voraus herzlichen Dank für die Antwort!
Simi


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